Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
Ich beobachte schon seit einiger Zeit als neuer Turbomed-Nutzer als Psychotherapeut dieses Forum und habe einige Aregungen bekommen.
Im neuen Bundesmantelvertrag der ab 1.6.07 gilt,habe ich nun folgende Passage gefunden:
"Sofern die ärztlichen Aufzeichnungen in elektronischer Form durchgeführt werden, hat der Vertragsarzt dafür Sorge zu tragen, dass die Archivierung der Daten in einer Art und Weise durchgeführt werden, die auch anderen EDV-Systemen eine Weiterverarbeitung ermöglicht. Die Archivierung der Daten hat ab dem 01.01.2008 mit einer Software zu erfolgen, die von der KBV auf der Basis der standardisierten Schnittstelle PVSCom zertifiziert wurde. Gegens-tand der Zertifizierung sind Datenexport und Datenimport. Jede für diese Schnittstelle zertifizierte Software erhält eine Prüfnummer"
Meine Fragen sind nun: Erfüllt Turbomed diese Anforderungen? Heißt das, dass ein Wechsel zu einem anderen EDV-Programm nun leichter wird?
Liebe Grüße
Frank Kubiak
Neuer Bundesmantelvertrag Ärzte
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Frank_inaktiv
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