TM_user hat geschrieben:... so dass ich das nicht ausprobieren muss (das ist äußerst mühsam, und
ich muss dann evtl. Rechnungen stornieren, was ich vermeiden möchte).
...das klingt so, als ob Sie weder einen Test-Einzelplatz noch einen moduswechselnden Client-Rechner (umstellbar "Netzwerkarbeit" - "Einzelplatz-Arbeit") haben?
Bei beiden (...Client dann im Einzelplatzmodus nach Spiegelung der PraxisDB auf den Client-Rechner) könnten Sie Solches locker ausprobieren und auch testweise mal Stornieren/Rechnungen oder Mahnungen Schreiben oder wieder löschen, was auch immer Ihnen im Sinn steht - nach einer neuerlichen Spiegelung der PraxisDB ist selbst für diese Test-Arbeits-Situation wieder alles wie vor der "spielerischen Übung".
Zur Rechte-Vergabe:
Alles, was mit dem Begriff "Privatliquidation" und "Rechnung" anfängt, steht zur Entscheidung an, ob dies durch die MFA gemacht werden können soll.
Ich würde anfangs mir selbst weiterhin das "Löschen" oder "Rückgängig machen" von Rechnungen vorbehalten (wie auch das Löschen von Behandlungsfällen – und Löschen von Patienten sogar selbst dem normalen Arzt-Benutzer nicht...), das "Bearbeiten" und "Freigabe" jedoch erlauben.
Ob der allgemeine Begriff "Rechnungen" quasi eine Art "Generalvollmacht" wäre, müsste ich selbst auch erst testen - also auch diesen erstmal in die Liste "Nicht erlaubt". Im Zweifel lieber einfach einen Begriff "nicht erlauben" - und schauen, wobei dieses Recht als nicht gegeben mitgeteilt wird. Ein(e) Rechte-Entzug/Gewährung wirkt sich ja SOFORT aus, nicht erst nach erneutem Aufrufen des Benutzers...
(Und erlauben Sie der MFA lieber NICHT die Benuterverwaltung, sonst erlaubt sie sich mal selbst etwas...)
Sie sehen dann jạ, bei welchen Arbeitsschritten Sie von der betr. MFA um einen Benutzerwechsel auf "Arzt" oder um eine Aktivität unter Arzt-Benutzer gebeten werden.
Grüsse, Wahnfried