Jetzt mal wirklich ganz dumm gefragt, da ich während des aktuellen Praxisurlaubs die Thematik ziemlich aus den Augen verloren habe:
- Ist das eRezept nun Stand 1/23 verpflichtend und alternativlos, d.h. dürfen Medikamente überhaupt nicht mehr auf Muster 16 rezeptiert werden?
- Was passiert, wenn aus technischen Gründen kein eRezept z.B. signiert werden kann?
- Wie verhält es sich mit Heilmittelrezepten bzw. Bestellung von Sprechstundenbedarf?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
eRezept - aktuell verpflichtend vs. Muster 16
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W. Steuber
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Re: eRezept - aktuell verpflichtend vs. Muster 16
Nix verpflichtend.
Das eRp hat ja nichtmal die Testphase in SH und WL überlebt.
Und grundsätzlich gilt: geht keine TI (warumauchimmer; manchmal fehlt ja auch einfach der Anschluß
), ist Ersatzverfahren (Papier) angesagt, egal, ob Rp oder AU ...
Das eRp hat ja nichtmal die Testphase in SH und WL überlebt.
Und grundsätzlich gilt: geht keine TI (warumauchimmer; manchmal fehlt ja auch einfach der Anschluß
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Randolf
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Re: eRezept - aktuell verpflichtend vs. Muster 16
Hallo, @W.Steuber, Vielen Dank für das klare Statement und die Botschaft. Auch ich muss lernen , sich von den bevormundenden Einschüchterungen der Allianz von Politik und Telematik-Industrie zur Implementierung dieser unausgereiften TI-Produktangebote auch man unbeeindruckt zu geben. Es fällt mitunter gar nicht so leicht, den anerzogenen vorauseilenden Gehorsam abzulegen.
- torsten2
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Re: eRezept - aktuell verpflichtend vs. Muster 16
Genau. Wir stellen weiter rote Rezepte aus, auch für Sprechstundenbedarf, keine Probleme damit in den Apotheken. Bei uns lief das eRp nur auf Testbetrieb. Nachdem selbst der Karl erkannt hat, dass wiederum ein Ausdruck als Matrixcode keine Verbesserung ergibt, hab ich auch nix mehr davon gehört....
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