Guten Tag, brauche mal dringend Auskunft, bin etwas verunsichert.
Bei einer Rezeptverordnung hat mir die KV mal eingetrichtert, möglichst nie "non aut idem" zu verordnen
und stets den Preisvergleich zu machen, dann den günstigsten Anbieter/ Reimport zu wählen, der Apotheker
würde es dann schon richten.
Nun zum Problem: Bei der Auswahl eines Interferons (z.B. Betaferon aber auch Avonex) wähle ich:
Betaferon 250µg/ml 3 Mon 3X14 ST I Medicopharm AVP 3734,42 EUR
auf dem Rezept erscheint aber:
1x Betaferon 250µg/ml 3 Mon Import 3X14 TRS 3x14
... und das ist die ALLGEMEINE Bezeichnung für ALLE Reimportpräparate, welche sich in der AVP um
etliche Hundert EUR unterscheiden...
Das gilt anscheinend für alle Reimport-Artikel (zumindest diejenigen die ich ausprobiert habe).
Bedeutet das nun, dass aufgrund der fehlenden Angabe des Anbieters/ der PZN auf dem Rezept grundsätzlich
auch ein Regress möglich wäre? In Turbomed ist zwar der günstigere Preis eingespeichert (aber auch hier weder PZN
noch Anbieter), aber aus dem Rezept geht das nicht eindeutig hervor, eben nur "Import".
Grundsätzliche Frage: Muss der Apotheker nicht ohnehin immer das günstigste bzw. das rabattierte Präparat ausgeben?
Dann wäre das vermutlich eher unproblematisch, auch bei anderen Präparaten, da kein "non aut idem" angekreuzt.
Falls es doch problematisch wäre: Wie bekomme ich die PZN bzw. den Anbieter aufs Kassenrezept? Und v.a. kann
ich den (laut telefonsicher Ifap-Auskunft BEKANNTEN!) Fehler der KV nachträglich glaubhaft als nicht eigenes Verschulden
bei früheren Rezepten nachweisen?
Aber vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken und übersehe irgend etwas?
Noch eine weitere Frage (bin gerade echt verunsichert): Medikament müssen ja grundsätzlich zur Indikation passen,
soweit komme ich damit klar. ABER es gibt z.B. Citalopram welches nur die Zulassung für "Behandlung von Episoden einer
Major Depression" (eher günstigerer AVP) und welche mit Zulassung "Behandlung depressiver Erkrankungen +
Panikstörungen mit oder ohne Agoraphobie". Muss ich dann das teurere verordnen, wenn ich jemanden mit NUR MITTELGRADIGER
Episode behandeln will?
Bzw. wie ist das beim Restless-legs-Syndrom, da ist nur das Restex und NICHT das identische aber günstigere Levodopa zugelassen...
So kann man gar nicht wirtschaftlich verordnen, d.h. das günstigste wirkidentische Präparat verordnen!
Das verwirrt und frustriert mich ziemlich, irgendwie glaube ich das es auf einen (m.E. unverschuldeten)
Regress hinauslaufen könnte... ich hätte vielleicht besser im Krankenhaus bleiben sollen...
Vielen dank fürs Lesen, viel mehr noch für viele hilfreiche Kommentare... bzw. den Hinweis das ich mir ggf. zu viele Sorgen mache?
REGRESS durch IFAP bzw. Verordnung (Zulassung/ Indikation)
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Kasimir
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Re: REGRESS durch IFAP bzw. Verordnung (Zulassung/ Indikatio
Wenn Sie in Ihrer "eigenen Liste Medikamente" das entsprechende Medikament, z.B, das gewünschte Interferon, anklicken und zum Bearbeiten dann "F7" drücken, können Sie in dem sich dann öffnenden Fenster ein Kreuz bei "Name nicht eindeutig" setzen. Dann wird die PZN mitausgedruckt.
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
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Martin
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Re: REGRESS durch IFAP bzw. Verordnung (Zulassung/ Indikatio
Hallo ,
wenn Sie nun tatsächlich über 25% Ihres Fachgruppendurchschnitts mit Ihren Verordnungen liegen, dann bekommen SIe erstmal eine Beratung durch Ihre zuständige KV, vorher ist ein Regress nicht möglich.
Medis wie Ihr verordnetes Interferon fallen unter "Anlage 2-Arzneimittel" und sind somit im Regelfall patentgeschützte hochpreisige Originale.
Ich war mehrmals nahe an der Überschreitungsgrenze und habe mich "vorbeugend" durch die KV beraten lassen.
Um es kurz zu machen: Anlage 2 Arneimittel werden im Überprüfungsfall herausgerechnet, wenn die Indikation von Ihnen begründbar ist (sollte bei diesen teuren Präparaten ja ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein).
