Abmahnung wegen Download
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- RAMöller
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Abmahnung wegen Download
Ich habe eine anwaltliche Abmahnung wegen angeblichen Downloads einer urheberrechtlich geschützten Datei von der Anwaltskanzlei .rka aus Hamburg erhalten. Sie wollen eine Unterlassungserklärung und 800€. Die IP Adresse wurde vom File Sharedienst ermittelt, die Namenszuordnung erfolgte über den Provider.
Nun ist es so, dass hier keine unauthorisierten Downloads möglich sind. Ich habe mir dann mal die Mühe gemacht und nachgesehen, wass denn am beklagten Tag heruntergeladen wurde. Ich fand seltsamerweise zum "Tatzeitpunkt" nur einen Download: Turbomed Version 12.3.1.
Bei der Ermittlung der IP-Adressen ist vielleicht der Zeitstempel verrutscht, so dass die Zuordnung fehlerhaft war. Das läßt sich nur sehr schwer beweisen.
@Frau
Ich würde schon gerne von Frau Ramm wissen, über welchen Server der Download angeboten wurde, da ich dann weitere argumentative Möglichkeiten hätte.
Grüße
Möller
Nun ist es so, dass hier keine unauthorisierten Downloads möglich sind. Ich habe mir dann mal die Mühe gemacht und nachgesehen, wass denn am beklagten Tag heruntergeladen wurde. Ich fand seltsamerweise zum "Tatzeitpunkt" nur einen Download: Turbomed Version 12.3.1.
Bei der Ermittlung der IP-Adressen ist vielleicht der Zeitstempel verrutscht, so dass die Zuordnung fehlerhaft war. Das läßt sich nur sehr schwer beweisen.
@Frau
Ich würde schon gerne von Frau Ramm wissen, über welchen Server der Download angeboten wurde, da ich dann weitere argumentative Möglichkeiten hätte.
Grüße
Möller
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Stefan
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Re: Abmahnung wegen Download
Die 12.3.1 und die aktuelle 12.3.3 habe ich vom FTP-Server mit der IP-Adresse 85.214.141.157 heruntergeladen.
Diese ist auf die STRATO AG in Berlin registriert. siehe: http://www.heise.de/netze/tools/whois/
Aus dem Schreiben müsste aber auch der Rechteinhaber ersichtlich sein.
Näheres u.a. hier: http://www.wbs-law.de/rka-rechtsanwaelte/
Diese ist auf die STRATO AG in Berlin registriert. siehe: http://www.heise.de/netze/tools/whois/
Aus dem Schreiben müsste aber auch der Rechteinhaber ersichtlich sein.
Näheres u.a. hier: http://www.wbs-law.de/rka-rechtsanwaelte/
Gruß
Stefan
Stefan
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lcer
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Re: Abmahnung wegen Download
Hallo,
soweit ich das sehe, bietet Turbomed die Dateien ausschließlich über ftp / http als direkten Download an. Die File-Shareing-Abmahn-Spezialisten werden aber kaum bezüglich Dateien abmahnen, die im direkten Download heruntergeladen worden, da sie in einem solchen Fall gar keine Kenntnis vom Download haben können. Nur beim Filesharing werden Teile der herunterzuladenden Datei im Internet announciert und damit ist die IP-Adresse des Downloaders transparent. Beim normalen Download (http oder ftp) müsste man schon einen erheblichen Hacker-Aufwand betreiben, um den Datenstrom zu erwischen.
Also: Turbomed dürfte es nicht gewesen sein (außer TM selber mahnt seine Downloads ab - was für mich nicht schlüssig wäre) -> prüfen, wer eventuell noch den Internetzugang genutzt hat. WLAN-Absicherung - hierzu ist der Anschlußinhaber verpflichtet.
Und - nicht weiter ohne Anwalt.
Grüße
Christoph
soweit ich das sehe, bietet Turbomed die Dateien ausschließlich über ftp / http als direkten Download an. Die File-Shareing-Abmahn-Spezialisten werden aber kaum bezüglich Dateien abmahnen, die im direkten Download heruntergeladen worden, da sie in einem solchen Fall gar keine Kenntnis vom Download haben können. Nur beim Filesharing werden Teile der herunterzuladenden Datei im Internet announciert und damit ist die IP-Adresse des Downloaders transparent. Beim normalen Download (http oder ftp) müsste man schon einen erheblichen Hacker-Aufwand betreiben, um den Datenstrom zu erwischen.
