Wir freuen uns sehr, dass das Forum in der bestehenden Form fortgeführt wird.
Die Moderatoren werden den Grundgedanken und den Spirit von diesem Forum fortführen. 20. April 2023
Alle Markennamen, Logos und eingetragenen Marken, die auf dieser Website erwähnt werden, sind das Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und durch das Markenrecht geschützt.
Seit dem 1. Januar 2024 sind Sie verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte per E-Rezept zu verordnen. E-Rezepte werden dazu in Ihrem System elektronisch signiert und dann auf den E-Rezept-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur gestellt.
Derzeit häufen sich bei der KVWL die Meldungen, dass E-Rezepte in den Praxen erst zeitlich verzögert mittels der Stapelsignatur signiert werden und es dadurch zu Verzögerungen kommt, wenn Patienten unmittelbar nach dem Arztbesuch ihre E-Rezepte in der nächstgelegenen Apotheke einlösen möchten.
Hierzu eine wichtige Information: Die E-Rezepte stehen erst dann auf dem E-Rezept-Fachdienst für den Abruf durch die Apotheke bereit, wenn sie elektronisch signiert sind. Ohne vorherige Signatur in der Praxis ist eine Einlösung mittels eGK oder E-Rezept-App in der Apotheke nicht möglich.
In vielen Praxen werden E-Rezepte derzeit häufig gesammelt mit der Stapelsignatur signiert, wie dies bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oftmals am Ende eines Praxistages geschieht.
Die KVWL empfiehlt allen verordnenden Praxen die Komfortsignatur einzurichten und diese für die direkte Signatur von E-Rezepten zu nutzen, damit Patienten unmittelbar nach dem Besuch in einer Praxis ihre E-Rezepte in der Apotheke einlösen können.
Wird die Komfortsignatur nicht eingesetzt, bitten wir Sie, darauf zu achten, die Verordnungen der behandelten Patienten wie bisher direkt zu signieren.
Die Nutzung der Stapelsignatur eignet sich im Kontext E-Rezept lediglich für vorbestellte Folgeverordnungen, die nach entsprechendem Hinweis des Praxispersonals, wann die E-Rezepte in der Apotheke eingelöst werden können, genutzt werden kann. Die Nutzung der Einzelsignatur wird hingegen nur Praxen empfohlen, in denen nicht viel signiert wird
Das kann man doch nur umsetzen , wenn die MFAs (ohne dass der Arzt die Medikation übrtprüft ) auch signieren dürfen.Oder wie macht Ihr das ?
Gruß
Ja da sieht man doch gleich wer in der KV die Hosen an hat. Hatte auch schon einen Anruf vom Apotheker der meint ich solle schneller signieren. Und das obwohl ich fast nach jedem Patienten die Liste abgearbeitet hatte. Die Sorgfaltspflicht obliegt aber mir. Es könnte ja soweit kommen das ein Patient dann das Rezept in einer andern Apotheke einlöst....
Ich kann dazu nur sagen, dass es reine Erziehungssache der Patienten ist, wie und wann die Rezepte signiert werden. WIr haben unseren Patienten abgewöhnt, dass Folgerezepte sofort mitgenommen werden können. Sie bestellen über ein Bestellband oder in der Praxis und können diese Rezepte am nächsten Werktag holen. Es gibt nahezu KEINE Notfallindikation ein Rezept sofort ausstellen zu müssen. Auch die Einführung des eRezeptes ist keine solche !
Für unsere Patienten änderte sich mit Einführung des eRezeptes gar nix. Wir signieren mehrfach am Tag (wie vorher auch) die bestellten Rezepte elektronisch. Bei Patienten, die aus der Sprechstunde kommen, ist es ja möglich direkt aus der Verordnung heraus das eRezept freizugeben. Man muss da nicht mal das eMuster Center (was katastrophal designt ist) öffnen.
Also meine dringende Empfehlung:
Weisen Sie Ihre Patienten auf den Ablauf bei Folgerezeptbestellungen hin. Schon aus Sorgfaltsgründen sollte ein "on the fly" Unterschreiben (egal ob elektronisch oder händisch) unterbleiben. Wenn Sie dies den Patienten so kommunizieren, klappt das hervorragend, wie wir aus eigener Erfahrung, lange vor Einführung des eRezeptes, wissen.
Abraten kann ich nur davon, dass die MFAs signieren. Der Schuss kann nach hinten losgehen, da sie evtl. auch mal einen Hochpreiser oder ein regressbehaftestes Medikament signieren. Deshalb hier VORSICHT !
Rezepte werden sofort signiert. Auch andere Formulare. Unsere Patienten warten nicht. Aber wir sind eine kleine Praxis, da geht das. Ist Service. Die Leute schätzen das.
scottsdalegirl hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. Januar 2024, 15:47
Rezepte werden sofort signiert ... Die Leute schätzen das.
Machen wir auch so. Aber Wertschätzung bekommen wir nicht dafür. Allerdings (Facharztpraxis) bekommt bei uns nur jemand ein Rezept, der zuvor vom Arzt untersucht wurde. Deshalb ist das mit dem Sofort-Signieren auch kein Problem.
Also wir sagen dem Patienten das unsere Ärzte Mittags signieren, und sie die Medikamente am Nachmittag oder am nächsten Tag abholen können, wenn der Akutpatient im Sprechzimmer sitzt bekommt er es ja gleich signiert und kann es abholen. Unsere Patienten wissen, das sie Rezepte 24 Stunden vorher bestellen sollten.
lcer hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. Januar 2024, 14:22
Hallo,
was bitte ist Stapelsignatur? Mein Konnektor kennt die Einstellung "Einfachsignaturmodus" und "Komfortsignaturmodus"?
Grüße
lcer
Die Stapelsignatur ist eine Form der Einzelsignatur und muss nicht extra am Konnektor eingestellt werden. Wenn Sie zum Beispiel ins eMuster-Center gehen und dort mehrere Rezepte bzw. eAU auswählen und diese dann signieren ohne dass eine Komfortsignatursitzung läuft, machen Sie im Prinzip eine Stapelsignatur.