In meinem Fall sind z.B. keine Fachärzte vor Ort und ich verschreibe Immunsuppressiva (Transplantationspatienten) oder Interferone (Autoimmunerkrankungen). War am Anfang auch besorgt, da ich bedrohlich nahe an die Überschreitungsgrenze kam. Habe mir mehrfach dann bestätigen lassen, daß im Falle einer Überprüfung Medikamente nach Anlage 2 abgezogen werden, wenn die Indikation begründet werden kann. Aut idem Kreuz aber immer weglassen, sonst übernehmen Sie die Verantwortung ob Ihr rezeptiertes Präparat event. bestehenden Rabattverträgen entspricht.
M.E. sollte bei Indikationsgerechter Verordnung und Weglassen von aut idem Kreuzen ein Regress nicht möglich sein und ansonsten gilt immer noch die Beratungspflicht vor der ersten Durchführung; dann könne Sie immer noch Ihr Verordnungsverhalten ändern. Mit Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsziele nach § 3 der Arzneimittelvereinbarung (%-Anteil Leitsubstanz) können Sie Ihre Überschreitung auch noch über 25% anheben.
Also alles kein Grund wieder ins Krankenhaus zurück zu gehen.
Martin
wenn Sie nun tatsächlich über 25% Ihres Fachgruppendurchschnitts mit Ihren Verordnungen liegen, dann bekommen SIe erstmal eine Beratung durch Ihre zuständige KV, vorher ist ein Regress nicht möglich.
Medis wie Ihr verordnetes Interferon fallen unter "Anlage 2-Arzneimittel" und sind somit im Regelfall patentgeschützte hochpreisige Originale.
Ich war mehrmals nahe an der Überschreitungsgrenze und habe mich "vorbeugend" durch die KV beraten lassen.
Um es kurz zu machen: Anlage 2 Arneimittel werden im Überprüfungsfall herausgerechnet, wenn die Indikation von Ihnen begründbar ist (sollte bei diesen teuren Präparaten ja ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein).
In meinem Fall sind z.B. keine Fachärzte vor Ort und ich verschreibe Immunsuppressiva (Transplantationspatienten) oder Interferone (Autoimmunerkrankungen). War am Anfang auch besorgt, da ich bedrohlich nahe an die Überschreitungsgrenze kam. Habe mir mehrfach dann bestätigen lassen, daß im Falle einer Überprüfung Medikamente nach Anlage 2 abgezogen werden, wenn die Indikation begründet werden kann. Aut idem Kreuz aber immer weglassen, sonst übernehmen Sie die Verantwortung ob Ihr rezeptiertes Präparat event. bestehenden Rabattverträgen entspricht.
M.E. sollte bei Indikationsgerechter Verordnung und Weglassen von aut idem Kreuzen ein Regress nicht möglich sein und ansonsten gilt immer noch die Beratungspflicht vor der ersten Durchführung; dann könne Sie immer noch Ihr Verordnungsverhalten ändern. Mit Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsziele nach § 3 der Arzneimittelvereinbarung (%-Anteil Leitsubstanz) können Sie Ihre Überschreitung auch noch über 25% anheben.
Also alles kein Grund wieder ins Krankenhaus zurück zu gehen.
Martin
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XRAY
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Re: REGRESS durch IFAP bzw. Verordnung (Zulassung/ Indikatio
Vielen Dank für die bisherigen Antworten 
Nun ist es tatsächlich so, dass ich in den eigenen Listen "Name nicht eindeutig" angekreuzt habe,
was allerdings nichts daran ändert, dass die PZN bzw. die erweiterte Bezeichnung des
Präparates leider weder auf der Rezeptvorschau erscheint, noch ausgedruckt und eben auch
nicht ins Turbomed übertragen wird.
Das einzige wäre manuell die PZN und Pharmafirma ins Kommentarfeld des Rezeptes zu setzen?!
Aber das kann es doch wirklich nicht sein...
Weiß jemand Abhilfe? Bei Privatrezepten scheint ja die PZN unproblematisch ausdruckbar, warum
denn nicht auf den GKV-Rezepten?
Es geht praktisch nur darum zu dokumentieren, dass man das preisgünstigste Reimport-Präparat
ausgesucht hat, nicht darum es "non aut idem" zu setzen.
Grüße, XRAY
Nun ist es tatsächlich so, dass ich in den eigenen Listen "Name nicht eindeutig" angekreuzt habe,
was allerdings nichts daran ändert, dass die PZN bzw. die erweiterte Bezeichnung des
Präparates leider weder auf der Rezeptvorschau erscheint, noch ausgedruckt und eben auch
nicht ins Turbomed übertragen wird.
Das einzige wäre manuell die PZN und Pharmafirma ins Kommentarfeld des Rezeptes zu setzen?!
Aber das kann es doch wirklich nicht sein...
Weiß jemand Abhilfe? Bei Privatrezepten scheint ja die PZN unproblematisch ausdruckbar, warum
denn nicht auf den GKV-Rezepten?
Es geht praktisch nur darum zu dokumentieren, dass man das preisgünstigste Reimport-Präparat
ausgesucht hat, nicht darum es "non aut idem" zu setzen.
