LANR bei Vertreter-Ärzten

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snappi
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LANR bei Vertreter-Ärzten

Beitrag von snappi »

Toll die Sache mit den neuen Nummern - wie ist es aber jetzt bei Vertretungsärzten?
Nach Auskunft der KV bekommt ein Vetretungsarzt, der nicht fest angestellt ist, keine eigene LANR, sondern rechnet diese über die LANR des Praxisinhabers ab.
Das lässt sich auch so über die Praxisdaten/Vertreter einstellen.

Ich möchte aber gerne, dass der Vertretername in der Kurve erscheint und auch auf dem Rezept *i.V. Name* ausgedruckt wird.

Wie kann ich das einstellen? Oder geht das schon? Also ganz blöd: Patient war schon 100x da in diesem Quartal, kommt jetzt am Freitagnachmittag (hihi) zum Vertreter in meiner Praxis - was muss eingestellt werden?

Danke, Leute. Snappi.
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mschiller
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Beitrag von mschiller »

vertretenden Arzt als benutzer anlegen -> reiter "arztauswahlen" - unterstes Feld "ausstellende ärzte",dort kann man den vertretenden Arzt neu eintragen und dann noch ein kreuzchen bei ausstellenden art machen. und wennman i.v. davor stehen haben willmuss man den armen arzt eben i.v..... nennen.
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wahnfried
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oder Textmarkierung des Benutzers

Beitrag von wahnfried »

Hallo,

wenn lediglich bzw. generell in Karteikarte und Abrechnung markiert werden soll, was direkt durch den Benutzer veranlaßt wurde, kann man in der Benutzerverwaltung die Initialen (oder auch mit i.V. davor, meinetwegen auch halbe Romane) als Karteizeilenmarkierung hinterlegen, das wird in dem Karteireiter "Ansichten" unten links eingetragen und erscheint in der Karteikarte und der Abrechnung für alle Einträge, die bei dieser Benutzeranmeldung erfolgen, in der Spalte "Text".

Da bekommt dann die Arzthelferin die Order, sich immer als dieser Benutzer anzumelden, wenn der Vertretungsarzt da ist. Oder es gibt zwei Benutzer: "vertretender Arzt" und "Arzthelferin, für vertretenden Arzt arbeitend", um zu unterscheiden, wer Gutes oder Mistiges eingetragen hat... (Benutzer lassen sich ja leicht kopieren und dann den Namen und die Rechte ändern).

Viele Grüsse, Wahnfried
danspie
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Beitrag von danspie »

Das verstehe ich jetzt nicht ganz: ich würde ebenfalls den Beutzer "vertretender Arzt anlegen, aber die Helferin würde ich doch nicht nochmal anlegen. Die Benutzerdaten der Helferin werden nur so eingestellt, dass sie auch für den "vertretenden Arzt" arbeitet. Eine Karteizeile des "vertretenden Arztes" wird dem Arzt "vertretendem Arzt" und der Benutzerkennung (in der Spalte "Text") des vertretenden Arztes zugeordnet, eine Karteizeile der Herferin muss so eingestellt werden, dass diese dem Arzt "vertretender Arzt" mit der Benutzerkennung der Helferin gekennzeichnet wird.
Insgesamt ist es also nicht sinnvoll der Arzthelferin zwei verschiedene Benutzer zuzuordnen, jeder sollte stets mit seiner Benutzerkennung arbeiten, über den Arzt und die Benutzerkennung ist stets zu erkennen (falls korrekt eingestellt) wer die Zeile eingetragen hat und im Namen von welchem Arzt.
Ich hoffe, es ist nachzuvollziehen, was ich mit diesen (zugegeben etwas wirren) Zuordnungen meine.
Viele Grüße
danspie
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wahnfried
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im Prinzip ja...

Beitrag von wahnfried »

Hallo danspie,

das ist zwar theoretisch richtig, aber die Arztzuordnung kann auch wieder (versehentlich...?) geändert werden und jeder vom Vertretenden Arzt aufgerufene Patient, bei dem (versehentlich...) eine Karteizeile erzeugt (und ggfs. wieder gelöscht) wird, bekommt den Behandler "vertretender Arzt" zugeordnet. Die Textmarkierung, die anzeigt, welcher Benutzer beim Eintragen einer Zeile angemeldet war, kann aber nicht mehr verändert werden.

Wenn Sie also dafür garantieren, daß die Arztzuordnung in Ihren Praxen/Zweigpraxen überall korrekt und fehlerfrei gehandhabt wird, ist es ausreichend, nur den vertretenden Arzt als Benutzer anzulegen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser...

@ snappi:

Ausdruck des "i.V. nn" auf dem Rezept: geht nur, wenn Sie den Stempel mit ausdrucken (also nicht von Paul-Albrechts-Verlag vorab eingedruckt), dann für das Rezept "individuellen Arztstempel" in den Formulareinstellungen aktivieren und für den Vertretenden Arzt den individuellen Arztstempel entsprechend anpassen.

Die Verwendung des individuellen Arztstempels ist sowieso für Berufsausübungsgemeinschaften dringend zu empfehlen, da dann im Unterschrift-Feld direkt sichtbar ist, wer unterschreiben soll (erspart den Kontrollblick in den Formularkopf): Die im Formularkopf eingedruckte Arztnummer ist dann bei mir mit in Großbuchstaben gedrucktem dazugehörigem Arztnamen des Arztstempels kombiniert, die anderen Ärzte/der andere Arzt in normaler Schreibweise.

Viele Grüsse, Wahnfried
danspie
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Beitrag von danspie »

Hallo wahnfried,
die Textmarkierung, die den Benutzer anzeigt, kann zumindest bei uns geändert werden (gibt es sicher Rechte, weiss ich jetzt nicht auswendig).
Wenn Sie also dafür garantieren, daß die Arztzuordnung in Ihren Praxen/Zweigpraxen überall korrekt und fehlerfrei gehandhabt wird
Bei überall korrekt und fehlerfrei schaut es natürlich zappenduster aus, nur ist irgendwann die Frage, ob die Fehlerquote der Mitarbeiter nicht noch weiter steigt, wenn sie auch noch mehreren Benutzern zugeordnet sind. Ich bin hier schon froh, wenn sie sich am jeweiligen Arbeitsplatz fast immer auf ihre eigene Benutzerkennung ummelden.
danspie
snappi
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Beitrag von snappi »

... nach aussagen der KV darf ein Vertreterarzt auf die LANR des zu vertretenden Arzt abrechnen ... dann ist das ja auch alles gar nicht so schlimm
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mschiller
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Beitrag von mschiller »

:D nicht "darf", sondern "muss" mit der LANR des zu vertretenden Arztes abrechnen. Ich denke der unsinn wurde nur eingeführt um einigen MVZs mit undurchschaubar vielen Ärzten das Leben schwer zu machen - aber dort wird man schon längst einen "workaround" gefunden haben. Schön fand ich doch die (sinngemässe) Aussage von unserem Bundes-KV-Köhler: die LANR und BSNR wurde nun eingeführt weil das kurzfristige nichteinführen zu einem noch grösseren Chaos in den Praxen geführt hätte .... wer solche freunde hat, der .....
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