Patientenkartei Konformität mit § 630f BGB

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turbotm
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Patientenkartei Konformität mit § 630f BGB

Beitrag von turbotm »

Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich mir vom Hersteller eines Praxisverwaltungssystems die Konformität mit § 630f BGBbestätigen lassen sollte,
was heißt, nachträgliche Änderungen in der Dokumentation müssen kenntlich gemacht werden, ansonsten ist ein Beweiswert dieser Dokumentation nicht vollumfänglich vorhanden, zu deutsch, man kann es sich dann auch sparen Klenigkeiten aus forensischen Gründen zu dokumentieren.
Meines Wissens nach ist das in der TM Karteikarte eher unzureichend umgesetzt. Man kann zwar mit der Maus über die Zeit eines EIntrages gehen und sieht, ob dieser verändert wurde, aber nicht wie oder was.
Hat jemand irgendwelche Infos oder Erfahrungen mit diesem Thema?
Guten Rutsch
Maier
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Nobbie
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Re: Patientenkartei Konformität mit § 630f BGB

Beitrag von Nobbie »

Revilock erstellt ein WORM Laufwerk, auf dem z.B. täglich alle TM Dokumente revisionssicher gesichert werden und 1x/ Monat die PraxisDB. Ist m.M nach die kostengünstigste Variante und soweit ich weiß, wesentlich billiger als das CGM Archiv. Und wenn das noch in einem Veracryt Container liegt, ist das auch noch Datengeschützt.
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turbotm
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Re: Patientenkartei Konformität mit § 630f BGB

Beitrag von turbotm »

TM Dokumente hieße Schnellbriefe (bzw. Word-Dokumente), PDF-Dokumente, Bilder etc., oder?
Die Einträge in der TM Karteikarte selbst aber nicht, die liegen in der TM-Datenbank.
Wenn ich aber die TM DB von letztem Jahr einsehen will, müßte ich sie in die TM-Version vom letzten Jahr "Rücksichern", das hieße, ich müßte alle TM Versionen aufheben?
Oder kann ich eine TM-DB vom letzten Jahr heute in TM importieren? Normalerweise arbeite ich nicht mit dieser umständlichen TM DB Sicherung sondern sichere die letzte PraxisDB/pbjects.dat via scrip jeden abend einzeln und erhalte mir die letzten ca 100 Versionen (4Monate), falls Ransomware bei mir eindringt.
Aber so hat revisionssichere Dokumentation auch mit Backup-Verhalten zu tun.
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Nobbie
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Re: Patientenkartei Konformität mit § 630f BGB

Beitrag von Nobbie »

Ja, alle Dokumente. Die PraxisDB müßte auf einen Einzelplatz kopiert werden und von da eingesehen werden. Der Vorteil von einem WORM Laufwerk ist auch, dass Schadsoftware da nichts verändern kann.
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