Recht zum Ausbuchen und Schreiben von Privatrechnungen

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TM_user
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Recht zum Ausbuchen und Schreiben von Privatrechnungen

Beitrag von TM_user »

Hallo,

zwei TurboMed Nutzer sollen das Recht erhalten Privatrechnungen zu schreiben und auszubuchen.
Nun gibt es aber in den Einstellungen (Rechte) so viele Möglichkeiten ....

Kann mir jemand weiterhelfen, so dass ich das nicht ausprobieren muss (das ist äußerst mühsam, und
ich muss dann evtl. Rechnungen stornieren, was ich vermeiden möchte).

Vielen Dank im Voraus .. und viele Grüße

Petra
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wahnfried
Beiträge: 3180
Registriert: Freitag 13. Januar 2006, 23:46
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Re: Recht zum Ausbuchen und Schreiben von Privatrechnungen

Beitrag von wahnfried »

TM_user hat geschrieben:... so dass ich das nicht ausprobieren muss (das ist äußerst mühsam, und
ich muss dann evtl. Rechnungen stornieren, was ich vermeiden möchte).
...das klingt so, als ob Sie weder einen Test-Einzelplatz noch einen moduswechselnden Client-Rechner (umstellbar "Netzwerkarbeit" - "Einzelplatz-Arbeit") haben?

Bei beiden (...Client dann im Einzelplatzmodus nach Spiegelung der PraxisDB auf den Client-Rechner) könnten Sie Solches locker ausprobieren und auch testweise mal Stornieren/Rechnungen oder Mahnungen Schreiben oder wieder löschen, was auch immer Ihnen im Sinn steht - nach einer neuerlichen Spiegelung der PraxisDB ist selbst für diese Test-Arbeits-Situation wieder alles wie vor der "spielerischen Übung".

Zur Rechte-Vergabe:

Alles, was mit dem Begriff "Privatliquidation" und "Rechnung" anfängt, steht zur Entscheidung an, ob dies durch die MFA gemacht werden können soll.
Ich würde anfangs mir selbst weiterhin das "Löschen" oder "Rückgängig machen" von Rechnungen vorbehalten (wie auch das Löschen von Behandlungsfällen – und Löschen von Patienten sogar selbst dem normalen Arzt-Benutzer nicht...), das "Bearbeiten" und "Freigabe" jedoch erlauben.

Ob der allgemeine Begriff "Rechnungen" quasi eine Art "Generalvollmacht" wäre, müsste ich selbst auch erst testen - also auch diesen erstmal in die Liste "Nicht erlaubt". Im Zweifel lieber einfach einen Begriff "nicht erlauben" - und schauen, wobei dieses Recht als nicht gegeben mitgeteilt wird. Ein(e) Rechte-Entzug/Gewährung wirkt sich ja SOFORT aus, nicht erst nach erneutem Aufrufen des Benutzers...
(Und erlauben Sie der MFA lieber NICHT die Benuterverwaltung, sonst erlaubt sie sich mal selbst etwas...)

Sie sehen dann jạ, bei welchen Arbeitsschritten Sie von der betr. MFA um einen Benutzerwechsel auf "Arzt" oder um eine Aktivität unter Arzt-Benutzer gebeten werden.

Grüsse, Wahnfried
TM_user
Beiträge: 14
Registriert: Sonntag 22. April 2012, 17:49
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Re: Recht zum Ausbuchen und Schreiben von Privatrechnungen

Beitrag von TM_user »

...das klingt so, als ob Sie weder einen Test-Einzelplatz noch einen moduswechselnden Client-Rechner (umstellbar "Netzwerkarbeit" - "Einzelplatz-Arbeit") haben?
Ja, genau so ist es. Aber das ist eine gute Anregung, sollten wir umsetzen :)

Ich habe nun durch herumprobieren die für mich richtigen Einstellungen gefunden, und zwar habe ich die "Einzelrechnung", "Rechnung freigeben" und "Rechnung bearbeiten" für die
entsprechenden Mitarbeiter freigegeben. Scheint so zu funktionieren wie ich es möchte.

Das Recht einen Patienten zu löschen darf bei uns übrigens nur der Administrator - und das entsprechende Pwd kennen nur 2 Personen

Vielen Dank für die Rückmeldung .... :P
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