Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

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Heilberger
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Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von Heilberger »

Hallo Kollegen!
ich möchte das update 26.2. nicht "heiß" einspielen. eRezept und eAU kann mal pausieren. ABER: ich muß ja abrechnen. Ich kann aktuell mit 26.1. eine im Prüfmodul fehlerfreie Abrechnung erstellen! FRAGE: Kann ich NACH dem 1.4. bis zum 9.4. mit 26.1. abrechnen??
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horkano007
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Re: Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von horkano007 »

Das Update MUSS vor der Abrechnung (und klaro vor dem 1.4.) installiert werden !!
...hatte ich doch DEUTLICH in meinem Post geschrieben !!
Es sei, daß die "Abrechnungsdatei" editiert wird und der Fehler im KV-Prüfmodul "umgangen" wird !
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RAMöller
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Re: Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von RAMöller »

Meine Probeabrechnung mit Version 26.1 wurde online von der KVNO ohne Mängel akzeptiert und die Abrechnungskontrolle dort lief glatt durch.
Ich werde sicherheitshalber vor dem Update nochmal mit der alten Version abrechnen und meinetwegen danach mit dieser Neuen , der Vertrauensverlust ist zu groß
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FortiSecond
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Re: Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von FortiSecond »

RAMöller hat geschrieben: Sonntag 22. März 2026, 10:00 Meine Probeabrechnung mit Version 26.1 wurde online von der KVNO ohne Mängel akzeptiert und die Abrechnungskontrolle dort lief glatt durch.
Ich werde sicherheitshalber vor dem Update nochmal mit der alten Version abrechnen und meinetwegen danach mit dieser Neuen , der Vertrauensverlust ist zu groß
Klingt vernünftig, zumal es ja nicht soooo viel Mehraufwand ist, einen zusätzlichen Abrechnungslauf auszuführen. Einfach die Datei aus der alten Version an die Seite legen, falls es mit der neuen Version ein Problem geben sollte. Nach erster Sichtung bin ich zuversichtlich, dass 26.2.1 für die Quartalsabrechnung geeignet ist.

Die meisten KVen sind ja recht entspannt, wenn es um Vorgängerversionen von Prüfmodul und Kryptomodul geht, solange keine Angaben fehlen (Breaking Changes).
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DC19
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Re: Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von DC19 »

Guten morgen, ich würde alleine wegen der Abrechnung empfehlen das Update zu installieren. Da erst mit dem Update in die Abrechnung die "DIGA Verordnungen" einfließen. Ohne dieses Merkmal drohen 50% Abzug der TI Pauschale. - Heisst nicht das wir dies nutzen müssen. Es muss vorliegen.

"Ab dem
1. Januar 2026 ist die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (eVDGA) verpflichtend. Praxen, die das notwendige eVerordnungs-Modul nicht installiert haben oder die Anwendung nicht nutzen, müssen mit einem Abzug von 50 Prozent der monatlichen TI-Pauschale rechnen." Im AEND veröffentlicht.

Laut Turbomed kommt das Merkmal für die Abrechnung mit dem Aktuellen Update. Wir installieren es heute. Ist wie das Merkmal eHBA, ePA usw.... Ob die KVen es bereits jetzt umsetzen weiss ich nicht.... Aber es ist mit allem zu rechnen....Oder es ist mit dem ersten Q1 Update bereits vorhanden?. Wir hatten noch mit der Version Q4 gearbeitet.... und da fehlt das Merkmal in der Abrechnungsdatei...
Heilberger
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Re: Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von Heilberger »

Danke für die Hinweise!
ePA etc. juckt mich bei Ausfall nicht!
Meine Abrechnung muß aber ohne zu erwartende Abzüge laufen.
Also werde ich bis zum 31.3. abends die Abrechnung erstellen und an die KV am späten Abend übermitteln. Für meine Abrechnungsdamen ist Spätschicht angesagt.
Ich glaube allerdings, daß alles heißer gekocht als gegessen wird. Ich habe meinen Rechner auf 5.4. vorgestellt. Das Prüfmodul aus 26.1. lief problemlos durch. Dann update auf 26.2. kein Unterschied!
Alles ohne Gewähr! Gruß
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Re: Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von DC19 »

Ist den bei Ihnen das Merkmal Diga Verordnung hinterlegt?
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RAMöller
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Re: Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von RAMöller »

DC19 hat geschrieben: Sonntag 22. März 2026, 13:01 Ist den bei Ihnen das Merkmal Diga Verordnung hinterlegt?

Dieses Argument wiegt schwer, tatsächlich ist das Merkmal Diga in der alten Version noch nicht hinterlegt.
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horkano007
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Re: Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von horkano007 »

Das KBV-Prüfprotokoll (Abrechnung ohne Update) sieht bei allen meinen Praxen in Sachsen und Brandenburg so aus:
Betriebsstättendaten
KVDT-R858 (F*/41) Im Feld 0225 (TI-Fachanwendung) muss jeder erlaubte Wert der FK 0225 gemäß der
Regel 177 genau einmal zu jeder (N)BSNR bzw. einem Krankenhaus-IK (FK0213)
vorkommen. Zu der (N)BSNR/dem IK 9519xxxxx ist der Wert 13 (TIM) nicht oder
mehrfach vorhanden.
Damit geht keine Verschlüsselung, da als Fehler gekennzeichnet.

Letzte Seite des Protokolls sieht so aus:
Für die Betriebsstätte '9519xxxxx' wird in der Abrechnung die Produktversion des
Konnektors '5.54.1' übertragen. Die Kennzeichen folgender Fähigkeiten des
Softwaremoduls in der Betriebsstätte werden übertragen:
- ePA Stufe 3 bzw. ePA4all-fähig
- eRezept-fähig
- NFDM-fähig
- eMP-fähig
- KIM-fähig
- eAU-fähig
- eArztbrief-fähig
- nicht eVDGA fähig
- Kartenterminal vorhanden
- SMC-B vorhanden
- eHBA vorhanden
Das Ablaufdatum des Konnektorzertifikats lautet 29.05.2027
Prüfprotokoll nach Update ohne dem obenstehenden Fehler, aber siehe letzte Seite hier:
Für die Betriebsstätte '9587xxxx0' wird in der Abrechnung die Produktversion des
Konnektors '5.54.1' übertragen. Die Kennzeichen folgender Fähigkeiten des
Softwaremoduls in der Betriebsstätte werden übertragen:
- ePA Stufe 3 bzw. ePA4all-fähig
- eRezept-fähig
- NFDM-fähig
- eMP-fähig
- KIM-fähig
- eAU-fähig
- eArztbrief-fähig
- eVDGA fähig
- nicht TIM fähig
- Kartenterminal vorhanden
- SMC-B vorhanden
- eHBA vorhanden
Das Ablaufdatum des Konnektorzertifikats lautet 01.06.2027.
WAS bitteschön ist "nicht TIM fähig" ???
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RAMöller
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Re: Abrechnung 1. Quartal mit 26.1.

Beitrag von RAMöller »

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