Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
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- doc-mue-wei
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Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Moin moin
beim Rezeptieren von nicht erstattungsfähigen Präparaten kommt immer wieder die Abfrage:Soll die Verordnung auf Kassenrezept erfolgen?
Kann man das irgendwie abstellen?
Schönes Wochenende
Mü-Wei
beim Rezeptieren von nicht erstattungsfähigen Präparaten kommt immer wieder die Abfrage:Soll die Verordnung auf Kassenrezept erfolgen?
Kann man das irgendwie abstellen?
Schönes Wochenende
Mü-Wei
Dr.Hermann Müller-Weinhardt
Hausarztpraxis Schulstrasse
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- mschiller
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Klar.
rezept aufrufen - dann Strg+E -> Zusatz. und dann bei "Nicht rezeptpflichtige Medikamente auf kassenrezept anbieten" den Haken raus. Und dann das "Übernehmen" nicht vergessen.
rezept aufrufen - dann Strg+E -> Zusatz. und dann bei "Nicht rezeptpflichtige Medikamente auf kassenrezept anbieten" den Haken raus. Und dann das "Übernehmen" nicht vergessen.
- doc-mue-wei
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Moin moin
da ist schon kein Haken, das ist ja der haken
Noch ne Idee?
Gruß
Mü-Wei
da ist schon kein Haken, das ist ja der haken
Noch ne Idee?
Gruß
Mü-Wei
Dr.Hermann Müller-Weinhardt
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msey
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
evtl. Grundeinsellung/Automation/Warnhinweis.... ???
- Kühl, Telse
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Hallo,
das scheint ein Fehler zu sein. Wir prüfen das und werden das schnellstmöglich beheben.
Danke für den Hinweis.
das scheint ein Fehler zu sein. Wir prüfen das und werden das schnellstmöglich beheben.
Danke für den Hinweis.
Viele Grüße,
Telse Kühl
T2med
Telse Kühl
T2med
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andreask
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Sehr geehrte Frau Ramm,Ramm, Telse hat geschrieben:Hallo,
das scheint ein Fehler zu sein. Wir prüfen das und werden das schnellstmöglich beheben.
Danke für den Hinweis.
es ist ja schön, dass Sie endlich Kenntnis über den (nervigen) seit mehreren Jahren bestehenden Fehler erlangen.
Alleine von mir wurde dies bereits mehrfach als Fehlermeldung an Turbomed weitergegeben- scheinbar funktioniert die interne Kommunikation nicht besonders zuverlässig !
Es wäre an der Zeit, diesen Fehler ENDLICH zu beseitigen !
Vielen Dank
Andreas K.
Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Moin,
Ich finde das so ganz angenehm, und habe das noch nicht als Fehler wahrgenommen.
Die Wahlmöglichkeit sollte bestehen beleiben. Pat. müssen sich an Eigeninitiative gewöhnen.
Falls doch auf Kasse klicke ich auf ja und fertig
moose
Ich finde das so ganz angenehm, und habe das noch nicht als Fehler wahrgenommen.
Die Wahlmöglichkeit sollte bestehen beleiben. Pat. müssen sich an Eigeninitiative gewöhnen.
Falls doch auf Kasse klicke ich auf ja und fertig
moose
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Kasimir
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Folgendes ist mir aufgefallen:
Ich wollte Dexa Gentamycin Augentropfen aufschreiben, ein Medikament, das eigentlich ganz klar verordnungsfähig ist. Auch ich bekam die Meldung "nicht erstattungsfähig".
Ich habe daraufhin unsere Apotheke angerufen. Von dort bekam ich folgende Erklärung: Neuerdings, durch irgendeine Neuregelung (da sieht eh keiner mehr durch) sollen wohl langsam die Packungsgrößen a la "N" (N1, N2, N3) abgeschafft werden. Bei manchen Medikamenten ist das schon so gelistet, so bei o.g. Augentropfen. Allerdings scheint die Programmierung (von Ifap ?) noch so zu sein, dass im Falle einer fehlenden N-Packungsgrößenbezeichnung das Medikament als "nicht erstattungsfähig" gekennzeichnet wird.
Das Problem scheint also nicht bei Turbomed zu liegen.
Das Problem ist wiedermal die Bürokratie...
