KV-Abrechnung: Laborleistungen /Ringversuchszertifikate
Verfasst: Mittwoch 15. Juni 2011, 21:46
Hallo,
zur kommenden Quartalsabrechnung ist es laut KBV-Anforderungen Pflicht, dass Laborleistungen, die Sie in Ihrer Praxis erbracht haben und die in der KV-Abrechnung über die EBM-Ziffern abgerechnet werden, mit entsprechenden Zertifikatsnachweisen belegt werden. Bereits im Quartalsupdate 2/2011 ist diese Funktion implementiert worden.
Anbei ein Auszug aus der "Das ist neu zum Quartalsupdate 2/2011" zum Thema "Ringversuchszertifikate":
Zitat Kassenärztliche Bundesvereinigung:
Für bestimmte erbrachte Laboruntersuchungen in Kombination mit dem jeweils eingesetzten Material, müssen Ärzte ab dem zweiten Quartal 2011 elektronisch dokumentieren, dass sie erfolgreich an sogenannten Ringversuchen teilgenommen haben (§ 25 bzw. § 28 Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen, Absatz 7). Ringversuche sind QS-Maßnahmen, in deren Ergebnis Zertifikate für die erfolgreich bestandenen Ringversuche vergeben werden. Die Zertifikate sind die Berechtigung zur Erbringung und Abrechnung der damit verknüpften Laborleistungen.
Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
TurboMed hat von der KBV eine Liste der in Frage kommenden Laboruntersuchungen bekommen, die entweder über sogenannte Ringversuchszertifikate qualitätsgesichert werden müssen oder aber über die patientennahe Sofortdiagnostik im Rahmen der sogenannten Unit-Use-Verfahren über entsprechende Geräte durchgeführt werden und dann der Gerätetyp und der Gerätehersteller mit zur KV-Abrechnung übermittelt werden müssen.
Anhand der gelieferten Liste wird während der KV-Abrechnung (ab dem 2. Quartal) geprüft, ob eine der aufgeführten Ziffern in der Abrechnung enthalten ist. Nur dann ist davon auszugehen, dass in Ihrer Praxis entsprechende Laborleistungen abgerechnet werden.
Wird keine dieser Ziffern in der Abrechnung gefunden, so wird dies entsprechend in der KV-Abrechnung übermittelt und es erscheinen gar keine Abfragen.
Weitere Infos lesen Sie bitte in der "Das ist neu" (2/2011) unter der Rubrik "6. KV-Abrechnung - Labordatenabrechnung - neue KBV-Vorgaben"
zur kommenden Quartalsabrechnung ist es laut KBV-Anforderungen Pflicht, dass Laborleistungen, die Sie in Ihrer Praxis erbracht haben und die in der KV-Abrechnung über die EBM-Ziffern abgerechnet werden, mit entsprechenden Zertifikatsnachweisen belegt werden. Bereits im Quartalsupdate 2/2011 ist diese Funktion implementiert worden.
Anbei ein Auszug aus der "Das ist neu zum Quartalsupdate 2/2011" zum Thema "Ringversuchszertifikate":
Zitat Kassenärztliche Bundesvereinigung:
Für bestimmte erbrachte Laboruntersuchungen in Kombination mit dem jeweils eingesetzten Material, müssen Ärzte ab dem zweiten Quartal 2011 elektronisch dokumentieren, dass sie erfolgreich an sogenannten Ringversuchen teilgenommen haben (§ 25 bzw. § 28 Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen, Absatz 7). Ringversuche sind QS-Maßnahmen, in deren Ergebnis Zertifikate für die erfolgreich bestandenen Ringversuche vergeben werden. Die Zertifikate sind die Berechtigung zur Erbringung und Abrechnung der damit verknüpften Laborleistungen.
Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
TurboMed hat von der KBV eine Liste der in Frage kommenden Laboruntersuchungen bekommen, die entweder über sogenannte Ringversuchszertifikate qualitätsgesichert werden müssen oder aber über die patientennahe Sofortdiagnostik im Rahmen der sogenannten Unit-Use-Verfahren über entsprechende Geräte durchgeführt werden und dann der Gerätetyp und der Gerätehersteller mit zur KV-Abrechnung übermittelt werden müssen.
Anhand der gelieferten Liste wird während der KV-Abrechnung (ab dem 2. Quartal) geprüft, ob eine der aufgeführten Ziffern in der Abrechnung enthalten ist. Nur dann ist davon auszugehen, dass in Ihrer Praxis entsprechende Laborleistungen abgerechnet werden.
Wird keine dieser Ziffern in der Abrechnung gefunden, so wird dies entsprechend in der KV-Abrechnung übermittelt und es erscheinen gar keine Abfragen.
Weitere Infos lesen Sie bitte in der "Das ist neu" (2/2011) unter der Rubrik "6. KV-Abrechnung - Labordatenabrechnung - neue KBV-Vorgaben"