lcer hat geschrieben:hatten Sie die Zertifikatsdateien in den Zertifikatsordner auf dem Turbomed-Server kopiert?
lcer
Soweit bin ich nicht mehr gekommen, weil ich nach der Umstellung bereits auf "OK" drückte: Und da hing der Rechner schon. Konsequent wäre es gewesen, von TM aus eine Meldung anzuzeigen, dass die Zertifikatsdatei fehlt. Aber selbst die andere HTTPS-Einstellung hat ja letzten Endes (ohne Absturz) dazu geführt, dass es ohne Rückspielen der Praxis-DB praktisch keine Chance mehr gegeben hätte, diese Einstellung wieder rückgängig zu machen, weil das eGK-Menü unter Sonstiges nicht mehr erreichbar war (und für die alternative HTTPS-Einstellung ist ja eigentlich nicht die Angabe einer Zertifikatsdatei erforderlich, oder etwa doch?)
Überhaupt sind einige dieser KV-IT-Sicherheitsrichtilinen wirklich realitätsfern (auch wenn die meisten Praxen nur Anlage 1 und 5 betreffen wg. bis zu fünf Mitarbeitern, die andauernd mit DV beschäftigt sind).
Zum Beispiel:
Anlage 1
Punkt 6: Wenn man Word- oder Office-Dateien weiterversendet (oder daraus PDF-Dateien bastelt), soll man den Autorennamen löschen (bei uns "Praxis"), weil das zu den vertraulichen Informationen gehört. Der eigentliche Inhalt des Word-Dokumentes, der ja sowieso weitergegeben wird, zählt dann konsequenterweise also zu den nicht-vertraulichen Infos
Punkt 8: "Stellen Sie ihren Internet-Browser gemäß Hersteller-Anleitung so ein, dass keine vertraulichen Daten im Browser gespeichert werden" oder eben mit CTRL-Shift-Del die Browserdaten löschen. Das betrifft ja vor allem Cookies - was aber bedeutet, dass man beim späteren Aufruf einer Website den "Bitte-Cookies-annehmen-Wahnsinn" immer wieder durchlaufen muss. Zwar plant das Justizministerium, das zu vereinfachen, also Annahmen und Ablehnen in einem Fenster (damit man beim Annehmen der nur notwendigen Cookies nicht zig Menüs aufrufen muss). Aber trotzdem wird ja normalerweise auch beim Ablehnen irgendein Cookie gespeichert.
Punkt 32: In der Hardfirewall, also z. B. der Fritzbox, sollten die erlaubten Kommunikationsziele mit IP-Adressen definiert werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass alle anderen Ziele nicht erlaubt sind. Und das soll wohl heißen, dass man nur die erlaubten IPs dort hinterlegt, die man erst mal mit ping- oder tracert-Kommandos herausfinden und in die Fritzbox eintragen muss. Das scheint mir ein bisschen praxisfremd
Allerdings kann man auch sagen: Vieles gerade für kleine Praxen aus dieser Richtlinie fällt komplett weg, wenn man keine mobilen Zugänge wie WLAN oder Smartphones hat.
Hab mir mal Anlage 1 und 5 dieser Richtlinie in eine Wordtabelle kopiert und nur die Zeilen markiert, die uns betreffen.
Was bleibt (von oben genannten Punkten abgesehen), sind halt die typischen Dinge: "Hinreichend komplexe" Passwörter (Punkt 7) dürften erfahrungsgemäß die wenigsten Praxen haben (auch kein Password-Manager mit generiertem Passwort, weil sich das keiner merken kann).
Und nach jeder Videosprechstunde explizit (bei Windows unter Einstellungen Datenschutz) Mikrofon- und Kamerazugriff abschalten (Punkt 12) dürfte wohl niemand machen. Genauso wenig wie sofort "nach Ende der Nutzung" eines Rechners die Windows-Taste + L drücken, um sich abzumelden. Es kommt halt immer drauf an, wo das Gerät steht oder was man unter "Ende der Nutzung" versteht (bei uns meldet sich der Sperrbildschirm nach fünf Minuten Inaktivität sowieso schon).
Die Punkte 28 bis 31 (Wechseldatenträger, zumindest bezüglich Austausch mit anderen Ärzten) dürfte durch KIM-Versand über TI auch hoffentlich bald wegfallen. Das war's dann auch schon.
Und nun ja, bezüglich Punkt 5 der Anlage 5 ("Aktivieren Sie die TLS-Verbindung vom PVS-System zum Konnektor") warten wir einfach mal auf das nächste und hoffentlich absturzsichere Update von TM