Ich wollte Dexa Gentamycin Augentropfen aufschreiben, ein Medikament, das eigentlich ganz klar verordnungsfähig ist. Auch ich bekam die Meldung "nicht erstattungsfähig".
Ich habe daraufhin unsere Apotheke angerufen. Von dort bekam ich folgende Erklärung: Neuerdings, durch irgendeine Neuregelung (da sieht eh keiner mehr durch) sollen wohl langsam die Packungsgrößen a la "N" (N1, N2, N3) abgeschafft werden. Bei manchen Medikamenten ist das schon so gelistet, so bei o.g. Augentropfen. Allerdings scheint die Programmierung (von Ifap ?) noch so zu sein, dass im Falle einer fehlenden N-Packungsgrößenbezeichnung das Medikament als "nicht erstattungsfähig" gekennzeichnet wird.
Das Problem scheint also nicht bei Turbomed zu liegen.
Das Problem ist wiedermal die Bürokratie...
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
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msey
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
.... das ist das AMNOG.... Arzneimittel-Markt-Neu-Ordnungs-Gesetz
In Deutsch hätten wir für so eine Wortschöpfung einen Verweis bekommen, der deutsche Michel läßt sich aber alles bieten.
In Deutsch hätten wir für so eine Wortschöpfung einen Verweis bekommen, der deutsche Michel läßt sich aber alles bieten.
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andreask
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Moin zurück,moose hat geschrieben:Moin,
Ich finde das so ganz angenehm, und habe das noch nicht als Fehler wahrgenommen.
Die Wahlmöglichkeit sollte bestehen beleiben. Pat. müssen sich an Eigeninitiative gewöhnen.
Falls doch auf Kasse klicke ich auf ja und fertig
moose
Da stimme ich Ihnen zu, jedoch sollte der Vorschlag nur für die wenigen Medikamente angezeigt werden,
die ein Ausnahmefällen verschribungsfähig sind. Dies sollte auch zu hinterlegen sein (z.B. ASS nach Myokardinfarkt/ Apoplex oder Ca/D3 bei manifester Osteoporose )
Viele Grüße
AndreasK.
- baerliC30
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Hallo!Kasimir hat geschrieben:Folgendes ist mir aufgefallen:
Ich wollte Dexa Gentamycin Augentropfen aufschreiben, ein Medikament, das eigentlich ganz klar verordnungsfähig ist. Auch ich bekam die Meldung "nicht erstattungsfähig".
Ich habe daraufhin unsere Apotheke angerufen. Von dort bekam ich folgende Erklärung: Neuerdings, durch irgendeine Neuregelung (da sieht eh keiner mehr durch) sollen wohl langsam die Packungsgrößen a la "N" (N1, N2, N3) abgeschafft werden. Bei manchen Medikamenten ist das schon so gelistet, so bei o.g. Augentropfen. Allerdings scheint die Programmierung (von Ifap ?) noch so zu sein, dass im Falle einer fehlenden N-Packungsgrößenbezeichnung das Medikament als "nicht erstattungsfähig" gekennzeichnet wird!
Das Problem scheint also nicht bei Turbomed zu liegen.
Das Problem ist wiedermal die Bürokratie...
Ich habe dasselbe Problem, zB aber auch mit Kanamycin ATR, N1, auch angeblich nicht erstattungsfähig. Ebenso dasselbe Problem bei diversen Glaukomtropfen und anderen Antibiotika die plötzlich alle nicht mehr erstattungsfähig sein sollen. Von Ifap bislang keine Reaktion. Im tgl. Alltag extrem nervig.
Liebe Turbomedler: bitte schleunigst abstellen, ggfs in Zusammenarbeit mit Ifap und Update bereitstellen. Besonders nervig ist es auch wenn zuerst die Abfrage wg angeblich zu langem Namen erscheint und dann das verschreibungspflichtige Antibiotikum auf grünem Rp angeboten wird.
Als Workaraound stelle ich manuell die Erstattungsfähigkeit wieder her, dann fehlt aber der Festbetrag und die Verordnungsstatistik stimmt nicht mehr, grrrr ...
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
-
Andreas
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Hallo,Hallo!
Ich habe dasselbe Problem, zB aber auch mit Kanamycin ATR, N1, auch angeblich nicht erstattungsfähig. Ebenso dasselbe Problem bei diversen Glaukomtropfen und anderen Antibiotika die plötzlich alle nicht mehr erstattungsfähig sein sollen. Von Ifap bislang keine Reaktion. Im tgl. Alltag extrem nervig.