Also: Turbomed dürfte es nicht gewesen sein (außer TM selber mahnt seine Downloads ab - was für mich nicht schlüssig wäre) -> prüfen, wer eventuell noch den Internetzugang genutzt hat. WLAN-Absicherung - hierzu ist der Anschlußinhaber verpflichtet.
Und - nicht weiter ohne Anwalt.
Grüße
Christoph
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rfbdoc
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Re: Abmahnung wegen Download
Bevor nicht ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt würde ich überhaupt nichts machen und weder auf das Anschreiben, noch auf Mahnungen oder Schreiben von Inkassobüros reagieren.
Nach Eingang eines gerichtlichen Mahnbescheids würde ich dann einen Anwalt einschalten. Sie sind doch -so vermute ich mal- als TM Anwender autorisiert, den Download auszuführen.
Nach Eingang eines gerichtlichen Mahnbescheids würde ich dann einen Anwalt einschalten. Sie sind doch -so vermute ich mal- als TM Anwender autorisiert, den Download auszuführen.
R.F.B.
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Henrik313
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Re: Abmahnung wegen Download
Um sich Möglichen Ärger vom Hals zu halten würde ich schon ein kurzes, formloses Schreiben dort hinschicken mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Anschluss um eine gesicherte Arztpraxis handelt wo Firesharing technisch nicht möglich ist. Dazu ein Hinweis, dass künftige Post an den und den Anwalt gehen mögen.
Möglicherweise lassen die es dann gleich ganz sein - jedenfalls sollte ein vernünftiger Anwalt das sein lassen.
Möglicherweise lassen die es dann gleich ganz sein - jedenfalls sollte ein vernünftiger Anwalt das sein lassen.
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nmndoc
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Re: Abmahnung wegen Download
Hallo RAMöller,
(ich dachte immer "RA" steht evtl für Rechtsanwalt... )
Evtl helfen Ihnen die folgenden beiden Links:
http://www.wbs-law.de/rka-rechtsanwaelte/
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwieri ... 69835.html
Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, dass Sie nichts geshared haben, daher gäbe es die Möglichkeit
a) ungerechtfertigt. Werden mal wieder an x 1000 Leute Abmahnungen verschickt - so genau muss man es dabei ja nicht nehmen. Wird sich schon Jemand angesprochen fühlen und zahlen
b) Kann evtl Jemand Ihren Anschluß mit verwenden? (WLAN, Familie, ...)
Ich persönlich fände es interessant, ob man vorallem im Fall a) nicht Anspüche gegenüber der Kanzlei geltend machen kann. Schließlich entstehen Ihnen u.U. durch die ungerechtfertigte Abmahnung ja auch Aufwändungen.
Generell denke ich, sollte die Gegenseite schon mal mit Beweisen rüber kommen. Gerade mit dynamischen IPs könnte ja schon mal Datum+Uhrzeit eine entscheidende Rolle spielen - wie Sie schon vermutet hatten. Und so genau nimmt wird das da niemand nehmen.
(ich dachte immer "RA" steht evtl für Rechtsanwalt... )
Evtl helfen Ihnen die folgenden beiden Links:
http://www.wbs-law.de/rka-rechtsanwaelte/
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwieri ... 69835.html
Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, dass Sie nichts geshared haben, daher gäbe es die Möglichkeit
a) ungerechtfertigt. Werden mal wieder an x 1000 Leute Abmahnungen verschickt - so genau muss man es dabei ja nicht nehmen. Wird sich schon Jemand angesprochen fühlen und zahlen
b) Kann evtl Jemand Ihren Anschluß mit verwenden? (WLAN, Familie, ...)
Ich persönlich fände es interessant, ob man vorallem im Fall a) nicht Anspüche gegenüber der Kanzlei geltend machen kann. Schließlich entstehen Ihnen u.U. durch die ungerechtfertigte Abmahnung ja auch Aufwändungen.
Generell denke ich, sollte die Gegenseite schon mal mit Beweisen rüber kommen. Gerade mit dynamischen IPs könnte ja schon mal Datum+Uhrzeit eine entscheidende Rolle spielen - wie Sie schon vermutet hatten. Und so genau nimmt wird das da niemand nehmen.
