Hallo,
heute war es nötig, zu einer bereits abgeschickten Rechnung (Labor wegen Knochenmarkspende) eine zeitlich nach dieser Rechnung eingegangene von der Praxis bezahlte Fremdlabor-Rechnung (also durchzureichende Kosten) nachzuberechnen.
Wir haben zwar eine eigene Sachkostenziffer "SK", die geht aber nur mit einer weiteren Hauptleistung. Wenn wir dann die Hauptleistung mit Faktor Null steigern, wird die Sachkostenziffer - obwohl in der Bewertung mit 0 Punkten und 0,00 Euro definiert - immer mit dem einfachen Satz der vorangestellten (Faktor-Null-gesteigerten) Leistung berechnet. Geht also nicht...
Habe einiges versucht, es erwies sich jedoch als nicht möglich, lediglich Sachkosten ohne sonstige Abrechnungsziffer auf die Rechnung zu bringen. Also haben wir die Blutabnahme (GOÄ 250) nochmal auf die Rechnung geschrieben, per F4 für diese Ziffer die Begründungs-Items "Sachkostenbezeichnung", "Sachkosten" und "Abweichender Faktor" markiert, und beim Abweichenden Faktor "0" mit der Begründung "bereits abgerechnet" eingegeben. Dann kam wenigstens der korrekte Sachkostenwert auf die Rechnung.
Weiß jemand eine elegantere Lösung?
Viele Grüsse, Wahnfried
Privatrechnung mit reinen (durchgereichten) Sachkosten
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Für diesen seltenen Fall hätte ich mir eine eigene *-Zifffer in der GOÄ angelegt, und im Feld Barpreis oder BG besondere Kosten den Betrag angegeben der berechnet werden soll. Nach Ausdruck der Rechnung könnte man die Ziffer gleich wieder löschen, um die eigene Ziffernliste der GOÄ nicht unübersichtlich werden zu lassen.
Alternativ kann man auch eine Ziffer *1 anlegen, den Barpreis 1,00 € festlegen und über Steigerungsatz den in Rechnung zu stellenden Barpreis berechnen. r
Die *Ziffer sollte nur im Feld Barpreis aber nicht im Feld BG-besondere Kosten einen Zahleneintrag haben, dann kann man sie auch steigern.
Im GOÄ-Regelwerk sollte die Einstellung so sein, dass die Ziffer auch allein abgerechnet werden kann, was aber in der Regel der Fall ist, wenn man eine *Ziffer selbst neu erstellt.
Alternativ kann man auch eine Ziffer *1 anlegen, den Barpreis 1,00 € festlegen und über Steigerungsatz den in Rechnung zu stellenden Barpreis berechnen. r
Die *Ziffer sollte nur im Feld Barpreis aber nicht im Feld BG-besondere Kosten einen Zahleneintrag haben, dann kann man sie auch steigern.
Im GOÄ-Regelwerk sollte die Einstellung so sein, dass die Ziffer auch allein abgerechnet werden kann, was aber in der Regel der Fall ist, wenn man eine *Ziffer selbst neu erstellt.
R.F.B.
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