Liebe Kollegen,
wir haben den kuriosen Fall, dass ein Patient in zwei unterschiedlichen Tarifen versichert ist. 70% Beihilfe mit normalen Steigerungsätzen (z.B. 2,3fach), die restlichen 30% sind zum Basistarif mit entsprechend reduzierten Sätzen versichert ( z.B.1,2 fach).
Den Vorschlag der alten Dame, einfach alles zum Basistarif abzurechnen, fand ich nicht sehr sinnvoll, auch wenn es für Sie praktisch erscheint.
Wahrscheinlich läuft es darauf hinaus, alles zum normalen Steigerungssatz abzurechnen und den nicht erstatteten Anteil (ca. 15%) stehen zu lassen.
Von der Rechnungsstellung her scheint es keine Möglichkeit zu geben, die Rechnung irgendwie korrekt zu splitten. 2 Rechnungen mit unterschiedlichen Steigerungssätzen rauszugeben erscheint auch nicht sehr sinnvoll, vor allem wenn es wahrscheinlich durcheinander kommt.
Gerne würde ich der alten Dame in ihrer prekären Situation entgegenkommen. Andererseits habe ich wenig Lust, mir den offenen Betrag auf der Rechnungsliste die nächsten Jahre anzusehen. Hat jemand eine Idee oder Lösung?
Grüße
Lazarus
Beihilfepatient mit zwei unterschiedlichen Tarifen....
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- wahnfried
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Re: Beihilfepatient mit zwei unterschiedlichen Tarifen....
Natürlich geht es nicht, eine Rechnung zweimal mit unterschiedlichen Steigerungssätzen zu erstellen. Wenn man zweimal dieselben Leistungen mit zwei unterschiedlichen Steigerungssätzen als Rechnung erstellen würde, wäre per se eine der beiden Rechnungen falsch.
Rechnung ist Rechnung, und wenn sich die Patientin für den selbst zu versichernden Anteil im Basistarif versichert, spart sie selbst Geld ein und sollte einen Selbstzahler-Anteil für die Arztrechnung einkalkulieren. Wenn das zu teuer wird, dann soll sie sich zu normalen Konditionen versichern.
Wenn jemand gar keine Versicherung hat, wird ja deswegen auch nicht auf eine Rechnung verzichtet...
Also kein Handlungsbedarf für TurboMed.
Über kurz oder lang wird es m.E. sowieso dazu kommen, dass die Beihilfe nur noch nach dem Basistarif abrechnen und erstatten wird. Spart ja der Staat dann plötzlich viel Geld ein. Dann ist so die Frage. ob man für die so Versicherten noch Zeit haben kann (oder wieviel).
Grüsse, Wahnfried
Rechnung ist Rechnung, und wenn sich die Patientin für den selbst zu versichernden Anteil im Basistarif versichert, spart sie selbst Geld ein und sollte einen Selbstzahler-Anteil für die Arztrechnung einkalkulieren. Wenn das zu teuer wird, dann soll sie sich zu normalen Konditionen versichern.
Wenn jemand gar keine Versicherung hat, wird ja deswegen auch nicht auf eine Rechnung verzichtet...
Also kein Handlungsbedarf für TurboMed.
Über kurz oder lang wird es m.E. sowieso dazu kommen, dass die Beihilfe nur noch nach dem Basistarif abrechnen und erstatten wird. Spart ja der Staat dann plötzlich viel Geld ein. Dann ist so die Frage. ob man für die so Versicherten noch Zeit haben kann (oder wieviel).
Grüsse, Wahnfried
-
michaelundkatrin
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Re: Beihilfepatient mit zwei unterschiedlichen Tarifen....
ich kann wahnfried nur zustimmen, diese Frage stellen auch bei mir immer wieder Patienten.
Meine Antwort: zwei unterschiedlich Rechungen für einen Vorgang ist nicht elaubt, bei einer späteren Steuerprüfung gäbe das richtig Probleme.....
