Zwar kein TM-Problem, vermutlich aber für die meisten interessant. Nachricht der KVN zur Aktion der KBV:
Gesetzlich verordnete Honorarabsenkung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicher in den letzten Wochen wahrgenommen haben, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eine Honorarabsenkung für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten!
Die erst vor wenigen Jahren eingeführte Regelung zur unbudgetierten Vergütung von Neupatienten soll zum 01.01.2023 gestrichen werden. Dementsprechend würden Neupatienten wieder ins Budget laufen und der unzweifelhaft höhere Aufwand nicht mehr bezahlt werden. Dies ist nicht hinnehmbar. Vergessen Sie nicht, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei Einführung dieser Regelung massiv dafür geworben hat, nun soll sie schon kurz nach Amtseintritt wieder einkassiert werden. Allein das ist ein Vertrauensbruch.
Hinzu kommt der insbesondere in der Pandemie deutlich gestiegene Arbeitsaufwand in Ihren Praxen und die vollkommen fehlgeplante und die tägliche Arbeit eher erschwerende als erleichternde Digitalisierungsstrategie aus dem Bundesgesundheitsministerium. Nicht zuletzt sehen wir die Arbeit, die Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihren Praxen insbesondere in den letzten beiden Jahren geleistet haben, nicht ausreichend durch die Politik gewürdigt. Denken Sie dabei nur an den permanent verweigerten Bonus aus Staatsmitteln für die Medizinischen Fachangestellten.
Jetzt ist es an der Zeit als Vertragsärzteschaft lauthals zu protestieren. Die Rücknahme der Entbudgetierung für Neupatienten ist bei all den Belastungen, die Sie in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger tragen, einfach nicht hinnehmbar. Bitte schließen Sie sich daher dem Protest durch die Unterzeichnung des Schreibens der Vertragsärzteschaft an Bundesgesundheitsminister Lauterbach an. Klicken Sie einfach auf folgenden Link und unterzeichnen Sie online:
https://www.kbv.de/html/offener-brief-bmg.php
Gesetzlich verordnete Honorarabsenkung
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