E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

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E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von Evelin »

Habe gerade die Ausgabe der PRAXIS INTERN der KVWL Nr9 in den Händen.
Originalton:
"Bei der Verordnung von rezeptpflichtigen Medizinprodukten wie Intrauterinpessare oder Movicol junior aromafrei ist zukünftig die Angabe derE-mail Adresse auf dem Rezept notwendig"

Abgesehen davon, daß mir der Sinn des Ganzen nicht ganz klar ist:
Wie richte ich dies ein ??

Schöne Woche

wünscht
Evelin
Lisa
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von Lisa »

Hallo, der Praxisstempel ist unter Sonstiges - Praxisdaten zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen,
Lisa
Evelin
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von Evelin »

Herzlichen Dank;

werde ich gleich erledigen.

Mit freundlichen Grüßen

Evelin
Kasimir
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von Kasimir »

Mich würde mal interessieren, wo geschrieben steht, dass ein Arzt eine E-Mail-Adresse haben muss.
Viele Grüße
Kasimir
msey
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von msey »

... Eben! ich werde die von der KBV angeben.
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wahnfried
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von wahnfried »

Kasimir hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, wo geschrieben steht, dass ein Arzt eine E-Mail-Adresse haben muss.
...ich habe nur eine private - und die gebe ich wirklich nicht auf einem Rezept an. Weder gefiltert noch generell. Eine deswegen anfragende Apotheke (wußte dabei noch nicht, dass es nur um rp-pflichtige MP geht) war mit der Aussage zufrieden.

Allerdings habe ich auch den Vorteil, keine rezeptpflichtigen Medizinprodukte verschreiben zu müssen ;-)

Grüsse, Wahnfried
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RAMöller
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von RAMöller »

Die Notwendigkeit Angebe der E-Mail Adresse geht auf die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zurück.
Es geht nicht um Medizinprodukte sondern um den Nachweis der Authentizität des verordnenden Arztes bei "Cross-Border-Verordnungen" innerhalb der EU. Bei Rückfragen kann die Apotheke eines anderen Landes Kontakt mit dem Arzt über E-Mail aufnehmen
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... rdnung.pdf
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wahnfried
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von wahnfried »

RAMöller hat geschrieben:Die Notwendigkeit Angebe der E-Mail Adresse geht auf die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zurück.
Es geht nicht um Medizinprodukte sondern um den Nachweis der Authentizität des verordnenden Arztes bei "Cross-Border-Verordnungen" innerhalb der EU. Bei Rückfragen kann die Apotheke eines anderen Landes Kontakt mit dem Arzt über E-Mail aufnehmen
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... rdnung.pdf
Hallo RAMöller,

Die KV stellt aber eine "Pflicht" zur Angabe der email-Adresse bei der Verordnung rezeptpflichtiger MP dar, die jedoch aus der von Ihnen zitierten EU-Verordnungs-Umsetzung überhaupt ni¢ht begründbar wäre.

Da geht es als Erstes NUR um Rezepte, die im Ausland eingelöst werden sollen - und zweitens: betr. email ist eine "ODER"-Verknüpfung drin (Telefonnummer ODER Faxnummer ODER email-Adresse (Siehe Absatz 1b):
...Verschreibung, die zu dem Zweck ausgestellt wird, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingelöst zu werden, hat folgende Merkmale zu enthalten:
a) Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
b) Datum der Ausfertigung,
c) Vor- und Zuname sowie Berufsbezeichnung der verschreibenden ärztlichen oder zahnärztlichen Person,
d) Anschrift der verschreibenden Person einschließlich der Bezeichnung des Mitgliedstaates, ihrer Telefon- oder Telefaxnummer unter Angabe der Ländervorwahl oder der E-Mail-Adresse
...
h) die Dosierung
(Hervorhebungen durch mich)

Wodurch begründet sich nun die Begründung für eine angebliche PFLICHT zum Eintragen der email-Adresse bei rp-pflichtigen MP auf ALLEN Rezepten???

Interessant, dass die Dosierung als Pflichtangabe (bei im Ausland einzulösenden Rezepten!!) drin ist - betr. rp-pflichtige MP nett: wie dosiert man ein Pessar??? Wie wär's mit Mehrsprachigkeit??? :mrgreen:

Grüsse, Wahnfried
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wahnfried
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Re: AMVV ohne "ODER"

Beitrag von wahnfried »

Hallo,

der von RAMöller bekanntgegebene Link zur Änderungsverordnung, der die email-Adress-Angabe auf im Ausland einzulösenden Normal-Rezepten mit "ODER" als Alternative vorschlug, scheint in der ArzneiMittelVerschreibungsVerordnung nicht dementsprechend umgesetzt worden zu sein.

