Quartalsupdate unbedingt zum 1.7.26?

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Rösener
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Quartalsupdate unbedingt zum 1.7.26?

Beitrag von Rösener »

Bei uns in der Praxis läuft aktuell die Version 26.2.2. 6959. ohne wesentliche Probleme! kann mit dieser Version auch ab dem 1.7. gearbeitet werde?
Oder muss ein Update vorher erfolgen, und wenn, dann mit welcher Version, das Servicepack zum Update, oder die neue Vollversion 26.3.1.7029? Vor dem neuen Quartalsupdate würde ich mich erstmal scheuen. Ich hoffe, dass bei euch die Klimaanlage läuft, bei uns gerade nicht!
Ich danke nochmal allen, die hier im Forum helfen! Martin
Rösener
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Re: Quartalsupdate unbedingt zum 1.7.26?

Beitrag von Rösener »

Sollte natürlich zum 1.7.26 heißen!
 ! Nachricht von: FortiSecond
Betreff korrigiert
Augendoc
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Re: Quartalsupdate unbedingt zum 1.7.26?

Beitrag von Augendoc »

Ich arbeite erstmal mit 26.2.2.6959 weiter nach dem 1.7.26. Notfalls gibt es halt wieder rosa Rezeptausdrucke und AU auf Papier.
Um den Technikschrott kümmere ich mich dann nach meinem Urlaub.

Schönes Wochenende wünscht der Augendoc
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Re: Quartalsupdate unbedingt zum 1.7.26?

Beitrag von SFeu »

Soweit ich das verstanden habe, kann man auch im neuen Quartal mit der 26.2.2.6973 die Abrechnung machen.(CGM-Video, youtube)
Die GOÄ-Änderungen zum 01.07. erfordern eine Privatabrechnung des 2. Quartals (vor dem Update auf 26.3.1!) noch mit den TM-Vorversionen.
Liege ich da richtig?
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Re: Quartalsupdate unbedingt zum 1.7.26?

Beitrag von FortiSecond »

SFeu hat geschrieben: Freitag 26. Juni 2026, 09:31 Soweit ich das verstanden habe, kann man auch im neuen Quartal mit der 26.2.2.6973 die Abrechnung machen.(CGM-Video, youtube)
Die GOÄ-Änderungen zum 01.07. erfordern eine Privatabrechnung des 2. Quartals (vor dem Update auf 26.3.1!) noch mit den TM-Vorversionen.
Liege ich da richtig?
Nicht ganz.

BG-Abrechnung
/UV-GOÄ für Leistungen bis 30.06. geht auch mit 26.3.1, muss aber vor der Aktualisierung der Listen erledigt werden.
Es ist also denkbar, die "BG-Leistungen bis zum 30.06." auch nach dem 1.7. und mit TM 26.3.1 abzurechnen, solange man nicht die Listen aktualisiert hat. Erst danach die Listen aktualisieren. Und erst danach neue Abrechnungsziffern für die Leistungen ab 01.07. erfassen. Dabei die Änderungen beachten.

Wenn nur GOÄ-Abrechnung, dann eventuell entspannter - siehe viewtopic.php?t=11459

KV-Abrechnung ab 01.07.: Geht prinzipiell auch mit 26.2.2.6973, WENN die KV die Abrechnung annimmt trotz altem Prüfmodul und Kryptomodul.
Ansonsten besser mit 26.3.1 abrechnen - das geht sowohl vor als auch nach dem 1.7.

(Man korrigiere mich, wenn ich falsch liegen sollte. Das ist, was ich da herauslese)
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Re: Quartalsupdate unbedingt zum 1.7.26?

Beitrag von SFeu »

Ah, sehe gerade, dass die Aktualisierung GOÖ/UV-GOÄ manuell gemacht werden muss. Wer lesen kann,...
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FortiSecond
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Re: Quartalsupdate unbedingt zum 1.7.26?

Beitrag von FortiSecond »

SFeu hat geschrieben: Freitag 26. Juni 2026, 12:23 Ah, sehe gerade, dass die Aktualisierung GOÖ/UV-GOÄ manuell gemacht werden muss. Wer lesen kann,...
Ich würde sogar sagen: "[...]manuell gemacht werden darf".
Sonst wäre man aufgeschmissen, falls die Fälle noch nicht abgerechnet sind.
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