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nmndoc
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Re: Abmahnung wegen Download
Nachtrag:
ich denke bei einigen liegt evtl. ein Mißverständnis vor. Es geht relativ sicher nicht um die Ziel-IP-Adresse (also in diesem Fall die des TM-Download-Servers - es sei den der wurde evtl gehackt und zum Sharing mißbraucht - garnicht mal sooo unmöglich fällt mir da auf), sondern um die Quell-IP also die des DSL-Anschlusses - die angeblich irgendwo beim Sharing gesichtet wurde.
Garnicht reagieren ist übrigens leider keine gute Idee. Ansonsten sei auf den c't-Artikel verwiesen:
ich denke bei einigen liegt evtl. ein Mißverständnis vor. Es geht relativ sicher nicht um die Ziel-IP-Adresse (also in diesem Fall die des TM-Download-Servers - es sei den der wurde evtl gehackt und zum Sharing mißbraucht - garnicht mal sooo unmöglich fällt mir da auf), sondern um die Quell-IP also die des DSL-Anschlusses - die angeblich irgendwo beim Sharing gesichtet wurde.
Garnicht reagieren ist übrigens leider keine gute Idee. Ansonsten sei auf den c't-Artikel verwiesen:
Wenn – wie wohl in den meisten Fällen – trotz Unschuld die Beweislage unzureichend ist, sollte man innerhalb der gesetzten Frist dem Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung zukommen lassen. Dies muss nicht zwingend die vorformulierte Erklärung sein, sondern nur eine, die rechtswirksam ist.
Dabei ist es im Normalfall sinnvoll, die Erklärung eng zu formulieren, das heisst auf das konkrete Musikstück zu beschränken. Die Erklärung muss ein sogenanntes Vertragsstrafeversprechen enthalten, das aber nicht unbedingt aus einem festen Betrag bestehen muss. Es gibt auch Formulierungen, die nur von einer angemessenen Vertragsstrafe sprechen. Hierbei ist aber genau darauf zu achten, dass man eine Formulierung wählt, die von den Gerichten akzeptiert wird. Denkbar wäre beispielsweise folgender Text:
„Ich verpflichte mich ohne Anerkennung einer Schuld oder Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, es bei Meidung einer angemessenen, vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall durch das zuständige ordentliche Gericht auf ihre Billigkeit überprüft werden kann, zu unterlassen, das Musikwerk (…) im Internet über sogenannte File-Sharing-Netzwerke öffentlich zugänglich zu machen.“
- RAMöller
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Re: Abmahnung wegen Download
Solche Abmahnungen wegen Filesharing sind wirklich übel, da man seine Unschuld beweisen muss.
Leider teilte mir die Rechtsschutzversicherung mit, dass Vorwürfe wegen Urheberrechtsverletzungen nicht versicherbar sind....
Ein eingeräumtes Beratungsgespräch mit einem Anwalt half nicht wirklich weiter. Er schlug vor, die Forderung zurückzuweisen. Ich habe mich dann doch an die oben erwähnte Kanzlei gewandt, nachdem ein Bekannter am Wochenende mir den überquellenden Ordner mit den Schriftwechseln gezeigt hatte.
Die Abmahnung beläuft sich auf 800€ und kann auf keinen Fall unterschrieben werden, da sie zu weit gefasst ist und für 30 Jahre bindet...
Was bleibt ist eine modifizierten Unterlassungserklärung, auch wenn man nichts getan hat. Wenn man die nicht korrekt abgibt, kommt als nächstes die einstweilige Verfügung ohne Anhörung, da IP Adresse und Hash-Code von den Gerichten als Beweis anerkannt wird. Dann steigen die Anwaltskosten in die Höhe, je nach Streitwert. Und wie gesagt, die Versicherung macht nicht mit..
Grüße
Möller
Leider teilte mir die Rechtsschutzversicherung mit, dass Vorwürfe wegen Urheberrechtsverletzungen nicht versicherbar sind....