Welcher Hammel dort das ODER durch ein UND ersetzt hat, dürfte mir nicht gesagt werden, es sei denn, ich treffe diesen Herren nie.

Übrigens gibt es natürlich auch noch eine extra "Medizinprodukte-VerschreibungsVerordnung", wäre doch gelacht...
KVN hat geschrieben:
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für den Link.

Wenn Sie sich das Gesetz (AMVV) im Internet aufrufen (Link) ist hier der Wortlaut leider wieder anders. Ich vermute, dass es sich in dem "Änderungstext" (Ihr Link) um einen Fehler handelt, da es sich hier um das noch laufende Verfahren handelt. Im Gesetz selber heißt es eindeutig in § 2, Punkt 4: Anschrift der verschreibenden Person einschließlich der Bezeichnung des Mitgliedstaates, ihrer Telefon- oderTelefaxnummer unter Angabe der Ländervorwahl und ihrer E-Mail-Adresse.

http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Hohmann

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen | Körperschaft des öffentlichen Rechts | Berliner Allee 22 | 30175 Hannover
(Ich hatte den von RAMöller geposteten Link weitergegeben)

ALSO WERDE ICH MEINEN STEMPEL um eine Zeile ergänzen: "NICHT für Einlösung im Ausland !" Schon aus Prinzip...

Grüsse, Wahnfried
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wahnfried
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von wahnfried »

Hallo,


auch in der MPVerschrV (seltsamerweise nach meinem Link "außer Kraft seit 29.7.2014", trotzdem mit der email-Vorschrift !!) bezieht sich die Pflicht zur Angabe der Email-Adresse NUR AUF REZEPTE, DIE DAFÜR BESTIMMT SIND, im Ausland eingelöst zu werden. Außerdem gibt es diesen Passus nur in dem Verordnungs-Teil über die Rezeptpflicht von MP, nicht aber im Hauptteil der MPVerschrV, der sich auch auf nichtverschreibungspflichtige MP bezieht.

Siehe: http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lex ... d=141153,3 (dort auf "§2" und/oder auf "Rechtsvorschriften" klicken. Bei den Rechtsvorschriften geht es jeweils um die Nr.1)
(falls dies wegen der session-ID nicht mehr geht: http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lex ... d=141153,2 (dort unten auf den Link zu "§2" oder auf "Rechtsvorschriften" klicken)

Grüsse, Wahnfried
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von Evelin »

Ich werde den Druck der E-Mail Adresse auf dem Rezept wieder rückgängig machen.

Danke

Evelin
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wahnfried
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aktuelle Verordnungslage

Beitrag von wahnfried »

Hier gibt es die amtliche Bekanntmachung der aktuellen Änderung der Medizinprodukte-VerschreibungsVerordnung vom 28.7.2014:

http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start ... 2789799461
Noch nicht durchgesehen...

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Re: aktuelle Verordnungslage

Beitrag von wahnfried »

wahnfried hat geschrieben:Hier gibt es die amtliche Bekanntmachung der aktuellen Änderung der Medizinprodukte-VerschreibungsVerordnung vom 28.7.2014:

http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start ... 2789799461
Noch nicht durchgesehen...

Grüsse, Wahnfried
jetzt durchgeforstet:

email-Adresse immer erforderlich, sofern die verordneten MP...
1. Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, die der Verschreibungspflicht nach der Arzneimittel-
verschreibungsverordnung unterliegen oder auf die solche Stoffe aufgetragen sind, oder
2. in Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführt sind,
Betr. Punkt 2 findet sich in der Anlage 1 nur eine einzige Position:
Oral zu applizierende Sättigungspräparate auf Cellulosebasis mit definiert
vorgegebener Geometrie – zur Behandlung des Übergewichts und zur Gewichtskontrolle
Länder-Vorwahl in der Telefon- oder Telefax-Nummer nur erforderlich, wenn die Verordnung...
zu dem Zweck ausgestellt wird, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Ver-
tragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz eingelöst zu werden
Allerdings ist in diesem Falle AUCH NOCH die Bezeichnung des MITGLIEDSSTAATES des Verordners anzugeben. DAS wurde m.W. in keiner offiziellen Mitteilung bekanntgegeben. Jedenfalls nicht von der KVN...

