Aufbewahrung von Patientenunterlagen

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Nobbie
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Aufbewahrung von Patientenunterlagen

Beitrag von Nobbie »

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage die nur bedingt TM betrifft aber sicher für alle von Bedeutung ist: nach den neuen Datenschutzbestimmungen ist es meines Wissens nach nicht zulässig, patientenbezogene Daten länger als 10 Jahre aufzuheben. Wenn dem so ist, stellt sich mir die Frage, wie man das im TM löschen kann? Die nächste Frage ist, Unterlagen der Berufsgenossenschaft müssen von deren Steite 15 Jahre lang aufgehoben werden. Und Röntgenbilder soweit ich weiß 10 Jahre lang nach Vollendung des 18. Jebensjahrs des Patieten, also im Extremfall 28 Jahre.

Wie soll man das handhaben?

Gruß Nobbie
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michael
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Re: Aufbewahrung von Patientenunterlagen

Beitrag von michael »

Nobbie hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage die nur bedingt TM betrifft aber sicher für alle von Bedeutung ist: nach den neuen Datenschutzbestimmungen ist es meines Wissens nach nicht zulässig, patientenbezogene Daten länger als 10 Jahre aufzuheben.
Der derzeitige Stand ist, dass sie die Patientendaten 10 Jahre nach dem letzten Patientenkontakt aufbewahren müssen.
Etwas anders läuft es wohl jetzt mit den genetischen Untersuchungen (Mukoviszidosescreening), die müssen wohl nach 10 Jahren vernichtet werden, ausser die Pat. willigen in eine längere AAufbewahrng ein.
Nobbie hat geschrieben:Wenn dem so ist, stellt sich mir die Frage, wie man das im TM löschen kann?
Sie müssen sich quasie die Patienten raussuchen, die 10 Jahre nicht mehr in der Praxis waren und die dann löschen.
ABER: was ist mit den Sicherungen die gemacht wurden?? Meiner Meinung nach nicht wirklich machbar!
Sie dürfen halt solche Daten nicht rausgeben! (Wie sieht das eigentlich aus auf den Gemeinden, wenn die angeblich nach Ausweisanforderung die Daten wieder löschen? Sichern die nicht?)

Wie soll man das handhaben?

Gruß Nobbie[/quote]
nmndoc
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Re: Aufbewahrung von Patientenunterlagen

Beitrag von nmndoc »

zum zweiten Punkt: ich würde mich nich darauf verlassen, dass "Andere" sich immer streng an Datenschutzbestimmungen halten und das auch alles technisch/organisatorisch im Griff haben. (Daher auch das Thema Datensparsamkeit, gerade auch was die Weitergabe eigener Daten angeht).

Zum Thema Sicherung/Löschen: "Mind. 10 Jahre" würde ja bedeuten, Sie dürfen auch 11 aufbewahren. Wenn Sie aber "nach 10 Jahren löschen" müssen, würde das ja mit ersterer (mind 10) gut zusammen passen. D.h. gesetzt den Fall Ihnen genügen auch die 10 Jahre können Sie Ihre Datensicherung doch so einstellen, dass TM-Daten/Sicherungen die älter als 10 Jahre sind gelöscht werden.
moose
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Re: Aufbewahrung von Patientenunterlagen

Beitrag von moose »

Ob das jetzt stimmt oder nicht weiss ich nicht aber laut KVN 2016:
muss ich auch nach der Rente alle Daten aufheben, die zum Zeitpunkt der Rente vorhanden sind - für 10 Jahre nach Renteneintritt. Auch Daten die 100 Jahre alt sind !!!!!

die 10 Jahr beziehen sich auf die Zeit nachdem der Patient zum letzen mal bei mir war. Nicht rückwirkend, das ist ein Irrtum!!!!

Wenn Sie also in Rente gehen, haben alle Ihre Patienten 10 Jahre lang das Recht von Ihnen als Rentner die Aktenkopie zu verlangen und zwar nicht nur einmal sondern auch 100dert mal wenn es Ihm, dem Pat so gefällt oder in den Kopp kommt.

Das ist Gesetz liebe Kollegen - und das ist zum Knochenko... Sie als Rentner müssen 10 Jahre lang Hardware und Software vorhalten, updaten etc, um dieser Pflicht nachzukommen. Sie dürfen Daten die älter als 10 J alt sind nicht löschen.

