Hallo an alle Augenärzte im Forum,
ich wollte heute Mydrum AT als Sprechstundenbedarf aufschreiben und bekam die Meldung:
"Bitte bachten Sie: Unter Berücksichtigung des Rechtsstaus des selektierten Präparates, sowie der geltenden gesetzlichen Regeln, besteht gegebenfalls eine Verordnungsbeschränkung. Möchten Sie das Präparat trotzdem auf einem Kassenrezept verordnen?"
Die Hotline konnte diese Warnmeldung nachstellen, weiß aber auch nicht, wie sie zustande kommt und vor allem welche tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen sie hat.
Hat noch jemand solche Warnmeldungen?
Schönen Abend vom Augendoc
Mydrum als Sprechstundenbedarf
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Johnny
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Re: Mydrum als Sprechstundenbedarf
Hallo Augendoc,
habe solche Meldung in meinem Fachgebiet Frauenheilkunde jeden Tag, insbesondere wenn ich Hormone (solches Teufelszeug verursacht Bruskrebs
) aufschreibe. Daher muß man selbst genau wissen, ob solch ein Präparat Kassenrezeptfähig ist oder eben nicht. TurboMed hilft hier nicht, sondern verunsichert noch mehr. Das ist alles politisch so gewollt und das berühmte schwarze Peter Spiel. Am Ende soll der rezeptierende Arzt die Verantwortung übernehmen.
Gruß aus Kiel
Johnny
habe solche Meldung in meinem Fachgebiet Frauenheilkunde jeden Tag, insbesondere wenn ich Hormone (solches Teufelszeug verursacht Bruskrebs
Gruß aus Kiel
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Augendoc
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Re: Mydrum als Sprechstundenbedarf
Nun ja,
bei den Tränenersatzmitteln bekomme ich seit Jahren solch eine Meldung. Da gibt es eine klar definierte Ausnahmeliste, wann es auf Kassen-Rp geht. Sonst (also 99,9% der Fälle) halt grünes Rp. Das ist klar und einfach.
Das mit dem Mydrum war bisher nie ein Thema. Erst gestern Abend.
Bisher gab es von einschlägigen Stellen (KV, Berufsverband...) auch keine Info, dass sich an der Verordungsfähigkeit etwas geändert hätte.
Bleibt also die Frage, ob TM und Ifap schlauer sind als anderen?
Schönen Tag
Augendoc
bei den Tränenersatzmitteln bekomme ich seit Jahren solch eine Meldung. Da gibt es eine klar definierte Ausnahmeliste, wann es auf Kassen-Rp geht. Sonst (also 99,9% der Fälle) halt grünes Rp. Das ist klar und einfach.
Das mit dem Mydrum war bisher nie ein Thema. Erst gestern Abend.
Bisher gab es von einschlägigen Stellen (KV, Berufsverband...) auch keine Info, dass sich an der Verordungsfähigkeit etwas geändert hätte.
Bleibt also die Frage, ob TM und Ifap schlauer sind als anderen?
Schönen Tag
Augendoc
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Augendoc
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Re: Mydrum als Sprechstundenbedarf
Die Anfrage bei der KV Niedersachsen ergab, dass Mydrum weiterhin als Sprechstundenbedarf auf einem rosa Rezept ordiniert werden darf.
Von TM kam die Info, dass die Meldung in TM durch ein entsprechend markiertes Feld in ifap erzeugt werde. Für die Informationen in ifap könne man nichts, zumal ifap die Daten auch nur bei ABDA einkaufe.
Und der schwarze Peter wird dann direkt an die Endverbraucher durchgereicht....
Schönen Arbeitstag an alle wünscht der Augendoc
Von TM kam die Info, dass die Meldung in TM durch ein entsprechend markiertes Feld in ifap erzeugt werde. Für die Informationen in ifap könne man nichts, zumal ifap die Daten auch nur bei ABDA einkaufe.
Und der schwarze Peter wird dann direkt an die Endverbraucher durchgereicht....
Schönen Arbeitstag an alle wünscht der Augendoc
- schmidt-dietrich
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Re: Mydrum als Sprechstundenbedarf
Siehe unter Turbomedfehler / Ifap-Fehler...
Tja... Wir sind die DUMMEN ...!
http://vondoczudoc.de/viewtopic.php?f=26&t=4533
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Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
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ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
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