Liebe Turbomedler: bitte schleunigst abstellen, ggfs in Zusammenarbeit mit Ifap und Update bereitstellen. Besonders nervig ist es auch wenn zuerst die Abfrage wg angeblich zu langem Namen erscheint und dann das verschreibungspflichtige Antibiotikum auf grünem Rp angeboten wird.
Als Workaraound stelle ich manuell die Erstattungsfähigkeit wieder her, dann fehlt aber der Festbetrag und die Verordnungsstatistik stimmt nicht mehr, grrrr ...
habe auch das selbe Problem.
Wenn Sie damit leben können mit der Datenversion 15.12.2010 zu arbeiten, dann reicht, zumindest bei mir, das Aufspielen der Ifap CD für 1/2011 mit nachfolgendem manuellem Aktualisieren der Eigenen-Liste- Medikamente,
freundliche Grüsse
Andreas
Andreas
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dr-borchert
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Dass durch das Aufspielen des letzten IFAP-Updates zahlreiche, rezept- und erstattungsfähige Medikamente, (nicht nur Antibiotika wie Amoxicillin), als nicht erstattungsfähig angegeben werden ist ein Fehler im letzten IFAP Update. Nach Auskunft der dortigen Hotline ist der Fehler bekannt und wird mit einer CD die ab dem 1.2. als Sonder-CD versendet wird behoben.
Grüße
W. Borchert
Grüße
W. Borchert
Dr. Borchert
internistische Hausarztpraxis
Braunschweig
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- Kühl, Telse
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Hallo,
wir haben bei ifap nachgefragt und folgende Information erhalten:
Mit Inkrafttreten des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) zum 01.01.2011 ging eine Anpassung der Packungsgrößenverordnung einher, im Zuge derer sich die therapiegerechten Packungsgrößen (Normpackungsangaben) gem. der sog. „Spannbreitenregelung“ ändern. Dies führt dazu, dass alle Präparate außerhalb dieser Spannbreitenregelung, ihre N-Größe verloren haben.
Demnach sind Präparate ohne therapiegerechte Packungsgröße nicht GKV-erstattungsfähig. Aufgrund der sehr kurzen gesetzlichen Vorlaufzeiten sowie diverser Unklarheiten bzgl. der Übergangsregelungen und Fristsetzungen gilt gem. Publikation des BMG eine Interimslösung, wonach:
1. für Präparate, welche nach dem 01.01.2011 keine therapiegerechte Packungsgröße (N1-N3) haben und zum Datenstand 15.12.2010 die Kennzeichnung "N1", "N2" oder "N3" hatten, die Verordnung weiterhin zu Lasten der GKV erfolgen kann.
2. für Neueinführungen ab dem Datenstand 01.01.2011, welche den Messzahlen gemäß Packungsgrößenverordnung bis 31.12.2010 entsprechen, die Verordnung weiterhin zu Lasten der GKV erfolgen kann.
Diese Anpassungen waren aufgrund der bereits angesprochenen, sehr kurzen Vorlaufzeiten (finale Bestätigung des Gesetzesentwurfes am 17.12.2010), leider nicht mehr so kurzfristig implementierbar, wodurch die temporär aufgetretenen Diskrepanzen bedingt sind. Die Kennzeichnung der GKV-Erstattungsfähigkeit ist zwischenzeitlich von der ifap angepasst worden und in Kürze wird ein ifap-Sonder-Update zur Verfügung gestellt werden.
Soll heißen: Seit dem ifap-Datenbestand vom 15.1.2011 werden alle Packungen, die keine Packungsgröße mehr besitzen, als "nicht erstattungsfähig" eingestuft. Mit dem nächsten Sonderupdate (Datenstand 1.2.1011) ist das Problem behoben - dann werden die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Lösungen berücksichtigt.
wir haben bei ifap nachgefragt und folgende Information erhalten:
Mit Inkrafttreten des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) zum 01.01.2011 ging eine Anpassung der Packungsgrößenverordnung einher, im Zuge derer sich die therapiegerechten Packungsgrößen (Normpackungsangaben) gem. der sog. „Spannbreitenregelung“ ändern. Dies führt dazu, dass alle Präparate außerhalb dieser Spannbreitenregelung, ihre N-Größe verloren haben.
