Retoure KocoBox

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rfbdoc
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Retoure KocoBox

Beitrag von rfbdoc »

Zum 31.03.2025 hatte ich alle Verträge mit CGM & Co wegen Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit gekündigt. Trotz Kündingungsbestätitigung mussten in den Folgemonaten wiederholten Gebührenlastschriften rückgebucht werden, was technisch mit wenigen Klicks in Onlinebanking erledigt war, geschäftlich dennoch ein "no go", zugleich bei CGM&Co nicht anders zu erwarten. Mehrere Anfragen zum Verbleib der KocoBox blieben unbeantwortet, ebenso geschäftlich ein "no go", gleichermassen bei CGM & Co so zu erwarten.

Heute mit Datum vom 03.02.2026 erreicht micht ein Retourenlabel zur Rücksendung der KocoBox.

Bin ich verpflichtet die Box zurück zu senden ? Sie könnte ja auch schon im Elektronikschrott der Praxis entsorgt sein...
R.F.B.

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FortiSecond
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Re: Retoure KocoBox

Beitrag von FortiSecond »

Ach herrje, ja... Zu meiner Sammlung aus viewtopic.php?t=10382 haben sich inzwischen weitere Kocoboxen gesellt.

Die Boxen kommen vom Kocoshop, aber auch von CGM und waren beim Konnektortausch übrig.
Selbst bei Umstellungen mit einem CGM-DVO auf Managed TI ging der abgebaute Konnektor nicht mit "nach Hause".

ALLE meine (und praxisseitige) Anfragen zur Rücksendung seit 202x sind unbeantwortet geblieben. Folglich haben die Kunden (theoretisch, so denn die BesAGB des Koco Shop anwendbar gewesen wären, weil die Box dort erworben wurde) gegen 11.3 der AGB, wenngleich sie selbst korrekt den Konnektor deregistriert haben. Die Sperrung des Zertifikats war jeweils irrelevant, weil dieses abgelaufen ist, während der Konnektor noch sicher im abgeschlossenen Behälter gelagert war. Warum eine "Sichere Lieferkette" für den Rückversand erforderlich sein soll, erschließt sich mir nicht. Denn das ist m.W. keine Anforderung per Gesetz oder TI-Regelwerk (siehe auch unten hinsichtlich Verfahren bei anderen Anbietern).

Die AGB sind eindeutig formuliert, wenngleich es sicherlich unterschiedliche Ansicht zum Thema Eigentum an der Box bzw. Rückgabepflicht an den Hersteller gibt (weil man sie ja KAUFEN muss). Klar ist, dass sie korrekt entsorgt werden muss.
Aber anstatt dass CGM oder die Koco Konnektor GmbH oder wer auch immer die zurücknimmt, z.B. wegen einer möglichen Pflicht als Inverkehrbringer oder wegen der AGB-Einhaltung, bleibt man auf den Boxen sitzen.

EDIT: Heute sehe ich die erste Meldung eines Rücksende-Etiketts. Danke!
Hat CGM etwa aufgefordert, die Box ohne korrekte Außerbetriebnahme zurückzusenden? Fordert man auf zum Verstoß gegen die AGB? Wobei ich jetzt nicht weiß, wessen AGB in diesem Fall zur Anwendung kommen. Also eher "ins Blaue vermutet".


Formal müssen die Boxen beim Abbau endgültig außer Betrieb genommen werden (die Box ist danach quasi entwertet und nicht mehr per Reset wieder in Gang zu bringen, glaube ich).
Danach sollen sie, soweit ich mich erinnere, (nur) nach Absprache mit CGM an irgendwen zurückgesandt werden.
In keinem Fall erlauben die AGB die eigenmächtige Entsorgung der (gekauften?!) Box.

Folglich habe ich nun eine größere einstellige Anzahl an Boxen hier stehen, weil die Praxen die längst einfach in meine Toner- und E-Schrott-Recycling-Box geworfen hätten bzw. haben.

Das betrifft hingegen keine Geräte eines "anderen Anbieters" (hat Secunet und RISE aufgestellt), weil dort bei Lieferung des Austauschkonnektors direkt alles Notwendige für die Rücksendung des alten Konnektors mitgeliefert wird: Anleitung zur Stillegung, Verpackungsinformation, Versandbeipackzettel, Versandprotokoll zum Verbleib, Rücksende-Etikett (Paketschein, prepaid).