Ein eingeräumtes Beratungsgespräch mit einem Anwalt half nicht wirklich weiter. Er schlug vor, die Forderung zurückzuweisen. Ich habe mich dann doch an die oben erwähnte Kanzlei gewandt, nachdem ein Bekannter am Wochenende mir den überquellenden Ordner mit den Schriftwechseln gezeigt hatte.
Die Abmahnung beläuft sich auf 800€ und kann auf keinen Fall unterschrieben werden, da sie zu weit gefasst ist und für 30 Jahre bindet...
Was bleibt ist eine modifizierten Unterlassungserklärung, auch wenn man nichts getan hat. Wenn man die nicht korrekt abgibt, kommt als nächstes die einstweilige Verfügung ohne Anhörung, da IP Adresse und Hash-Code von den Gerichten als Beweis anerkannt wird. Dann steigen die Anwaltskosten in die Höhe, je nach Streitwert. Und wie gesagt, die Versicherung macht nicht mit..
Grüße
Möller
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Re: Abmahnung wegen Download
P.S.: Noch ein Nachtrag:
Wie ich heute erfahren habe, kann man mit den DSL-Zugangsdaten problemlos von einem anderen Anschluss mit falscher Kennung ins Internet. Wenn also ein etwas älterer DSL-Router gehackt wurde, und das muss nicht unbedingt über das Wlan erfolgen, kommt man mit falscher Identität ins Internet. Es werden von den Abmahnfirmen die IP Adressen getrackt und nicht die MSN-Nummern, unter denen der Anschluss besteht.
Habe mir heute daraufhin erstmal neue DSL-Zugangskennungen bestellt und den Router erneuert....
http://www.dsl-magazin.de/forum/board-s ... age-1.html
http://www.pcwelt.de/forum/internet-dsl ... daten.html
Wie ich heute erfahren habe, kann man mit den DSL-Zugangsdaten problemlos von einem anderen Anschluss mit falscher Kennung ins Internet. Wenn also ein etwas älterer DSL-Router gehackt wurde, und das muss nicht unbedingt über das Wlan erfolgen, kommt man mit falscher Identität ins Internet. Es werden von den Abmahnfirmen die IP Adressen getrackt und nicht die MSN-Nummern, unter denen der Anschluss besteht.
Habe mir heute daraufhin erstmal neue DSL-Zugangskennungen bestellt und den Router erneuert....
http://www.dsl-magazin.de/forum/board-s ... age-1.html
http://www.pcwelt.de/forum/internet-dsl ... daten.html
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nmndoc
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Re: Abmahnung wegen Download
@RAMöller:
ich wollte Sie nicht motiviern, o.g. KAnzlei Geld zu bezahlen... meiner Meinung nach genügt die o.g. Formulierung (ggf. prüfen/anpassen) um erst einmal korrektreagiert zu haben und weitere Forderungen abzuwehren (die zB durch Ignorieren entstehen könnten). D.h. In der Abmahnung muss ja konkret etwas genannt sein, was Sie angeblich illegal heruntergeladen haben? Ansonsten würde ich das Ganze schon mal formal anzweifeln.
Generell zu Anwälten: die haben ja auch Ihre Themen in denen sie sich mehr oder weniger gut auskennen - und speziell bei Internet+co sind es eher die wenigsten (im übrigen trifft das auch auf Politiker und Richter zu - ein Grund weshalb leider oft sehr einseitige Beschlüsse getroffen werden).
Unabhängig von o.g. Schritt müsste ja im Zweifelsfall der Kläger - sofern es nicht bereits in der Abmahnung steht - den Zeitpunkt und Ihre IP (die Sie angeblich zu diesem Zeitpunkt hatten) angeben (sonst würde ich diese Information auf jeden Fall einfordern).
Dann können Sie überprüfen, was das Log Ihres Routers dazu sagt (darauf achten ob das korrekte Datum/Zeit eingestellt ist, sonst entsprechend umrechnen). Evtl. können Sie da ja schon sehen, dass es nicht stimmt. Falls die Daten nicht (mehr) vorhanden sind: ich denke als Kunde sollte man die Information auch bei seinem Provider erfragen können.