Demnach sind Präparate ohne therapiegerechte Packungsgröße nicht GKV-erstattungsfähig. Aufgrund der sehr kurzen gesetzlichen Vorlaufzeiten sowie diverser Unklarheiten bzgl. der Übergangsregelungen und Fristsetzungen gilt gem. Publikation des BMG eine Interimslösung, wonach:
1. für Präparate, welche nach dem 01.01.2011 keine therapiegerechte Packungsgröße (N1-N3) haben und zum Datenstand 15.12.2010 die Kennzeichnung "N1", "N2" oder "N3" hatten, die Verordnung weiterhin zu Lasten der GKV erfolgen kann.
2. für Neueinführungen ab dem Datenstand 01.01.2011, welche den Messzahlen gemäß Packungsgrößenverordnung bis 31.12.2010 entsprechen, die Verordnung weiterhin zu Lasten der GKV erfolgen kann.
Diese Anpassungen waren aufgrund der bereits angesprochenen, sehr kurzen Vorlaufzeiten (finale Bestätigung des Gesetzesentwurfes am 17.12.2010), leider nicht mehr so kurzfristig implementierbar, wodurch die temporär aufgetretenen Diskrepanzen bedingt sind. Die Kennzeichnung der GKV-Erstattungsfähigkeit ist zwischenzeitlich von der ifap angepasst worden und in Kürze wird ein ifap-Sonder-Update zur Verfügung gestellt werden.
Soll heißen: Seit dem ifap-Datenbestand vom 15.1.2011 werden alle Packungen, die keine Packungsgröße mehr besitzen, als "nicht erstattungsfähig" eingestuft. Mit dem nächsten Sonderupdate (Datenstand 1.2.1011) ist das Problem behoben - dann werden die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Lösungen berücksichtigt.
Viele Grüße,
Telse Kühl
T2med
Telse Kühl
T2med
- Roland_Colberg
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Danke, Frau Ramm,
diese Information war wirklich wichtig und hilfreich. Wir haben schon (unnötigerweise) Patienten auf andere Präparate umgestellt wegen dieser angeblichen Nicht-Erstattungsfähigkeit.
Nach Einspielen des Ifap-Updates vom 1.2.11 stimmen die Medikamentenlisten wieder.
Ein Rätsel ist mir allerdings, warum Ifap diese Information nicht von sich aus an die Anwender verteilt. Verantwortungsbewusstsein kennen die wohl nicht...
R. Colberg
diese Information war wirklich wichtig und hilfreich. Wir haben schon (unnötigerweise) Patienten auf andere Präparate umgestellt wegen dieser angeblichen Nicht-Erstattungsfähigkeit.
Nach Einspielen des Ifap-Updates vom 1.2.11 stimmen die Medikamentenlisten wieder.
Ein Rätsel ist mir allerdings, warum Ifap diese Information nicht von sich aus an die Anwender verteilt. Verantwortungsbewusstsein kennen die wohl nicht...
R. Colberg
- baerliC30
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
was für ein Update?
Ich habe noch keins und Online gabs auch noch nichts neues ?!
Ich habe noch keins und Online gabs auch noch nichts neues ?!
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
- Kühl, Telse
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Hallo nochmal,
das ifap-Sonderupdate wird voraussichtlich Ende nächster Woche in allen Praxen per Post eintreffen.
das ifap-Sonderupdate wird voraussichtlich Ende nächster Woche in allen Praxen per Post eintreffen.
Viele Grüße,
Telse Kühl
T2med
Telse Kühl
T2med
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FranzKonrad
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
Hallo,baerliC30 hat geschrieben:was für ein Update?
Ich habe noch keins und Online gabs auch noch nichts neues ?!
es gibt jetzt ein Onlineupdate mit dem Stand vom 1.2.2011.
FranzKonrad
- baerliC30
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
JA, ich hab´s.
Und die Fehler scheinen behoben.
Und die Fehler scheinen behoben.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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kalli
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Re: Nachfrage:Nicht erstattungsfähiges Medikament
... und bei uns in Nordrhein sind Kombipräparate (Cortison und Antibiotikum wie in Dexa-Gentamycin) sowieso nicht verordnungsfähig, zumindest nicht über Sprechstundenbedarf .... oder es müsste heißen: Rezeptpflichtig aber nicht erstattungsfähig .... Kalli
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