wir (eine GP mit 6 Ärzten und Stappelsignatur) haben das Problem, dass ja nicht immer die ausstellenden Ärzte(und auch deren HBAs) zum Zeitpunkt des Verschicken der AU im Haus sind.
Kann man die AUs auch ausschließlich mit dem Praxisausweis signieren und verschicken?
LG
Leo
Signatur in Vertretung
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bofh
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Re: Signatur in Vertretung
Siehe dazu: https://www.kbv.de/media/sp/02b_Vordruc ... drucke.pdf
"Sofern in § 4 nichts Abweichendes bestimmt ist, sind digitale Vordrucke qualifi-
ziert elektronisch mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) zu signieren;
wenn die Signierung mit den Komponenten der Telematik-Infrastruktur aus tech-
nischen Gründen oder aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des
Vertragsarztes liegen, nicht möglich ist, ist für diesen Zeitraum die Signierung
mittels SMC-B zulässig."
"Sofern in § 4 nichts Abweichendes bestimmt ist, sind digitale Vordrucke qualifi-
ziert elektronisch mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) zu signieren;
wenn die Signierung mit den Komponenten der Telematik-Infrastruktur aus tech-
nischen Gründen oder aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des
Vertragsarztes liegen, nicht möglich ist, ist für diesen Zeitraum die Signierung
mittels SMC-B zulässig."
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Re: Signatur in Vertretung
Ich signiere (Einzelpraxis) eAUs nur mit meiner SMC-B , die mit 3 Kartenterminals geteilt wird, so dass ich an mehreren Rechner eAUs signieren kann (eHBA ist vorhanden und funktioniert) , dachte man soll entweder eHBA oder SMC- B nehmen.Liege ich da falsch , oder bezieht sich das obige auf eine Gemeinschaftspraxis?"Sofern in § 4 nichts Abweichendes bestimmt ist, sind digitale Vordrucke qualifi-
ziert elektronisch mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) zu signieren;
wenn die Signierung mit den Komponenten der Telematik-Infrastruktur aus tech-
nischen Gründen oder aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des
Vertragsarztes liegen, nicht möglich ist, ist für diesen Zeitraum die Signierung
mittels SMC-B zulässig."
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bofh
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Re: Signatur in Vertretung
Die Signatur mit SMC-B entspricht in etwa dem Praxisstempel. Auch die MFA kann den draufdrücken. Die QES mit dem eHBA entspricht der Unterschrift.
Erst bei tatsächlicher (und nicht nur angenommener oder organisatorisch herbeigeführter) Unmöglichkeit der QES wird die SMC-B-Signatur hilfsweise akzeptiert. Die Organisationsform der Praxis ist dabei unerheblich.
Erst bei tatsächlicher (und nicht nur angenommener oder organisatorisch herbeigeführter) Unmöglichkeit der QES wird die SMC-B-Signatur hilfsweise akzeptiert. Die Organisationsform der Praxis ist dabei unerheblich.
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Re: Signatur in Vertretung
also eAUs gingen alle durch,
merken die Krankenkassen wie man signiert hat, habe bisher keine Beschwerden oder Mahnung bekommen?
macht man sich anfechtbar, strafbar ?
Hauptsache die blöde Telematik funktioniert überhaupt einigermaßen.
Danke im Voraus
merken die Krankenkassen wie man signiert hat, habe bisher keine Beschwerden oder Mahnung bekommen?
macht man sich anfechtbar, strafbar ?
Hauptsache die blöde Telematik funktioniert überhaupt einigermaßen.
Danke im Voraus
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Re: Signatur in Vertretung
Muss ja auch so sein. Sonst wäre das Ersatzverfahren hinfällig.DocMoritz hat geschrieben:also eAUs gingen alle durch,
Ja.DocMoritz hat geschrieben:merken die Krankenkassen wie man signiert hat,
Kann noch kommen. Bisher haben die KK immer einen Weg gefunden, bei Verordnungs-/Verfahrensfehlern andere bezahlen zu lassen.DocMoritz hat geschrieben:habe bisher keine Beschwerden oder Mahnung bekommen?
Das ist eine gute Frage für Ihren Rechtsanwalt.DocMoritz hat geschrieben:macht man sich anfechtbar, strafbar ?
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