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Habe seit 1.4.14 erstmals einen angestellten Kollegen. Leider gibt TM den Kooperationsgrad nicht korrekt an. Und zwar wird bei der Berechnung gerade diejenige Ziffer (32001) unterschlagen, die wir laut KVN angeben sollen, um die Doppelbehandlung kenntlich zu machen, wenn sonst z.B. beim 3. AP-Kontakt nichts mehr abrechenbar ist. Die 32001 löst also im Praxisbudget diese Doppelbehandlung nicht aus. Muss ich ggf bei der Ziffer eine Einstellung ändern? Oder hat jmd. sonst 'ne Idee? Andere Ziffern, mit der eine reelle abrechenbare Leistung verbunden ist, lösen die Doppelbehandlung durchaus korrekt aus - die 32001 nicht - und dadurch fällt der Kooperationsgrad viel zu niedrig aus?!? Danke für Hilfe und Ideen...
Hallo!
Hab's selbst gefunden: Unter "Einstellungen RLV" und "ausgeschlossene Ziffern" ist in der Standardeinstellung von TM tatsächlich die 32001 aufgeführt und damit von der Berechnung ausgenommen. Korrigiere ich dies, entspricht der beim Praxisbudget ausgegebene Kooperationsgrad korrekt der Formel [(Arztfälle:Behandlungsfälle)-1]*100!
LG
P.Hövermann
Mit der GOP 32001 wird die wirtschaftliche Durchführung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 EBM (Labor) honoriert. Wie auch schon zuvor, wird die GOP 32001 durch die KVBB behandlungsfallweise ergänzt, sofern dies nicht bereits durch die Praxis in der Quartalsabrechnung erfolgte.
Muss man die Ziffer grundsätzlich setzen, wenn doch die KV dies übernimm?
Die KV hat doch anders gar nicht die Möglichkeit, den Kooperationsfall zu erkennen?!? (Bezieht sich nur daraus, dass sonst KEINE überschneidenden Ziffern existieren)!?! MIr wurde gesagt ich müsse diese Ziffer dann selbst setzen!?! Aber die Ziffer scheint ja (zumindest in Niedersachsen) zwei Funktionen zu erfüllen: einerseits in Sachen Labor (dann wird sie wohl automatisch gesetzt), andererseits diese Kennzeichnung von Überschneidung?!? Würde man sie dann automatisch setzen, käme man ja auf 100 Überschneidung und einen Irren RLV-Aufschlag?!?
LG
P.Hövermann