Kasimir hat geschrieben:...dass auch "alte KVKs" nach wie vor ohne Probleme oder Hinweise eingelesen werden. Man muss also nach wie vor total aufpassen am Tresen...
ich habe hier unter 15.1.1. mit zwei zu Testzwecken aufbewahrten abgelaufenen KVK sinngemäß:
1) die solitäre Mitteilung, dass diese KVK ungültig sei (Gültigkeitsende 31.12.2014 wird angegeben). Kein Angebot der Anzeige der KVK-Daten...
2) dass die KVK seit 1.1.2015 nicht mehr benutzt werden darf, man eine eGK verwenden oder den Pat. manuell anlegen solle. Das Anzeigen der KVK-Daten wird angeboten. (Diese Karte ist bereits 12/2011 abgelaufen, dies wird aber nicht angegeben.)
3) bei einer über 10 Jahre alten Privat-Card: Mitteilung wie 2)
Insofern scheint es unterschiedlich bewertete KVK-Standards zu geben. Ich vermute, dass 1) auch jetzt mit 15.1.1. noch eingelesen werden könnte, sofern das Gültigkeitsdatum nicht überschritten wäre.
--> Bei um 1 Jahr zurückgestelltem Systemdatum werden 1) und 3) problemlos eingelesen, 2) wird nun wie 1/2015 die Karte 1) gemeldet (mit dem korrekten Gültigkeitsablauf 31.12.2011). Bei 3) wird nun auf das nahende Gültigkeitsende 31.3.2014 hingewiesen, Einlesen möglich.
--> Bei um 4 Jahre zurückgestelltem Systemdatum wird auch die Karte 2) problemlos eingelesen.
Allerdings dürfte es ein TurboMed-Problem sein, dass Privat-Cards als nicht mehr einlesefähig bewertet werden (das soll doch eigentlich in 15.1.2. korrigiert sein?) und auch bei den KVK Unterschiede gemacht werden bzw. einige davon weiterhin einlesbar sind (wohl nur einige...?).
Den Stress an der Anmeldung habe ich durch dieses Pamphlet zum Erkennen von KVK entschärft:
KVK-Erkennungsmerkmale.jpg
Das bei nicht-vorhandener eGK ausgedruckte private Lang-Rezept "KVK-Info 2015" (dadurch Dokumentation des Ausdruckens in F3) hat folgenden Text:
KVK-Einlesen darf in 2015 (auf polit. Druck)
nicht mehr erfolgen!!
--> BITTE lassen Sie sich eine VERSICHERUNGS-
BESTÄTIGUNG von der Krankenkasse FÜR DAS GE-
SAMTE QUARTAL ! ausstellen. Diese kann auch
direkt an die Praxis gefaxt werden: 0531/xxxxxxx
(Diese Versicherungsbestätigung soll nach Vor-
gabe der KV innerhalb 10 Tagen vorgelegt sein)
Das funktioniert hier sehr gut...
15.1.2. kann ich betr. Verhalten mit meinen Test-KVK noch nicht testen, da ich die DVD noch nicht habe (liegt vielleicht in der Apotheke im Stapel Post, da seit 29.1. verlängertes "Erholungs-Wochenende").
Grüsse, Wahnfried