Hallo,
zur kommenden Quartalsabrechnung ist es laut KBV-Anforderungen Pflicht, dass Laborleistungen, die Sie in Ihrer Praxis erbracht haben und die in der KV-Abrechnung über die EBM-Ziffern abgerechnet werden, mit entsprechenden Zertifikatsnachweisen belegt werden. Bereits im Quartalsupdate 2/2011 ist diese Funktion implementiert worden.
Anbei ein Auszug aus der "Das ist neu zum Quartalsupdate 2/2011" zum Thema "Ringversuchszertifikate":
Zitat Kassenärztliche Bundesvereinigung:
Für bestimmte erbrachte Laboruntersuchungen in Kombination mit dem jeweils eingesetzten Material, müssen Ärzte ab dem zweiten Quartal 2011 elektronisch dokumentieren, dass sie erfolgreich an sogenannten Ringversuchen teilgenommen haben (§ 25 bzw. § 28 Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen, Absatz 7). Ringversuche sind QS-Maßnahmen, in deren Ergebnis Zertifikate für die erfolgreich bestandenen Ringversuche vergeben werden. Die Zertifikate sind die Berechtigung zur Erbringung und Abrechnung der damit verknüpften Laborleistungen.
Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
TurboMed hat von der KBV eine Liste der in Frage kommenden Laboruntersuchungen bekommen, die entweder über sogenannte Ringversuchszertifikate qualitätsgesichert werden müssen oder aber über die patientennahe Sofortdiagnostik im Rahmen der sogenannten Unit-Use-Verfahren über entsprechende Geräte durchgeführt werden und dann der Gerätetyp und der Gerätehersteller mit zur KV-Abrechnung übermittelt werden müssen.
Anhand der gelieferten Liste wird während der KV-Abrechnung (ab dem 2. Quartal) geprüft, ob eine der aufgeführten Ziffern in der Abrechnung enthalten ist. Nur dann ist davon auszugehen, dass in Ihrer Praxis entsprechende Laborleistungen abgerechnet werden.
Wird keine dieser Ziffern in der Abrechnung gefunden, so wird dies entsprechend in der KV-Abrechnung übermittelt und es erscheinen gar keine Abfragen.
Weitere Infos lesen Sie bitte in der "Das ist neu" (2/2011) unter der Rubrik "6. KV-Abrechnung - Labordatenabrechnung - neue KBV-Vorgaben"
KV-Abrechnung: Laborleistungen /Ringversuchszertifikate
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- Kühl, Telse
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Re: KV-Abrechnung: Laborleistungen /Ringversuchszertifikate
Bin gerade am verzweifeln, da kommt mir Ihr Beitrag recht:Bin im Rahmen eines Prüflaufes auf diese Meldung gestoßen. Habe zunächste alle Methoden markiert, bei der Auswahl dann mit "ja, nein und unit-use" hatte ich das Gefühl das Programm reagiert nit mehr, nach einem Neustart von Turbomed, verlangt da Programm den Fehler zu beheben, wie komme ich denn in das MenÜ um die Fehlerbehebung vorzunehmen?
"Bei der Betriebsstätte "XY" wurde kein Laborgerät angegeben.
Danke für Ihre Hilfe
Gruß
mexx
"Bei der Betriebsstätte "XY" wurde kein Laborgerät angegeben.
Danke für Ihre Hilfe
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mexx
- Kühl, Telse
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Re: KV-Abrechnung: Laborleistungen /Ringversuchszertifikate
Hallo mexx,
wählen Sie im Hauptmenü den Menüpunkt "Praxisdaten". Klicken Sie im linken Bereich auf den Button "Betriebsstätten" und gehen über F7 in die Bearbeitung der entsprechenden Betriebsstätte. Hier steht im linken Bereich dann der Button "Laborgeräte" zur Verfügung. Tragen Sie die entsprechenden Geräte ein, dann sollte das ok sein.
wählen Sie im Hauptmenü den Menüpunkt "Praxisdaten". Klicken Sie im linken Bereich auf den Button "Betriebsstätten" und gehen über F7 in die Bearbeitung der entsprechenden Betriebsstätte. Hier steht im linken Bereich dann der Button "Laborgeräte" zur Verfügung. Tragen Sie die entsprechenden Geräte ein, dann sollte das ok sein.
