Leider kann die Hotline mir nicht weiterhelfen, deswegen hoffe ich hier auf Hilfe
Wir sind Mitglieder eines ASV Teams und müssen die ASV Nummer im SSystem hinterlegen zur Kennzeichnung der Formulare
Aber wo gebe ich diese ein
Vielen Dank
ASV
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Re: ASV
ASV kann durch das Softwarehaus umgesetzt werden. Muss aber nicht. Leider ist es in jeder KV anders, oft auch wiedersprüchlich.
Wir lösen es so:
Die Teamnummer kann und soll ja als BSNR dienen, wegen der Ausdrucke. Dazu muss man den Arzt dann wohl in der Lizenz noch einmal mit dieser BSNR zufügen. Die Abrechnung erfolgt dann als separate BSNR innerhalb der KV Abrechnung, ggf. sogar als getrennter Abrechnung, je nach KV.
Merkwürdig ist, das einige KV Bereiche Teamnummern herausgeben, die gar keine BSNR sein können, lt. Richtlinie aber müssen.
Wir lösen es so:
Die Teamnummer kann und soll ja als BSNR dienen, wegen der Ausdrucke. Dazu muss man den Arzt dann wohl in der Lizenz noch einmal mit dieser BSNR zufügen. Die Abrechnung erfolgt dann als separate BSNR innerhalb der KV Abrechnung, ggf. sogar als getrennter Abrechnung, je nach KV.
Merkwürdig ist, das einige KV Bereiche Teamnummern herausgeben, die gar keine BSNR sein können, lt. Richtlinie aber müssen.
EX EWERKER 

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Re: ASV
Danke
Das dachte ich mir schon...Die Bedingungen zur ASV sind bekannt...auh die gesonderten Rezepte...nur die Umsetzung in der Software haperte.
Lieben Dank
Das dachte ich mir schon...Die Bedingungen zur ASV sind bekannt...auh die gesonderten Rezepte...nur die Umsetzung in der Software haperte.
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Re: ASV
In der Software hapert es gar nicht. Sie brauchen eben nur die TEAMNUMMER als BSNR verwenden. Damit ist ja schon alles getan. Nur hat jede KV unterschiedliche Sichtweisen geäußert. Man kann ja nicht auf Verdacht 400 Formulare auf alternative BSNR umstellen, in Sachsen Anhalt sind nun aber die Nummern 4 stellig..... Ich denke, sollen die KV Fürsten sich mal auf ein gängiges Verfahren einigen.
EX EWERKER 

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Re: ASV
Für den Fall, das noch weiterhin Fragen zu diesem Thema auftreten zitiere ich mal die TURBOMED - Das ist neu in dieser Version des Q1-2016:
ASV-Abrechnung
Neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, die noch nicht im EBM stehen, können seit Januar 2015 unkompliziert mit der regulären Quartalsabrechnung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung übermittelt werden. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV einigten sich dazu auf ein Abrechnungsverfahren. Dieses sieht vor, dass Leistungen, die noch nicht Bestandteil des EBM sind, aber im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) angewendet werden dürfen, mit bundeseinheitlichen Pseudoziffern gekennzeichnet werden. Damit ist die Abrechnung auch von diesen Leistungen über die KV möglich, und die Ärzte müssen die Rechnungen nicht bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen.
Mit Einspielen der TURBOMED-Version 16.1.1 ist es möglich, die ASV-Abrechnung im Rahmen der KV-Abrechnung durchzuführen.
Einrichtung der ASV-Abrechnung
Zur Aktivierung ist es notwendig, über Sonstiges/ Praxisdaten in den Arztdaten die ASV-Teamnummer zu hinterlegen.
Info:
Jedes Team erhält eine einheitliche ASV-Teamnummer. Beim Praxisarzt wird diese ASV-Teamnummer(n) eingetragen. Diese ASV-Teamnummer(n) eines jeden Arztes wird im Zuge der KV-Abrechnung übertragen.
Die ASV-Teamnummer beantragen Sie bei der ASV-Servicestelle www.asv-servicestelle.de.
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