Da Sie ja von nichts wissen, gäbe es also nur die Möglichkeit
a) der Vorwurf ist falsch / Irrtum / Schlamperei (dem gebe ich eine >80% Chance)
b) Jemand hat den Download über Ihren Anschluss getätigt (via WLAN, Trojaner, oder direkt). Soweit ich weiß ist da die Rechtslage nicht eindeutig. d.h. Sie haften nicht in jedem Fall. z.B. ist meine ich die Störhaftung bei offenen WLAN gerade erst gekippt woden (bin aber kein RA)
Zu Ihrer Anmerkung entwendete Zugangsdaten (zumindest das DSL-Kennwort kann man i.d.Regel selbst ändern...):
Das kann zwar tatsächlich relativ einfach möglich sein (je nach Router), hat aber mit o.g. Vorwurf nur bedingt etwas zu tun, denn: wenn sie sich von zwei getrennten Anschlüssen mit den selben Zugangsdaten einwählen, bekommen Sie auch unterschiedliche IPs. Woher sollen sonst die Datenpakete wissen, wo sie hin müssen. I.d. Regel hat man ja auch eine dynamische IP, dh. nach jeder Zwangstrennung (1x / 24h) oder Neu-Einwahl bekommt man normal auch eine neue IP. Nur insofern könnte es zu o.g. passen, dass wenn eine Anfrage an den Provider geht, welcher Kunde zum Zeitpunkt xy die IP xxx.xxx.xxx.xxx hatte, dann Ihre Kennung auftaucht. Aber selbst dann muss der Provider (zb T-Online) (nicht! die "Abmahnfirma") sehen können, über welchen Anschluss die Verbindung zu Stande kam und/oder dass mit der gleichen Kennung noch eine zweite Verbindung zum gleichen Zeitpunkt existiert hat (von einem anderen Anschluss).
Wobei im Falle von T-Online es zumindest früher so war, dass man nicht gleichzeitig von zwei Anschlüssen mit der selben Kennung rein konnte.
ich wollte Sie nicht motiviern, o.g. KAnzlei Geld zu bezahlen... meiner Meinung nach genügt die o.g. Formulierung (ggf. prüfen/anpassen) um erst einmal korrektreagiert zu haben und weitere Forderungen abzuwehren (die zB durch Ignorieren entstehen könnten). D.h. In der Abmahnung muss ja konkret etwas genannt sein, was Sie angeblich illegal heruntergeladen haben? Ansonsten würde ich das Ganze schon mal formal anzweifeln.
Generell zu Anwälten: die haben ja auch Ihre Themen in denen sie sich mehr oder weniger gut auskennen - und speziell bei Internet+co sind es eher die wenigsten (im übrigen trifft das auch auf Politiker und Richter zu - ein Grund weshalb leider oft sehr einseitige Beschlüsse getroffen werden).
Unabhängig von o.g. Schritt müsste ja im Zweifelsfall der Kläger - sofern es nicht bereits in der Abmahnung steht - den Zeitpunkt und Ihre IP (die Sie angeblich zu diesem Zeitpunkt hatten) angeben (sonst würde ich diese Information auf jeden Fall einfordern).
Dann können Sie überprüfen, was das Log Ihres Routers dazu sagt (darauf achten ob das korrekte Datum/Zeit eingestellt ist, sonst entsprechend umrechnen). Evtl. können Sie da ja schon sehen, dass es nicht stimmt. Falls die Daten nicht (mehr) vorhanden sind: ich denke als Kunde sollte man die Information auch bei seinem Provider erfragen können.
Da Sie ja von nichts wissen, gäbe es also nur die Möglichkeit
a) der Vorwurf ist falsch / Irrtum / Schlamperei (dem gebe ich eine >80% Chance)
b) Jemand hat den Download über Ihren Anschluss getätigt (via WLAN, Trojaner, oder direkt). Soweit ich weiß ist da die Rechtslage nicht eindeutig. d.h. Sie haften nicht in jedem Fall. z.B. ist meine ich die Störhaftung bei offenen WLAN gerade erst gekippt woden (bin aber kein RA)
Zu Ihrer Anmerkung entwendete Zugangsdaten (zumindest das DSL-Kennwort kann man i.d.Regel selbst ändern...):
Das kann zwar tatsächlich relativ einfach möglich sein (je nach Router), hat aber mit o.g. Vorwurf nur bedingt etwas zu tun, denn: wenn sie sich von zwei getrennten Anschlüssen mit den selben Zugangsdaten einwählen, bekommen Sie auch unterschiedliche IPs. Woher sollen sonst die Datenpakete wissen, wo sie hin müssen. I.d. Regel hat man ja auch eine dynamische IP, dh. nach jeder Zwangstrennung (1x / 24h) oder Neu-Einwahl bekommt man normal auch eine neue IP. Nur insofern könnte es zu o.g. passen, dass wenn eine Anfrage an den Provider geht, welcher Kunde zum Zeitpunkt xy die IP xxx.xxx.xxx.xxx hatte, dann Ihre Kennung auftaucht. Aber selbst dann muss der Provider (zb T-Online) (nicht! die "Abmahnfirma") sehen können, über welchen Anschluss die Verbindung zu Stande kam und/oder dass mit der gleichen Kennung noch eine zweite Verbindung zum gleichen Zeitpunkt existiert hat (von einem anderen Anschluss).
