ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

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Celloman
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ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von Celloman »

Heute kam das aktuelle Update des ifap PraxisCenter.

Ifap behauptet jetzt, die Software (über deren Qualität möchte ich hier nun gar nichts sagen!) dürfe ausschließlich Angehörigen der Fachgruppen nach § 2 Heilmittelwerbegesetzt zur Verfügung gestellt werden.

Um "dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen ist es notwendig, dass" ich jede Menge Angaben zum Abgleich mit ifaps Datenbank ergänze, z.B. Fachgebiete ... und sonstige Besonderheiten (Haarfarbe? Brille?). Terminsetzung 30.6.2011.

Eine Kundennummer von Turbomed ist bereits eingetragen.

Ich halte das für Bauernfängerei. Die geforderten Angaben sind völlig unwichtig, um zu belegen, dass man zum Fachkreis gehört. Alle, die TM gekauft haben, sind automatisch Fachkreis. Schon aus der Adresse ergibt sich der Fachkreis: Herr Dr. med. ...

Nur: Bei wem kann man sich beschweren?

Gruß

Hoese
Celloman
Andreas
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Re: ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von Andreas »

Hallo,
auch ich war heute darüber sehr verärgert und stimme Ihnen in allen Punkten zu!
freundliche Grüsse
Andreas
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wahnfried
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Re: ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von wahnfried »

Celloman hat geschrieben:...Die geforderten Angaben sind völlig unwichtig, um zu belegen, dass man zum Fachkreis gehört. Alle, die TM gekauft haben, sind automatisch Fachkreis. Schon aus der Adresse ergibt sich der Fachkreis: Herr Dr. med. ...
Hallo,

da haben Sie völlig recht und diese Datensammelei hat vermutlich wieder einen intermedix-vermarktbaren Hintergrund.

hier mal der vollständige Original-Text des betr. Paragraphen des HWG ( http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/index.html ):
§ 2
Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden.
Der Begriff "Fachkreise" ist hier also äußerst weit und unscharf gefaßt, jedenfalls so, daß daraus m.E. keinerlei Erfordernis für eine Datenerhebung ableitbar/begründbar ist. Das HWG wurde nach der Fassung in "Gesetze im Internet" - wo ich von der aktuellen Version ausgehen darf - zuletzt im Jahr 2006 geändert: WARUM also jetzt plötzlich diese Bezugnahme?

Ich kann für mich diese Anfrage einfach nur als minderwichtig hinter den Patienten-Belangen einordnen und ggfs. vor Ende der angegebenen Frist mitteilen, daß ich von einer unzweifelhaften Zuordnung zum Fachkreis ausgehe und insofern keinen Handlungsbedarf sehen würde.

Sollte Ifap dann die Updates einstellen, wäre das eigentlich ein Grund für eine Reduzierung der Software-Pflegekosten, solange TurboMed nicht auch eine andere Datenbank anbindet. Allerdings würde ich dann als Antwort wieder eine Kündigungsandrohung von Seiten TurboMed erwarten.

Das sollte man mal mit einem offiziellen Datenschutzbeauftragten diskutieren.

Grüsse, Wahnfried

p.s.: Zitat von Herrn Dr.Krolewski betr. britischer Codierung, im Hippokranet siehe http://www.hippokranet.com/de/forums/th ... 645/549999 ):
Was aber ebenfalls in GB gilt ist der "Code of Practice for Official Statististics". Dort heißt es klipp und klar bei Prinzip 6, dass es ein angemessenes Verhältnis von Nutzen und Kosten für statistische Verfahren geben muss, dass diese fortwährend dargestellt und erfasst werden sollen mit der Zielsetzung der Reduzierung der bürokratischen Belastung. In Punkt 2 dieses Prinzips heißt es, dass bei neuen Verfahren der Konsens gesucht werden soll anstelle von institutioneller Durchsetzung von Verfahren , in Punkt 6, dass vorhenandene Datenquellen zunächst genutzt und evaluiert werden sollen, ehe man neue Verfahren einführt.
Sowas sollte doch auch für Datenerhebungen wie die jetzt von Ifap angetretene gelten. W.
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baerliC30
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Re: ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von baerliC30 »

Celloman hat geschrieben:Heute kam das aktuelle Update des ifap PraxisCenter.