Grüße, XRAY
- wahnfried
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Re: REGRESS durch IFAP bzw. Verordnung (Zulassung/ Indikatio
...vor allem: nach der derzeit gültigen Stufe des AVWG DARF das nicht sein!!! Es ist nur der Zusatz "Reimport" oder anscheinen auch "Import" erlaubt, die PZN darf beim Kassenrezept m.W. bereits seit Mitte 2012 nicht mehr auf's Rezept. Insofern hat TurboMed dies korrekt umgesetzt (hätten ja auch sonst keine Zertifizierung bekommen...)XRAY hat geschrieben:Vielen Dank für die bisherigen Antworten
Nun ist es tatsächlich so, dass ich in den eigenen Listen "Name nicht eindeutig" angekreuzt habe,
was allerdings nichts daran ändert, dass die PZN bzw. die erweiterte Bezeichnung des
Präparates leider weder auf der Rezeptvorschau erscheint, noch ausgedruckt und eben auch
nicht ins Turbomed übertragen wird.
Das einzige wäre manuell die PZN und Pharmafirma ins Kommentarfeld des Rezeptes zu setzen?!
Aber das kann es doch wirklich nicht sein...
Weiß jemand Abhilfe? Bei Privatrezepten scheint ja die PZN unproblematisch ausdruckbar, warum
denn nicht auf den GKV-Rezepten?
Wenn Sie die Neue Verordnung benutzen, ist das vermutlich nicht änderbar. Mit der "Alten Verordnung" geht das Präparat genauso, wie es in der Eigenen Liste angelegt ist, auf das Rezept. Hier muss man aber darauf achten, ggfs "versehentlich" auf dem Rezept in der Info-Zeile erscheinende PZN-Nummern zu löschen (...da diese dort ja nicht mehr erscheinen dürfen).XRAY hat geschrieben: Es geht praktisch nur darum zu dokumentieren, dass man das preisgünstigste Reimport-Präparat
ausgesucht hat, nicht darum es "non aut idem" zu setzen.
Vielleicht sollten Sie sich mal den Thread zur Neuen Verordnung oder zum AVWG: http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?f=11&t=4001 (auch zu den Änderungen der Neuen_Verordnung zum Q. 1/13: http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... 002#p21470 ) ansehen, da hat Frau Ramm - als sie noch für TurboMed den Kontakt zum Forum pflegte... - dazu einiges an Hintergrund-Informationen geliefert.
Grüsse, Wahnfried
-
XRAY
- Beiträge: 326
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Re: REGRESS durch IFAP bzw. Verordnung (Zulassung/ Indikatio
@ wahnfried
Danke sehr für die sehr hilfreiche Antwort. War mir gar nicht bewusst, dass es Dinge gibt die nicht aufs
Rezept dürfen, speziell eine harmlose PZN... man lernt nie aus.
Nun vielleicht zu meinen (vorerst ...) letzten Fragen (ich weiß, die sind nicht Forum-spezifisch, aber die KV
gab sich bei Rückfragen sehr bedeckt):
Wie genau schauen die Kollegen auf den exakten Zulassungsstatus eines Medikaments wie bei
beispielhaft Restex vs. Levodopa (bei RLS), Citalopram (untersch. Schweregrade der depressiven Episode)
bzw. Amitriptylin (bei chron. Schmerzen: Amineurin zugelassen, Amitriptylin dura nicht...). Hier hat
leider das günstigste Präparat leider nicht immer die volle Zulassung (Amineurin ist hier zufällig die
Ausnahme).
Wie genau bei off-Label-Verordnung verfahren: Vorabgenehmigung bei der Krankenkasse einholen bzw.
reicht es in TM zu protokollieren, dass andere therapeutische Maßnahmen erschöpft bzw. nicht vertragen
werden bzw. kein zugelassenes Präparat existiert.
Vielen herzlichen Dank schon mal vorab, bin froh hier zu sein
Danke sehr für die sehr hilfreiche Antwort. War mir gar nicht bewusst, dass es Dinge gibt die nicht aufs
Rezept dürfen, speziell eine harmlose PZN... man lernt nie aus.
Nun vielleicht zu meinen (vorerst ...) letzten Fragen (ich weiß, die sind nicht Forum-spezifisch, aber die KV
gab sich bei Rückfragen sehr bedeckt):
Wie genau schauen die Kollegen auf den exakten Zulassungsstatus eines Medikaments wie bei
beispielhaft Restex vs. Levodopa (bei RLS), Citalopram (untersch. Schweregrade der depressiven Episode)
bzw. Amitriptylin (bei chron. Schmerzen: Amineurin zugelassen, Amitriptylin dura nicht...). Hier hat
leider das günstigste Präparat leider nicht immer die volle Zulassung (Amineurin ist hier zufällig die
Ausnahme).
Wie genau bei off-Label-Verordnung verfahren: Vorabgenehmigung bei der Krankenkasse einholen bzw.
reicht es in TM zu protokollieren, dass andere therapeutische Maßnahmen erschöpft bzw. nicht vertragen
werden bzw. kein zugelassenes Präparat existiert.
Vielen herzlichen Dank schon mal vorab, bin froh hier zu sein
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