Für die "später-Updater":wahnfried hat geschrieben:Hallo mschiller,mschiller hat geschrieben:Liebe Frau Ramm,
welches Juli-Update?????? Ich werd leicht hysterisch gerade.
daß Ende Juli ein Ergänzungs-Update für die Neue Verordnung an alle Praxen geschickt wird, wissen wir von Frau Ramm doch schon einige Zeit und Viele hier haben deswegen entschieden, in der Praxis bis dahin nichts upzudaten.
Was ist zu beachten, um "AVWG-konform" zu verordnen?
1) es dürfen keine Zusätze wie "wohl zuzahlungsfrei" o.ä. eingedruckt werden. Das kann man vom angezeigten Kassenrezept per "Strg+E" in den Zusatzeinstellungen deaktivieren - scheint nur an einem Arbeitsplatz nötig zu sein (sofern die Formulare vom Server bezogen werden? Besser: überprüfen...). Danach können aber bei der Übernahme von Altverordnungen die früher eingedruckten derartigen Hinweise weiter auftauchen, da müssen die MFA darauf getrimmt werden, sowas zu löschen!
2) PZN dürfen nur bei gesetztem "nec aut idem"-Kreuz eingedruckt werden. Also muß mindestens die Voreinstellung unter von der Kassenrezeptansicht aufgerufenen Formulareinstellungen/Zusatz deaktiviert werden (sofern überhaupt benutzt), daß die PZN generell eingedruckt werden solle. Ansonsten wäre darauf zu achten, bei welchen Medikamenten beim Aufruf aus der Eigenen Liste der Medikamenten die PZN noch eingetragen wird, um neu zu entscheiden, ob dies per "nec-aut-idem"-Kreuz legalisiert werden soll (muß dann aber bis zum ersten Verordnen per Neuer Verordnung bei jedem betroffenen Patienten jeweils händisch gesetzt werden!!) oder ob in den Eigenschaften des Medikamenten-Eintrages das Kreuz bei "Name nicht eindeutig" entfernt werden soll.
3) die Berücksichtigung der Rabattverträge kann über den parallel laufenden MMI-Pharmindex (Gelbe Liste) erfolgen, wird dort die Krankenkasse des Patienten ausgewählt, sind die Rabattvertragsmedikamente mit einem "R" markiert. Vorteil: viele Medikamente sind abgebildet, generell Teilbarkeitsinformation - seit Jahren schon, man kann in JEDEM Arbeitsschritt von TurboMed nachsehen, ohne diesen zu verlassen (Aufruf der AMDB innerhalb von TurboMed funktioniert aber nicht überall...)
4) ansonsten möglichst die Präparate wiederverordnen, die die Patienten beim letzten Mal in der Apotheke anstelle des echt Rezeptierten ausgehändigt bekommen hatten - damit dürfte in aller Regel das Rabattvertragsproblem berücksichtigt sein. Also fragen die MFA die Patienten, ob ein Austausch durch die Apotheke erfolgte (sehr oft bringen die Patienten ja auch einen Packungsteil davon mit..., dann erübrigt sich meist die Frage).
Habe ich etwas Wichtiges vergessen?
Grüsse, Wahnfried