Heilmittelverordnung
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wiwi1304
- Beiträge: 41
- Registriert: Dienstag 3. Juli 2012, 14:21
- 14
Heilmittelverordnung
Hallo zusammen,
ein Turbomed-Anwender aus unserem KV-Bereich (Niedersachsen) hat sich mit dem nachstehenden Problem an uns gewandt. Ähnliche Probleme anderer Turbomed-Anwender sind mir nicht bekannt. Ich weiß auch keine Lösung, deshalb stelle ich das Problem hier ins Forum und bedanke mich bereits im Voraus für Lösungsvorschläge.
Zitatanfang:
Das Muster 13/ Heilmittelverordnung bereitet technische Problemeaufgrund seiner falschen Formatierung.
Selbst ein technisch aufwändiger Drucker (zB Wenger-PD4) wie er in unser Praxis verwendet
wird, braucht etwa 1cm Papiervorlauf zum Einzug und zur Justierung des zu bedruckenden
Formulares. In diesem Bereich ist eine Bedruckung grundsätzlich nicht möglich.
Bei Muster 13 liegt die Kennung „Gebührenpflichtig“ softwaremässig in diesem Bereich und
kann edv-technisch auch nach Konsultation des Turbomed-Service digital nicht dargestellt
werden .
Zitatende:
Mfg.
W.Wilharm
KV Niedersachsen
ein Turbomed-Anwender aus unserem KV-Bereich (Niedersachsen) hat sich mit dem nachstehenden Problem an uns gewandt. Ähnliche Probleme anderer Turbomed-Anwender sind mir nicht bekannt. Ich weiß auch keine Lösung, deshalb stelle ich das Problem hier ins Forum und bedanke mich bereits im Voraus für Lösungsvorschläge.
Zitatanfang:
Das Muster 13/ Heilmittelverordnung bereitet technische Problemeaufgrund seiner falschen Formatierung.
Selbst ein technisch aufwändiger Drucker (zB Wenger-PD4) wie er in unser Praxis verwendet
wird, braucht etwa 1cm Papiervorlauf zum Einzug und zur Justierung des zu bedruckenden
Formulares. In diesem Bereich ist eine Bedruckung grundsätzlich nicht möglich.
Bei Muster 13 liegt die Kennung „Gebührenpflichtig“ softwaremässig in diesem Bereich und
kann edv-technisch auch nach Konsultation des Turbomed-Service digital nicht dargestellt
werden .
Zitatende:
Mfg.
W.Wilharm
KV Niedersachsen
- mschiller
- Beiträge: 979
- Registriert: Montag 10. Mai 2004, 09:32
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- Wohnort: 90489 Nürnberg
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Re: Heilmittelverordnung
Blankoformularbedurckung verwenden, dann gehts(gerade noch so, dass man das Kreuz sehen kann)
- wahnfried
- Beiträge: 3180
- Registriert: Freitag 13. Januar 2006, 23:46
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Re: Heilmittelverordnung Gebührenpflicht-Kreuz
Hallo,
da das "gebühr-frei-Kreuz" jedoch zu sehen wäre, ist "kein Kreuz" dann eben ein Grund, das oberste per Hand nachzukreuzen. Eine andere Lösung kenne ich auch nicht.
Blöd nur, dass das oberste Kreuz beim Kassenrezept das "Gebühr-frei-Kreuz" ist und bei den Physiotherapieverordnungen dagegen das für die Gebührenpflicht...
Formularentwicklung ist eben auch eine Intelligenzfrage...
meint Wahnfried
p.s.: hat jemand dazu Erfahrungen mit den selbstjustierenden Nadel-Druckern wie z.B. Olivetti PS2 ?
da das "gebühr-frei-Kreuz" jedoch zu sehen wäre, ist "kein Kreuz" dann eben ein Grund, das oberste per Hand nachzukreuzen. Eine andere Lösung kenne ich auch nicht.
Blöd nur, dass das oberste Kreuz beim Kassenrezept das "Gebühr-frei-Kreuz" ist und bei den Physiotherapieverordnungen dagegen das für die Gebührenpflicht...
Formularentwicklung ist eben auch eine Intelligenzfrage...
meint Wahnfried
p.s.: hat jemand dazu Erfahrungen mit den selbstjustierenden Nadel-Druckern wie z.B. Olivetti PS2 ?
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msey
- Beiträge: 243
- Registriert: Sonntag 30. Dezember 2007, 19:31
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Re: Heilmittelverordnung
Habe bei mir C-Itoh C-650 plus Nadler seit einigen Jahre laufen.
Bin begeistert!
Man kann (etwas übertrieben) die Formulare irgendwie in den Schlitz schmeissen, das Gerät richtet aus, zieht ein, sucht sich selbst die Ränder und druckt auch das letzte sinnlose Kassenformularkreuzlein an die richtige Stelle.
Bin begeistert!
Man kann (etwas übertrieben) die Formulare irgendwie in den Schlitz schmeissen, das Gerät richtet aus, zieht ein, sucht sich selbst die Ränder und druckt auch das letzte sinnlose Kassenformularkreuzlein an die richtige Stelle.
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Kasimir
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- Registriert: Mittwoch 11. Mai 2005, 20:23
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Re: Heilmittelverordnung
Mein EPSON PLQ-20 Nadeldrucker druckt auch alles, ähnlich wie es mein Vorredner beschreibt.
Im Prinzip muss man beim Formular-Einlegen nicht hingucken, Hauptsache man trifft den Einzug-Schlitz...
Im Prinzip muss man beim Formular-Einlegen nicht hingucken, Hauptsache man trifft den Einzug-Schlitz...
