Lazarus hat geschrieben:Klar, man kann auch die Kasse mit STRG Shift N kopieren umbenennen und dort die Kostenträger-Untergruppe in 7 ändern.
Das mit dem Kopieren der Kasse ist schon deswegen sinnvoll, um die Adressdaten und IK-Nummern nicht eingeben zu müssen.
Kostenträger-Untergruppe muss (nach Angabe der KVN ist das eine Vorgabe der KBV und somit bundeseinheitlich !) allerdings die "01" sein. Beim Anlegen des Behandlungsfalles ("ohne Chipkarte") und Ankreuzen von "Ersatzfall" wird im Feld "Status" aufgrund der vorherigen Auswahl "Mitglied" die
1000 bereits eingetragen sein - und im Feld "Statusergänzung" (links mittig, muss noch ausgefüllt werden...) trage man gehorsamst die
7 ein (dann wird die Kostenträger-Untergruppe vom PVS - zumindest von TurboMed - sogar automatisch auf "01" gesetzt...).
Sorry nach Koblenz, das ich TurboMed fälschlicherweise als "PVS" bezeichnet habe...
In einer der angehängten offiziellen KBV-Anleitungen zu dem Thema ("SVA-Checkliste") steht dummerweise auch die "10007" ohne Leerzeichen (und keine Angabe zu KTUG), es ist aber zu erkennen, dass damit "1000 7" und somit "1000" für den Status und "7" für die Statusergänzung gemeint ist, weil im angehängten Merkblatt "Hinweise_Aerzte..." immer nur geschrieben wird: es sei die "7" in das Feld "Statusergänzung" einzutragen. (Da die "SVA-Checkliste" an den meisten Stellen das Ausfüllen von Formularen beschreibt, vertehe ich das so, dass im Kassen-Formularfeld der Ort des Eintrages eben nur "Status" heißt, und da ist es wohl unschädlich, wenn man das ohne Leerzeichen per Hand hineinschreibt - das PVS wird es nach korrektem Anlegen des Behandlungsfalles immer
mit Leerzeichen drucken).
Lazarus hat geschrieben: 7 bedeutet (wie in Ihrem Link beschrieben) Sozialversicherungsabkommen.
"7" bedeutet dies nur im Feld "Statusergänzung/Ost-West-Status". In dem bezuggenommenen Link geht es überhaupt nicht um Kostenträger-Gruppe/-Untergruppe, sondern um die Codierungs-Erklärungen für die Felder "Status" und "Statusergänzung/Ost-West-Status" im KV-Formularfeld bzw. den Chipkarten-Daten.
Allerdings ist der Eintrag von "7" in der Status-Ergänzung bei den KVK/eGK-Daten offensichtlich zwingend mit der Kostenträger-Untergruppe "01" des Behandlungsfalles verknüpft, was durch die Praxis-Software gewährleistet wird:
Test: Zumindest hier wird nach probehalber Veränderung der SVA-Kasse in "KTUG: 7" nach Anlegen des SVA-Falles die Kostenträgeruntergruppe des Behandlungsfalles (Ersatzfalles) automatisch in "01" geändert (überprüfbar in den erweiterten Patientendaten unter "Behandlungsfall: Kostenträger - hier wird nach dem Namen der Kasse angegeben: "<5-stellige IK>/<KTUG>,<9-stellige IK>"). Insofern wäre eine "falsch" eingetragene Kostenträger-Untergruppe beim Anlegen einer ...-SVA-Kasse in der Eigenen_Liste_Kostenträger(Krankenkassen) sogar unschädlich, da beim Anlegen des SVA-Ersatz-Behandlungsfalles die KTUG von TurboMed korrigiert wird.
Auch in der unverschlüsselten Abrechnungsdatei (oder noch besser in der kommentierten Text-Version, die bei jeder Abrechnung von TurboMed erstellt wird) müssten Sie das bei einem abgerechneten SVA-Patienten (dort nach der Kostenträger-Untergruppe suchen) entsprechend finden können.
Quellen: aktuelle Info-Blätter (Praxis-Organisationshilfe) der KBV, das mir von der KVN zugefaxt wurde (siehe 2 angehängte Dateien)
@ brüning:
Wenn Sie das generell als Privatfall laufen lassen, haben Sie Glück, wenn sich darüber niemand bisher beschwert hat. Es entspricht jedenfalls nicht den "Pflichten eines Vertragsarztes". Sie dürfen (und müssen!) nur diejenigen Behandlungswünsche der SVA-berechtigten Patienten privat abrechnen, die über den zugesicherten/vertraglich vereinbarten Leistungsumfang der Kasse (wie auf dem Behandlungsschein angegeben) hinausgehen.
Grüsse, Wahnfried
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