Auch als die Telekom-Konnektoren abgebaut wurden, kamen die Ersatzgeräte per Sicherer Lieferkette, und der Rückversand der T-Systems-Konnektoren wurde nie eingefordert.


Man muss sich fragen, was CGM mit der Rückgabepflicht, die immer noch in den AGB steht und damit ja einen Grund haben muss, bezweckt bzw. wie ernst man dort die AGB nimmt. Dass ein DVO-Einsatz vor Ort mit De-Registrierung und parallel Ungültigmachung des Zertifikats stattfinden und der DVO dann direkt oder indirekt per "Sicherer Lieferkette" an CGM zurückleitet, habe ich in der Praxis noch nicht erlebt. Nie. Weder bei Stillegung noch bei Austausch (in Eigeninstallation!).
Ich kenne nur die Konstellation, dass bei Einrichtung von Managed TI der alte Konnektor gekillt und mitgenommen wird. Aber sonst... nö... nix.



AGB des Koco Shop, abgerufen heute (Auszug):
11. Außerbetriebnahme und Rückgabepflicht des Konnektors
11.1 Eine Außerbetriebnahme des Konnektors wird durchgeführt, wenn der Konnektor vom Kunden aus eigener Entscheidung mehr als vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr genutzt wird (z. B. Schließung der Einrichtung des Kunden),der Vertrag über den VPN-Zugangsdienst und die TI-Serviceleistungen endet oder CGM nach den AGB oder diesen BesGB dazu berechtigt ist.
11.2 Will der Kunde den Konnektor außer Betrieb nehmen, hat er dies CGM anzuzeigen. CGM wird den Kunden über die Folgen einer Außerbetriebnah-
me aufklären und insbesondere darauf hinweisen, dass durch die Sperrung des Zertifikats der Konnektor aus Sicherheitsgründen dauerhaft ohne Wertausgleich unbrauchbar gemacht werden muss und nicht wieder in Betrieb genommen werden kann.
11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die TI-Komponenten eigenmächtig außer Betrieb zu nehmen oder nicht qualifizierte Dritte eigenmächtig mit der Außerbetriebnahme zu beauftragen.
11.4 Die Außerbetriebnahme erfolgt nach diesen BesGB und der Begleitdokumentation. Sie wird durch einen von CGM beauftragten DVO in der Einrichtung des Kunden vorgenommen. Der DVO nimmt eine Deregistrierung des Konnektors vom VPN-Zugangsdienst vor und führt den Konnektor sodann über die sichere Lieferkette zum Hersteller zurück. Parallel dazu erfolgt eine nicht umkehrbare Sperrung der Zertifikate des Konnektors zentral durch CGM.
11.5 Der Kunde wird alle für eine erfolgreiche Außerbetriebnahme erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Insbesondere gewährt er dem Mitarbeiter des DVO Zugang zu allen für die Außerbetriebnahme erforderlichen Gerätschaften und Räumlichkeiten in der Einrichtung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Außerbetriebnahme erforderlichen Erklärungen abzugeben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem DVO als Besitzmittler den erfolgreich außer Betrieb genommenen Konnektor zu übergeben und CGM damit das Eigentum an dem Konnektor zu verschaffen.
11.6 Dem Kunden steht im Fall der Außerbetriebnahme unbeschadet des Alters und der Nutzungszeit des Konnektors keine Entschädigung, kein Wertersatz oder eine sonstige Kompensation für die Außerbetriebnahme und Rückgabe des Konnektors zu.
11.7 CGM ist berechtigt, für den bei CGM entstehenden Aufwand der Außerbetriebnahme eine Vergütung nach CGM-Preisliste zu verlangen.
11.8 CGM ist berechtigt, den VPN-Zugangsdienst und Secure Internet Service (SIS) zu sperren, wenn der Konnektor außer Betrieb genommen worden ist,
solange er nicht durch einen neuen Konnektor ersetzt wird.

Vielleicht sollte ich mal Lagergeld verlangen für E-Schrott. Es sind Lithium-Batterien drin, also sogar UN3480, wenn man so will. Allerdings dürften die wohl ziemlich entladen sein und damit kaum noch ein Risiko darstellen.
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