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
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wiwi1304
- Beiträge: 41
- Registriert: Dienstag 3. Juli 2012, 14:21
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Re: Heilmittelverordnung
Hallo zusammen,
vielen Dank für die konstruktiven Antworten.
Ich werde die Anregung von Wahnfried aufgreifen und an die KBV schreiben, dass die KBV bei der nächsten Vordruckverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband darauf drängt, dass die Kästchen links neben dem Personalienfeld möglichst sowohl textlich als auch in der Reihenfolge und Höhe auf allen Vordrucken einheitlich sind. Schließlich haben sowohl die KBV als die KVen ihren Mitgliedern den Bürokratieabbau versprochen. Das sollten nicht nur Worthülsen sein.
Ich bin übrigens von diesem Forum begeistert und würde mir wünschen, dass auch Anwender anderer Praxisverwaltungssysteme sich hier austauschen. Vielleicht kann die KVN dabei helfen, indem sie in einem der nächsten KVN-Rundschreiben an ihre Mitglieder auf das Forum hinweist. Werde das hausintern ansprechen.
Gruß
W.Wilharm
KV Niedersachsen
vielen Dank für die konstruktiven Antworten.
Ich werde die Anregung von Wahnfried aufgreifen und an die KBV schreiben, dass die KBV bei der nächsten Vordruckverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband darauf drängt, dass die Kästchen links neben dem Personalienfeld möglichst sowohl textlich als auch in der Reihenfolge und Höhe auf allen Vordrucken einheitlich sind. Schließlich haben sowohl die KBV als die KVen ihren Mitgliedern den Bürokratieabbau versprochen. Das sollten nicht nur Worthülsen sein.
Ich bin übrigens von diesem Forum begeistert und würde mir wünschen, dass auch Anwender anderer Praxisverwaltungssysteme sich hier austauschen. Vielleicht kann die KVN dabei helfen, indem sie in einem der nächsten KVN-Rundschreiben an ihre Mitglieder auf das Forum hinweist. Werde das hausintern ansprechen.
Gruß
W.Wilharm
KV Niedersachsen
- wahnfried
- Beiträge: 3180
- Registriert: Freitag 13. Januar 2006, 23:46
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- Wohnort: Braunschweig
Re: Heilmittelverordnung
Hallo,wiwi1304 hat geschrieben:...dass die KBV bei der nächsten Vordruckverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband darauf drängt, dass die Kästchen links neben dem Personalienfeld möglichst sowohl textlich als auch in der Reihenfolge und Höhe auf allen Vordrucken einheitlich sind.
nachdem die Anordnung der Kreuze seit Jahren in dieser divergierenden Weise geläufig ist, befürchte ich allerdings ein größeres Tohuwabohu, wenn das plötzlich vereinheitlicht würde (auch wenn die Vorstellung natürlich gut nachvollziehbar ist). Wielange das zu Irritationen und Mistverständnissen führen kann, ist schwer zu sagen.
-Bedruckung mit altem Programmstand, aber neuen Feldanordnungen
-Bedruckung mit neuem Programmstand, aber aus Versehen alte Formulare
(Es gibt diese Inkongruenzen jedoch nur bei Vordruck-Verarbeitung..., bei BFB wird das jeweils passend gedruckt, man hätte dann nur genau zu lesen, was hinter dem Kreuz steht.)
Grüsse, Wahnfried
-
wiwi1304
- Beiträge: 41
- Registriert: Dienstag 3. Juli 2012, 14:21
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Re: Heilmittelverordnung
Hallo Wahnfried,
vielen Dank für den Hinweis. Ich habe die KBV aber bereits angeschrieben, dass das bei der nächsten Vordruckverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband angesprochen wird. Die KBV hat bereits geantwortet und will sich darum kümmern. So schnell wird das aber sowieso nicht gehen, da bei einer Änderung im Rezeptvordruck im Apothekenrechenzentrum bzw. bei einer Änderung in der Heilmittelverordnung bei den Krankenkassen die Scannersoftware angepasst werden müsste.
Gruss
W.Wilharm
vielen Dank für den Hinweis. Ich habe die KBV aber bereits angeschrieben, dass das bei der nächsten Vordruckverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband angesprochen wird. Die KBV hat bereits geantwortet und will sich darum kümmern. So schnell wird das aber sowieso nicht gehen, da bei einer Änderung im Rezeptvordruck im Apothekenrechenzentrum bzw. bei einer Änderung in der Heilmittelverordnung bei den Krankenkassen die Scannersoftware angepasst werden müsste.
Gruss
W.Wilharm
- michael
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- Beiträge: 745
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Re: Heilmittelverordnung
Da fragt man sich wo das problem ist. Wir müssen ja auch jede Änderung sofort umsetzen - egal zu welchem Preis.wiwi1304 hat geschrieben:da bei einer Änderung im Rezeptvordruck im Apothekenrechenzentrum bzw. bei einer Änderung in der Heilmittelverordnung bei den Krankenkassen die Scannersoftware angepasst werden müsste.
Ein schönes Wochenende
M. pätzold
- wahnfried
- Beiträge: 3180
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- Wohnort: Braunschweig
Re: Heilmittelverordnung
...nicht zu vergessen: bei jeglicher Änderung in JEDEM Arztpraxisprogramm JEDE der dafür relevanten Formulardateien...wiwi1304 hat geschrieben:...da bei einer Änderung im Rezeptvordruck im Apothekenrechenzentrum bzw. bei einer Änderung in der Heilmittelverordnung bei den Krankenkassen die Scannersoftware angepasst werden müsste.
Also nicht nur die armen Kranken Kassen...
Was die genialen Ideen der KBV da so alles an Mühsal bereits verursacht haben, geht ja auf keine Kuhhaut.
Nix für ungut, Wahnfried
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