Bedingt erstattungsfähige Medikamente
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- Roland_Colberg
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Bedingt erstattungsfähige Medikamente
Hallo zusammen,
bei diversen nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gibt es Ausnahmeindikationen, bei denen diese Medikamente auf GKV-Rezept verordnet werden dürfen (z.b. ASS TAH bei Z.n. Myokardinfarkt oder Ca/D3 bei manifester Osteoporose).
Diese Ausnahmen sind somit aber immer patientenbezogen.
Wer hat eine Idee, wie man solche Ausnahmen bei den entsprechenden Patienten hinterlegt, so dass diese Verordnungen auch von der Helferin richtig vorgenommen werden? Wir arbeiten bei uns derzeit meist mit Notizzetteln auf der Patientenmaske, diese werden aber aufgrund inflationärer Verwendung oft nicht mehr wahrgenommen und sind v.a. bei offener Medikamentenliste nicht sichtbar.
R. Colberg
bei diversen nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gibt es Ausnahmeindikationen, bei denen diese Medikamente auf GKV-Rezept verordnet werden dürfen (z.b. ASS TAH bei Z.n. Myokardinfarkt oder Ca/D3 bei manifester Osteoporose).
Diese Ausnahmen sind somit aber immer patientenbezogen.
Wer hat eine Idee, wie man solche Ausnahmen bei den entsprechenden Patienten hinterlegt, so dass diese Verordnungen auch von der Helferin richtig vorgenommen werden? Wir arbeiten bei uns derzeit meist mit Notizzetteln auf der Patientenmaske, diese werden aber aufgrund inflationärer Verwendung oft nicht mehr wahrgenommen und sind v.a. bei offener Medikamentenliste nicht sichtbar.
R. Colberg
- redwulf
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
wir haben über die eigenen Listen -> Medikamente -> Bearbeiten bei diesen Präparaten ein Häcken bei Begründungszwang, somit muß immer eine entsprechende Diagnose auf dem Rezept vermerkt werden
Gruß
Gruß
- Roland_Colberg
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
Das meine ich nicht, meiner Ansicht nach muss auch auf dem Rp. keine Diagnose angegeben werden.
Ich möchte vielmehr bei Frau Meier hinterlegt haben, dass sie Calcium/D3 auf Kassenrezept bekommt, Herr Müller hingegen nicht. Dafür bekommt Herr Müller ASS auf Kassenrezept, Frau Meier aber auf Privatrezept.
Am einfachsten wäre es, wenn man bei den patienteneigenen Medikamentenlisten analog zur Einstellung "Dauermedikament" noch eine Einstellung "auf GKV-Rp" hätte.
Die einzige Lösung, die mir noch einfällt: die betreffenden Medikamente in der Hausliste duplizieren, jeweils eine Version unter F7 als verschreibungspflichtig kennzeichnen und z.B. den Hersteller auf <---KASSE---> ändern, damit es besser sichtbar ist. Dann bei den betroffenen Patienten einmal diese Variante verschreiben, damit es in der patienteneigenen Liste steht.
Ich fürchte nur, das wird beim nächsten Ifap-Update wieder eliminiert....
Ich möchte vielmehr bei Frau Meier hinterlegt haben, dass sie Calcium/D3 auf Kassenrezept bekommt, Herr Müller hingegen nicht. Dafür bekommt Herr Müller ASS auf Kassenrezept, Frau Meier aber auf Privatrezept.
Am einfachsten wäre es, wenn man bei den patienteneigenen Medikamentenlisten analog zur Einstellung "Dauermedikament" noch eine Einstellung "auf GKV-Rp" hätte.
Die einzige Lösung, die mir noch einfällt: die betreffenden Medikamente in der Hausliste duplizieren, jeweils eine Version unter F7 als verschreibungspflichtig kennzeichnen und z.B. den Hersteller auf <---KASSE---> ändern, damit es besser sichtbar ist. Dann bei den betroffenen Patienten einmal diese Variante verschreiben, damit es in der patienteneigenen Liste steht.
Ich fürchte nur, das wird beim nächsten Ifap-Update wieder eliminiert....
- wahnfried
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
...ich habe ein Icon "AusnahmeDiagnose" erstellt, das diese Patienten am oder im Personalienfeld gesetzt bekommen, in der Notiz wird die Art der Ausnahmediagnose erläutert ("AD: ASS: Stent") und in der Dosierungszeile der Kassenrezeptverordnung wird nach Eingabe der Dosierung über Zeilenmakro "ad" der Begriff "(Ausnahmediagnose)" eingefügt (das erfordert "F4" und vier Tastenanschläge: F4, a, d, Leertaste, enter - und geht blitzschnell).
Sollte die Helferin nun bei diesem Patienten ein bereits "auf Kasse" verordnetes Ausnahmediagnosen-Medikament aus der Liste der verordneten Medikamente auf Privatrezept schreiben, fällt dort durch den mit abgespeicherten/aufgerufenen Begriff "Ausnahmediagnose" auf, daß da etwas nicht stimmt.