Wobei im Falle von T-Online es zumindest früher so war, dass man nicht gleichzeitig von zwei Anschlüssen mit der selben Kennung rein konnte.
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Re: Abmahnung wegen Download
Das Problem ist die Beweislast (umkehr), teilte mir der Anwalt mit. In dem Moment, wo der Provider die IP Adresse einem Benutzer sicher zuordnen kann, muss dieser nachweisen, dass er es nicht war. Routerprotokolle werden von den abmahnenden Kanzeleien nicht akzeptiert, da diese manipulierbar sind. Diese modifizierte Unterlassungserklärung in Verbindung mit einer weiteren, für evtl. andere Fälle vorbeugende Erklärung, muss rechtssicher sein und unanfechtbar. Wenn man da einen Fehler macht, kommt als nächstes die einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung. Die Anwaltskosten steigen entsprechend. Die Kosten werden von keiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Es handelt sich um eine Rechtslücke, die von den abmahnenden Kanzleien genutzt wird.
Es handelt sich um eine Rechtslücke, die von den abmahnenden Kanzleien genutzt wird.
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lcer
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Re: Abmahnung wegen Download
Wir Mediziner gehen hier womöglich zu kausalitätsfixiert an die Sache heran. Juristisch gesehen sieht das so aus:
- Es liegt eine Abmahnung wegen Filesharing vor.
- Die korrekte Reaktion ist das Abgeben einer modifizierten Unterlassungserklärung bei gleichzeitigem Abstreiten des Vorwurfs und Versicherung, das WLAN gesichert zu haben.
- Das ganze wenn möglich verbunden mit dem Hinweis dass der Mandant leider nicht über die finanziellen Mittel erfügt, größere Zahlungen zu leisten (Geht nur wenn nicht promoviert und Privatanschluß, sonst ist das unglaubwürdig.)
- Wenn möglich über eine spezialisierte Kanzlei, deren Briefkopf der Abmahnkanzlei bekannt ist.
Punkt Aus Ende. Völlig gleich, wie der Vorwurf zustande kam. Die tatsächlichen Gegebenheiten interessieren nicht.
Persönlich würde ich darüber hinaus dir Routerfirewall überprüfen und wenn möglich Filesharing-Protokolle verbieten - wobei das von der Nutzung des Internetzugangs abhängt.
Grüße
Christoph
- Es liegt eine Abmahnung wegen Filesharing vor.
- Die korrekte Reaktion ist das Abgeben einer modifizierten Unterlassungserklärung bei gleichzeitigem Abstreiten des Vorwurfs und Versicherung, das WLAN gesichert zu haben.
- Das ganze wenn möglich verbunden mit dem Hinweis dass der Mandant leider nicht über die finanziellen Mittel erfügt, größere Zahlungen zu leisten (Geht nur wenn nicht promoviert und Privatanschluß, sonst ist das unglaubwürdig.)
- Wenn möglich über eine spezialisierte Kanzlei, deren Briefkopf der Abmahnkanzlei bekannt ist.
Punkt Aus Ende. Völlig gleich, wie der Vorwurf zustande kam. Die tatsächlichen Gegebenheiten interessieren nicht.
Persönlich würde ich darüber hinaus dir Routerfirewall überprüfen und wenn möglich Filesharing-Protokolle verbieten - wobei das von der Nutzung des Internetzugangs abhängt.
Grüße
Christoph
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