Ifap behauptet jetzt, die Software (über deren Qualität möchte ich hier nun gar nichts sagen!) dürfe ausschließlich Angehörigen der Fachgruppen nach § 2 Heilmittelwerbegesetzt zur Verfügung gestellt werden.

Um "dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen ist es notwendig, dass" ich jede Menge Angaben zum Abgleich mit ifaps Datenbank ergänze, z.B. Fachgebiete ... und sonstige Besonderheiten (Haarfarbe? Brille?). Terminsetzung 30.6.2011.
Öhömmm....

diese Anfrage liegt bei mir in der Ablage P
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Andreas
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Re: ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von Andreas »

baerliC30 hat geschrieben: Öhömmm....

diese Anfrage liegt bei mir in der Ablage P

Das halte ich zwar auch so, allerdings kinngt das Anschreiben so als...:
"... wenn Sie nicht mitmachen, bekommen Sie zukünftig keine Updates mehr von uns..."
freundliche Grüsse
Andreas
miwo
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Re: ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von miwo »

Einfach nicht hinignorieren! (altberliner Jargon)
Viele Grüße
miwo
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baerliC30
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Re: ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von baerliC30 »

da warte ich mal ganz entspannt die erste "Mahnung" ab. Dem HWG ist ja wohl bereits durch Angabe der LANR genüge getan, die man zur Aktivierung des Ifap-Index angeben musste.
Insofern hate ich diese Aufforderung für eine Frechheit.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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wahnfried
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Re: ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von wahnfried »

baerliC30 hat geschrieben:da warte ich mal ganz entspannt die erste "Mahnung" ab. Dem HWG ist ja wohl bereits durch Angabe der LANR genüge getan, die man zur Aktivierung des Ifap-Index angeben musste.
Insofern hate ich diese Aufforderung für eine Frechheit.
...wie oben bereits gesagt, die letzte Änderung des HWG erfolgte im Jahre 2006 (nach o.a. Quelle - die ja bundes-amtlich ist). Und im gesamten HWG habe ich KEINE EINZIGE STELLE gefunden, die das Erheben von Daten betrifft!!

Die ganzen Jahre ging es ohne diese Angaben, da wüßte ich doch mal gerne die rechtlichen Grundlagen dieser plötzlichen Datenerhebung.

Wenn Ifap keine Updates mehr liefern sollte, wäre das aufgrund der Mono-AMDB-Politik der Compugroup echt geschäftsschädigend. Da müßte man es schon darauf ankommen lassen, um zu klären, ob "DIE" sich erdreisten, soetwas mit uns zu machen.

Ob sich dann genügend Mitstreiter für eine Sammelklage finden würden?

Grrrsse, Wahnfried
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Turbouser
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Re: ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von Turbouser »

wahnfried hat geschrieben:
Ob sich dann genügend Mitstreiter für eine Sammelklage finden würden?

Grrrsse, Wahnfried
[/quote]

Es werden sich genauso wenige finden, als es darum ging, die Preiserhöhung von TM abzuwenden, obwohl in den Verträgen nur 10% erlaubt waren. :mrgreen: :mrgreen:

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schmidt-dietrich
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Wohnort: Bezirk KV Hessen: Kassel - 10-Finger-System klappt katastrophal mal wieder ;-) Sorry...
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Re: ifap - Dokumentation nach § 2 HWG

Beitrag von schmidt-dietrich »

wie wahr..

Nebenbei bemerkt ->
wenn SIe sih auch wie ich ärgern das an "schwachbrüstigen Arbeitzplätzen ifap weierhin Bremser ist
ich habe zunächst
die unnötige iblister.comdll deaktiviert an diesem Platz
ist schon wieder schneller

und vom TM dort die cordoba.dll - beide nicht ohne eine Sicherung vorher und die .dlls auch zu sichern.
Bringt am Nebenarbeitsplatz einiges - alter P4 -

GlG
Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen

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ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
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