Außerdem signalisiert dieser Zusatz auf dem Rezept den Kassen-Prüfgremien, daß ich mir dabei etwas gedacht habe, was (hoffentlich) die Regressfreudigkeit derer dämpft.
Grüsse, Wahnfried
Sollte die Helferin nun bei diesem Patienten ein bereits "auf Kasse" verordnetes Ausnahmediagnosen-Medikament aus der Liste der verordneten Medikamente auf Privatrezept schreiben, fällt dort durch den mit abgespeicherten/aufgerufenen Begriff "Ausnahmediagnose" auf, daß da etwas nicht stimmt.
Außerdem signalisiert dieser Zusatz auf dem Rezept den Kassen-Prüfgremien, daß ich mir dabei etwas gedacht habe, was (hoffentlich) die Regressfreudigkeit derer dämpft.
Grüsse, Wahnfried
- kadauke
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
anderer Vorschlag:
Bei einem Ausnahmepatienten (der z.B. Vit. D3 und Calcium auf Kassenrezept bekommt) diese Verordnung 1x korrekt erstellen und dann auf den Patientendesktop ziehen. Die Titelzeile lautet automatisch "Rezept", sie sollte patientenspezifisch ersetzt werden (z.B. "Kassen-Rp: Vit D3, Ca")
Wenn dieses Icon an eine spezielle Stelle auf dem Patientendesktop positioniert wird, dann kann der Helferin der Sonderfall eigentlich nicht entgehen. Eine Folgeverordnung benötigt nur einen Doppelklick.
Schöne Grüße aus Sindelfingen
kadauke
Bei einem Ausnahmepatienten (der z.B. Vit. D3 und Calcium auf Kassenrezept bekommt) diese Verordnung 1x korrekt erstellen und dann auf den Patientendesktop ziehen. Die Titelzeile lautet automatisch "Rezept", sie sollte patientenspezifisch ersetzt werden (z.B. "Kassen-Rp: Vit D3, Ca")
Wenn dieses Icon an eine spezielle Stelle auf dem Patientendesktop positioniert wird, dann kann der Helferin der Sonderfall eigentlich nicht entgehen. Eine Folgeverordnung benötigt nur einen Doppelklick.
Schöne Grüße aus Sindelfingen
kadauke
- wahnfried
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
... das ist zwar ganz schön, aber damit kann ich nicht auf die sonstigen bisherigen Verordnungen zugreifen (keine Kontrolle, wann dieses oder ein anderes Medikament zusätzlich verordnet wurde). Und wenn mehrere Medikamente ausnahmediagnosenfähig sind: für jedes ein extra Rezept?kadauke hat geschrieben: Eine Folgeverordnung benötigt nur einen Doppelklick.
Außerdem finde ich das Icon für "Rezept" sehr unauffällig und muß nach dem Doppelklick immer daran denken, das Datum zu aktualisieren, sonst gibts wieder einen Rücklauf von der Apotheke. Auch viele Fehlerquellen. Optimal wäre also wirklich ein Abgleich, ob ein Medikament bisher auf Kassenrezept verordnet war oder nicht. Könnte aber recht kompliziert sein, soetwas umzusetzen...
Mein Ausnahmediagnosen-Icon aus dem Werkzeugkasten ist schön bunt und fällt wesentlich mehr ins Auge. Titel anzeigen lassen: "AUSNAHMEDIAG." ergänzt die Auffälligkeit (das füllt die anzeigbare Breite für den Titel fast aus, nicht ganz ausschreiben, da es sonst in eine zweite Zeile umgebrochen wird). Plaziert direkt unterhalb des Personalienfeldes oder in dessen rechter unterer Ecke...
Grüsse, Wahnfried
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Karl
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
Ich hätte noch einen zusätzlichen Vorschlag:
Wählen Sie in der Karteikarte für die unterschiedlichen Rezepte unterschiedliche Farben z.B. für Rezept (rp) lila, für Privatrezept (prp) blau, für grünes Rezept (pgrp) grün.
Beim Verordnen wird Ihnen dieses in der Liste der bisher bei diesem Patienten verordneten Medikamente auch in der entsprechenden Farbe angezeigt.
Wählen Sie in der Karteikarte für die unterschiedlichen Rezepte unterschiedliche Farben z.B. für Rezept (rp) lila, für Privatrezept (prp) blau, für grünes Rezept (pgrp) grün.
Beim Verordnen wird Ihnen dieses in der Liste der bisher bei diesem Patienten verordneten Medikamente auch in der entsprechenden Farbe angezeigt.
- wahnfried
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
...interessanter Zusammenhang, man kann damit den bisherigen (standardmäßig bereits vorhandenen) Unterschied der angezeigten Farben in der Liste bisher verordneter Medikamente verdeutlichen, indem der Kontrast zwischen Privat- und Kassenverordnungen erhöht wird. Leider lassen sich BG-Rezepte damit nicht separat farblich markieren.Karl hat geschrieben:Ich hätte noch einen zusätzlichen Vorschlag:
Wählen Sie in der Karteikarte für die unterschiedlichen Rezepte unterschiedliche Farben z.B. für Rezept (rp) lila, für Privatrezept (prp) blau, für grünes Rezept (pgrp) grün.