Da vermute ich mal, dass die email-Adresse für die NSA & Co KG wichtiger ist als die Angabe des Mitgliedsstaates und die treuen Diener der geplanten Datenkrake Gesundheitsspeicher-Serverfarmen insofern nur das Eine im Sinn haben.

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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von RAMöller »

Manchmal ist es schon seltsam, wie Verordnungen verschlimmbessert werden können. Als ob eine Apotheke per E-Mail Kontakt aufnehmen würde bei Rückfragen zum Rezept.
Wie auch immer, die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) legt die Bedingungen fest, die eine Einlösung von Rezepten im europäischen Ausland ermöglicht. Das finde ich schon recht praktisch.
Im erwähnten Beitrag der KVWL erscheint es so, als ob sich diese Regelung nur auf -verschreibungspflichtige- Medizinprodukte bezieht. Das ist natürlich Unsinn, da nichtverschreibungspflichtige Produkte auch nicht verschrieben werden müssen.
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wahnfried
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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von wahnfried »

RAMöller hat geschrieben:Im erwähnten Beitrag der KVWL erscheint es so, als ob sich diese Regelung nur auf -verschreibungspflichtige- Medizinprodukte bezieht. Das ist natürlich Unsinn, da nichtverschreibungspflichtige Produkte auch nicht verschrieben werden müssen.
...wie weiter oben bereits angemerkt, werden im Rahmen von Ausnahmediagnosen häufig nichtverschreibungspflichtige MP verordnet und landen dadurch auf Kassenrezept. Abführmaßnahmen unter Einsatz von Macrogolen oder Klistieren bei Opiat-Schmerztherapie oder Tumortherapie wären da ein häufig vorkommendes Beispiel. Insofern ist die Unterscheidung schon relevant.

Und bei MP braucht man die Zusatzangaben zum Ursprungsland wirklich nur bei Verschreibungspflicht beachten, weil auch die Bestimmung zum "Einlösen im Ausłand" im Absatz zur Verschreibungspflicht steht.
BEI MEDIKAMENTENREZEPTEN - sofern zum Einłösen im Ausłand gedacht - muss Ländervorwahl und email-Adresse (nicht aber der Mitgliedsstaat des Verordners...) nach meiner bescheidenen Intelligenz AUCH BEI PRIVATREZEPTEN bzw. BEI NICHT-VERORDNUNGSPFLICHT eingetragen werden, also ganz unabhängig vom Verschreibungspflicht-Status der verordneten Medikamente.

Typisch deutsch natürlich, dass das Verfahren bei Medikamenten und Medizinprodukten unterschiedlich geregelt ist – das erinnert daran, dass die Angabe der Diagnose auf Medikamentenrezept hochnotpeinłich verboten ist (Datenschutzgründe), auf einem Hilfsmittelrezept aber unbedingt erforderlich ist. Das hat sicherlich gaaaanz wichtige Gründe, die NUR Politiker verstehen können... (Und unsere KBV-Fürsten haben mał wieder die Belange der Basis GAR NICHT vertreten, sonst hätte solch ein Kuddelmuddel nicht passieren dürfen.)

"Entbürokratisierung"??? Um Himmełs willen – bloß nicht sowas... (lese ich daraus).

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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von wahnfried »

RAMöller hat geschrieben:Manchmal ist es schon seltsam, wie Verordnungen verschlimmbessert werden können. Als ob eine Apotheke per E-Mail Kontakt aufnehmen würde bei Rückfragen zum Rezept.
...genau, zumał email nicht rechtssicher ist.
RAMöller hat geschrieben:Wie auch immer, die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) legt die Bedingungen fest, die eine Einlösung von Rezepten im europäischen Ausland ermöglicht. Das finde ich schon recht praktisch.
Zugegeben, das sehe ich auch so, aber das Ziel sollte eine Entbürokratisierung sein.

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Re: E-mail Adresse auf Rezepten für verschr.Medizinprodukte

Beitrag von RAMöller »

Entwarnung!
Das BMG hat die Emailpflicht für nationale Rezepte zurückgenommen. Zukünftig soll die Pflicht nur für internationale Verordnungen gelten
http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_11909.php
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