Auch die Abgabe der Praxis an einen Nachfolger, falls das denn überhaupt noch geht, entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. Der Kunde darf Sie in Anspruch nehmen! Haben Sie das jetz verstanden?

moose

ich durfte das auf die harte Tour lernen, Zitat KVN: Nur Ihr Tot entbindet Sie von dieser Pflicht, die geht dann auf die Erben über, und wenn die das nicht machen, wird Ihr Erbe von der KV gepfändet um aus der Erbmasse diese Pflicht zu erfüllen, lassen Sie sich das mal auf der Zunge zergehen.
moose
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Re: Aufbewahrung von Patientenunterlagen

Beitrag von moose »

Hab ich fast vergessen.

Die armen Kollegen, die noch eine Papierakte haben, dürfen die nicht im Original weitergeben, sondern die muss kopiert werden, denn das Original muss der Verursacher 10 Jahre nach Letztkontakt persönlich aufbewahren, um daraus die KV Flatrate Kundenwünsche zu bedienen. Das ist auch nicht neu, das ist nur kaum einem Niedergelassenen bewusst !!!!! Und gnade Ihnen Gott Sie werden dement und haben keinen Aktenverwalter :mrgreen:
Mahlzeit. Auch wenn die meisten von uns mit der Praxisübergabe die Sorgen zumindest scheinbar, aber nicht legal los wurden. :x
moose
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Re: Aufbewahrung von Patientenunterlagen

Beitrag von moose »

bisher jedenfalls
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RAMöller
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Re: Aufbewahrung von Patientenunterlagen

Beitrag von RAMöller »

Es wird sicherlich irgendwelche online Lösungen geben, vielleicht von CGM o.ä., etwas teurer wegen der Sicherheitsauflagen.
Amazon AWS bietet mittlerweile einen Cloudservice für Datenmengen im Exabyte-Bereich an, incl. virtuellem Desktopzugang.
Große Datenberge werden sogar mit einem "Snowmobile" abgeholt :-)
https://aws.amazon.com/de/snowmobile/?h ... -exp=below
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mschiller
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Re: Aufbewahrung von Patientenunterlagen

Beitrag von mschiller »

amazon bietet vor allem server in den USA an, das dürfen wir aber gar nicht. EU geht aber.
nmndoc
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Re: Aufbewahrung von Patientenunterlagen

Beitrag von nmndoc »

moose hat geschrieben:Sie als Rentner müssen 10 Jahre lang Hardware und Software vorhalten, updaten etc, um dieser Pflicht nachzukommen. Sie dürfen Daten die älter als 10 J alt sind nicht löschen.
Ich würde jetzt mal behaupten, Sie müssen nur den Stand "so wie er zum Stichtag ist" aufbewahren. D.h. Sie Stellen ihr Sytsem 10 Jahre samt Daten wohin, für den Fall dass Jemand kommt. Nach 10 Jahren entsorgen Sie dann (fachgerecht) alles.
D.h. auf keinen Fall (!keine Rechtsberatung) werden Sie die Software weiter pflegen/updaten müssen (eher im Gegenteil: denn angenommen durch das Update werden grundlegende Dinge verändert - dann stimmt die Altdaten u.U. nicht mehr).

moose hat geschrieben:Auch die Abgabe der Praxis an einen Nachfolger, falls das denn überhaupt noch geht, entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. Der Kunde darf Sie in Anspruch nehmen! Haben Sie das jetz verstanden?
Das ist in der Tat ein Problem. D.h. zumindest bin ich mir rechht sichert, dass das bisher oft nicht ausreichend beachtet wurde.
moose hat geschrieben:Zitat KVN: Nur Ihr Tot entbindet Sie von dieser Pflicht, die geht dann auf die Erben über, und wenn die das nicht machen, wird Ihr Erbe von der KV gepfändet um aus der Erbmasse diese Pflicht zu erfüllen, lassen Sie sich das mal auf der Zunge zergehen.
Speziell das mit den Erben würde ich ggf. nochmal prüfen. GIbt es dafür eine rechtliche Grundlage, oder ist das nicht eher KV-Wunschdenken. Speziell aus der Ecke habe ich schon die tollsten Dinge gehört, was angeblich nicht geht oder wie etwas gemacht werden muß. (machmal kommt es auch daruf an, mit wem man spricht - u.a. wie kompetent der ist - da gibts ja auch Unterschiede)


mschiller hat geschrieben:amazon bietet vor allem server in den USA an, das dürfen wir aber gar nicht. EU geht aber.
also AWS gibts auch in DE/FFM. Aber ob da Patientenbezogene Daten hingehörten, würde ich ggf. lieber prüfen lassen. Ich denke mit Rechner im Keller + 2. Sicherung außerhalb (kann ja ein Schließfach sein oder bei Ihnen zuhause) sind Sie da besser/günstiger dran.
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