Softwarepflegekosten von toten HzV Verträgen BY
Verfasst: Freitag 29. Juli 2011, 19:20
Hallo bayrische Hausärzte,
seit Januar 2011 sind in Bayern die Hauarztverträge (HzV-Verträge) mit der AOK Bayern und den Ersatzkassen gekündigt und damit unwirksam.
Trotzdem werden von TurboMed immer noch 17,85 Euro Softwarepflegegebühren pro Monat (2 x 7,50 ohne MWST.) abgebucht.
Kündige ich die Verträge, muss ich bei komplett neuen Verträgen 226 Euro x 2 Lizenzpreis neu bezahlen, bei der Reaktivierung der bestehenden Verträge für jeden Vertrag 89,25 Euro (laut Auskunft TurboMed, also 10 Softwarepflege-Monatsbeträge).
Kündige ich nicht, zahle ich monatlich 17,85 Euro für die Pflege nicht existierender Verträge!!!!!!
Bei angenommen 2000 TurboMed-anwendern in Bayern sind dies bis von Januar bis Juli 2011: 7 Monate x 17,85 x 2000 Anwender = 249.900 Euro, also rund 1/4 Million Euro Softwarepflegegebühren für die Pflege von toten Verträgen, also ohne Gegenleistung
Wenn ein Patient von mir auf der Intensivstation oder auf dem Friedhof liegt und ich rechne bei ihm monatlich einen Hausbesuch ab (ich bin vielleicht in Gedanken bei ihm), wäre die Folge: Ich müsste das Honorar komplett zurückzahlen, würde meine Zulassung verlieren und wegen Betrugs belangt werden.
TurboMed dagegen darf ungestraft über Einzugsermächtigung Pflegeleistungen an Toten abrechnen.
Gruß
HP
seit Januar 2011 sind in Bayern die Hauarztverträge (HzV-Verträge) mit der AOK Bayern und den Ersatzkassen gekündigt und damit unwirksam.
Trotzdem werden von TurboMed immer noch 17,85 Euro Softwarepflegegebühren pro Monat (2 x 7,50 ohne MWST.) abgebucht.
Kündige ich die Verträge, muss ich bei komplett neuen Verträgen 226 Euro x 2 Lizenzpreis neu bezahlen, bei der Reaktivierung der bestehenden Verträge für jeden Vertrag 89,25 Euro (laut Auskunft TurboMed, also 10 Softwarepflege-Monatsbeträge).
Kündige ich nicht, zahle ich monatlich 17,85 Euro für die Pflege nicht existierender Verträge!!!!!!
Bei angenommen 2000 TurboMed-anwendern in Bayern sind dies bis von Januar bis Juli 2011: 7 Monate x 17,85 x 2000 Anwender = 249.900 Euro, also rund 1/4 Million Euro Softwarepflegegebühren für die Pflege von toten Verträgen, also ohne Gegenleistung
Wenn ein Patient von mir auf der Intensivstation oder auf dem Friedhof liegt und ich rechne bei ihm monatlich einen Hausbesuch ab (ich bin vielleicht in Gedanken bei ihm), wäre die Folge: Ich müsste das Honorar komplett zurückzahlen, würde meine Zulassung verlieren und wegen Betrugs belangt werden.
TurboMed dagegen darf ungestraft über Einzugsermächtigung Pflegeleistungen an Toten abrechnen.
Gruß
HP