Viele Grüße,
Telse Kühl
T2med
Telse Kühl
T2med
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Re: KV-Abrechnung: Laborleistungen /Ringversuchszertifikate
Danke für die schnelle Antwort,
hab ich eben gemacht, weil wir keine Laborgeräte haben, habe ich einfach als freien Text: "keine Laborgeräte" eingetragen. Im Moment laufen die Abrechnungsprüfläufe.
Meine Frage: wie stelle ich denn jetzt fest, ob meine zuvor unterbrochene Ringversuchszertifikatsprüfung (ja, nein, Unit-Use) im Nachhinein vervollständigt werden muss?
Oder kann ich einfach die Abrechnung ohne diese Prüfung machen?
Gruß
mexx
hab ich eben gemacht, weil wir keine Laborgeräte haben, habe ich einfach als freien Text: "keine Laborgeräte" eingetragen. Im Moment laufen die Abrechnungsprüfläufe.
Meine Frage: wie stelle ich denn jetzt fest, ob meine zuvor unterbrochene Ringversuchszertifikatsprüfung (ja, nein, Unit-Use) im Nachhinein vervollständigt werden muss?
Oder kann ich einfach die Abrechnung ohne diese Prüfung machen?
Gruß
mexx
- Kühl, Telse
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Re: KV-Abrechnung: Laborleistungen /Ringversuchszertifikate
Hallo mexx,
der Abrechnungsprüflauf scannt sämtliche Abrechnungsziffern nach den Laborleistungen, die laut KBV zertifizierungspflichtig sind.
Eine Liste aller Laborleistungen, die laut KBV geprüft werden müssen, finden Sie im Hauptmenü --> Datenstämme --> Ringversuchs-Zertifikate.
Wenn Sie kein Eigenlabor in Ihrer Praxis erbringen (sondern immer die Laborleistungen in einem externen Labor erbracht werden), dürfen diese Laborleistungen NICHT in Ihre Abrechnung einfließen, sondern müssen (seit 2008) DIREKT vom Labor abgerechnet werden. Sofern keine Laborziffern in Ihrer Abrechnung vorhanden sind, wird die KV-Abrechnung auch keine Hinweise ausgeben.
Sobald eine der zertifizierungspflichtigen Ziffern abgerechnet wurden, erscheint der Hinweis bei der Quartals-Abrechnung. Wählen Sie hier "unit-use" aus, so ist es erforderlich, dass Sie mindestens ein Gerät in den Praxisdaten (wie zuvor beschrieben) hinterlegen.
Eine Liste all Ihrer Laborleistungen (und deren Zuordnungen) finden Sie im Hauptmenü --> Eigene Listen --> Ringversuchszertifikate. Hier können sie auch nachträglich die Zuordnungen ändern.
der Abrechnungsprüflauf scannt sämtliche Abrechnungsziffern nach den Laborleistungen, die laut KBV zertifizierungspflichtig sind.
Eine Liste aller Laborleistungen, die laut KBV geprüft werden müssen, finden Sie im Hauptmenü --> Datenstämme --> Ringversuchs-Zertifikate.
Wenn Sie kein Eigenlabor in Ihrer Praxis erbringen (sondern immer die Laborleistungen in einem externen Labor erbracht werden), dürfen diese Laborleistungen NICHT in Ihre Abrechnung einfließen, sondern müssen (seit 2008) DIREKT vom Labor abgerechnet werden. Sofern keine Laborziffern in Ihrer Abrechnung vorhanden sind, wird die KV-Abrechnung auch keine Hinweise ausgeben.
Sobald eine der zertifizierungspflichtigen Ziffern abgerechnet wurden, erscheint der Hinweis bei der Quartals-Abrechnung. Wählen Sie hier "unit-use" aus, so ist es erforderlich, dass Sie mindestens ein Gerät in den Praxisdaten (wie zuvor beschrieben) hinterlegen.
Eine Liste all Ihrer Laborleistungen (und deren Zuordnungen) finden Sie im Hauptmenü --> Eigene Listen --> Ringversuchszertifikate. Hier können sie auch nachträglich die Zuordnungen ändern.
Viele Grüße,
Telse Kühl
T2med
Telse Kühl
T2med
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Re: KV-Abrechnung: Laborleistungen /Ringversuchszertifikate
danke für die Antwort,
hab jetzt wieder alles im Griff
Grüße
mexx
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