Meine Antwort: zwei unterschiedlich Rechungen für einen Vorgang ist nicht elaubt, bei einer späteren Steuerprüfung gäbe das richtig Probleme.....
- baerliC30
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Re: Beihilfepatient mit zwei unterschiedlichen Tarifen....
Wahnfried hat recht.
Sie haben einen Vertrag mit der Patientin und nicht mit ihrer Versicherung.
Es ist nicht Ihre Sache, was die Patientin erstattet bekommt. Sie stellen Ihre Rechnung zu Ihren Bedingungen. Es ist Ihnen überlassen, welchen Steigerungssatz Sie der Patientin anbieten. Sie können ja aus Kulanz (oder sonstigem Grund) auf z.B. 2,1 oder 1,9 oder sonstwas reduzieren, wenn SIE wollen.
Und wenn das öfter vorkommt, können Sie sich eine entsprechende Abrechnungsart hinterlegen und entsprechend benennen.
Viel Erfolg!
Sie haben einen Vertrag mit der Patientin und nicht mit ihrer Versicherung.
Es ist nicht Ihre Sache, was die Patientin erstattet bekommt. Sie stellen Ihre Rechnung zu Ihren Bedingungen. Es ist Ihnen überlassen, welchen Steigerungssatz Sie der Patientin anbieten. Sie können ja aus Kulanz (oder sonstigem Grund) auf z.B. 2,1 oder 1,9 oder sonstwas reduzieren, wenn SIE wollen.
Und wenn das öfter vorkommt, können Sie sich eine entsprechende Abrechnungsart hinterlegen und entsprechend benennen.
Viel Erfolg!
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
- Lazarus
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Re: Beihilfepatient mit zwei unterschiedlichen Tarifen....
Den Rechnungsanteil für die Beihilfe(70%) will ich ohnehin nicht absenken. Würde ich den Steigerungsfaktor senken, würde auch die Beihilfe reduziert erstatten. Das würde alles nur verschlimmern.baerliC30 hat geschrieben:Es ist Ihnen überlassen, welchen Steigerungssatz Sie der Patientin anbieten. Sie können ja aus Kulanz (oder sonstigem Grund) auf z.B. 2,1 oder 1,9 oder sonstwas reduzieren, wenn SIE wollen.
Rechnungstechnisch scheint dieses Paradoxon unlösbar. Eigentlich kann es keine zwei Steigerungssätze gleichzeitig geben, wie Wahnfried schon treffend bemerkt hat.
Also, ich denke ich lass es mal beim normalen Steigerungssatz 2,3 (zu Preisen von 1998...) und der Differenzbetrag von 15% bleibt offen
Irgendwie schwebte mir eine 70/30 % Rechnung vor, damit ich das gescheit verbuchen kann. Mit dieser Basistarif-Versicherung könnte ich den geringeren Anteil sogar direkt abrechnen, allerdings ist das Interesse daran meinerseits sehr gering.
@michaelundkatrin
Probleme bei der Steuerprüfung könnten entstehen, wenn man den Differenzbetrag z.B. von 15€ aus der Forderungsliste nimmt. Man könnte ja den Betrag "beleglos" eingenommen haben. Um Steuerprüfungsprobleme zu vermeiden, müssen diese Rest-Beträge in der Rechnungsliste ewig stehen bleiben. Das ist schon nervig, weil die immer oben als erste auftauchen. Irgendwie fehlt hier übrigens die Funktion zum Ausbuchen von Restbeträgen wegen Uneinbringbarkeit, zumindestens habe ich bisher keine derartige Funktion gefunden. Wenn einer komplett nicht bezahlen kann, ist es auch nicht wesentlich einfacher auszubuchen, da die Rechnung nur storniert werden kann. Irgendwie besteht da Nachbesserungsbedarf.
Grüße
Lazarus
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