Beim Verordnen wird Ihnen dieses in der Liste der bisher bei diesem Patienten verordneten Medikamente auch in der entsprechenden Farbe angezeigt.
Um jedoch bei Hervorhebung eines dortigen Eintrages wegen der Farbinversion der Schrift immer noch eine gute Unterscheidung zu ermöglichen, ohne die Lesbarkeit der Karteikarte zur Augenqual werden zu lassen, bleiben nicht viele Möglichkeiten. Experimente sind insbesondere für diejenigen nötig, die mit Umstellung zum Einzelplatzmodus arbeiten, und sich diesen durch eine veränderte Hintergrundfarbe anzeigen lassen (damit die Lesbarkeit der Karteikarte auch dabei ok bleibt).
Trotzdem: guter Hinweis!
Leider gibt es aber bei den Helferinnen nicht nur Maus- und Tastatur-Typen, sondern auch relativ viele, die sich um solche farbigen Markierungen trotz immer wiederkehrender geduldiger Ermahnungen wenig kümmern. Die man aber deswegen durchaus nicht sofort rausschmeißen möchte/sollte/dürfte. Aber es kann ja allenfalls besser werden
Grüsse, Wahnfried
- Roland_Colberg
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
Wie gut, dass es dieses Forum gibt, da sind schon gute Ideen dabei, insbesondere die Tipps mit der Dosierungszeile von wahnfried und mit den Karteikartenfarben von Karl.
Was man noch erwähnen sollte: die Ausnahmeindikationen können manchmal auch wieder entfallen, z.B. die für Ca/D3 bei Beenden einer Steroidbehandlung. Hier muss man also weiter aufpassen!
Schön, dass uns die deutsche Bürokratie immer wieder solche Herausforderungen bietet!
Was man noch erwähnen sollte: die Ausnahmeindikationen können manchmal auch wieder entfallen, z.B. die für Ca/D3 bei Beenden einer Steroidbehandlung. Hier muss man also weiter aufpassen!
Schön, dass uns die deutsche Bürokratie immer wieder solche Herausforderungen bietet!
- Roland_Colberg
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
Gerade ausprobiert: die Änderungen werden beim Abgleich der eigenen Medikamentenliste mit dem neuen Ifap-Update tatsächlich wieder rückgängig gemacht!Roland_Colberg hat geschrieben:Die einzige Lösung, die mir noch einfällt: die betreffenden Medikamente in der Hausliste duplizieren, jeweils eine Version unter F7 als verschreibungspflichtig kennzeichnen und z.B. den Hersteller auf <---KASSE---> ändern, damit es besser sichtbar ist. Dann bei den betroffenen Patienten einmal diese Variante verschreiben, damit es in der patienteneigenen Liste steht.
Ich fürchte nur, das wird beim nächsten Ifap-Update wieder eliminiert....
Es würde wohl nur funktionieren, wenn man die PZN herauslöscht...
R. Colberg
- wahnfried
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
...oder Eisen bei EIsenmangelanämie, Kalium bei Hypokaliämie...Roland_Colberg hat geschrieben:Was man noch erwähnen sollte: die Ausnahmeindikationen können manchmal auch wieder entfallen, z.B. die für Ca/D3 bei Beenden einer Steroidbehandlung. Hier muss man also weiter aufpassen!
Schön, dass uns die deutsche Bürokratie immer wieder solche Herausforderungen bietet!
Und dann auch noch:
Generelle Wegfälle von Ausnahmediagnosen:
... Chinin zur Behandlung der Malaria war in historischen Zeiten die erste weggefallene Ausnahmediagnose (weiß nicht wann genau),
... zu Mitte Mai 2009 dann Hypericum zur Behandlung der mittelgradigen depressiven Episode, da dafür seit kurzem zwei rezeptpflichtige Präparate zur Verfügung standen (jeweils auch in der gleichen Zusammensetzung von den gleichen Firmen auch rezeptfrei ohne diese Zulassung...
Grüsse, Wahnfried
-
Growlf
Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
Fällt hier mit drunter: Pillenrezept.
Hin und wieder verschreibe ich als Hausarzt auch Kontrazeptiva. Die sind ab vollendetem 20. Lebensjahr ja auf Privatrezept zu erstellen. Gibt es irgendeine sinnvolle Einstellung, die eine Kassen- Privat- Rezeptabfrage ermöglicht? (Noch besser wäre eine Alterseinstellung- daß sowas im 3. Jahrtausend nicht verfügbar ist, zeigt, daß die Programmierer offenbar vollständig mit Werbemüll ausgelastet sind.)
Wenn ich das Medikament auf "Bedingt erstattungsfähig" setze, kommt immer ein Kassenrezept raus. (Außer bei Privatversicherten, natürlich.)
Hin und wieder verschreibe ich als Hausarzt auch Kontrazeptiva. Die sind ab vollendetem 20. Lebensjahr ja auf Privatrezept zu erstellen. Gibt es irgendeine sinnvolle Einstellung, die eine Kassen- Privat- Rezeptabfrage ermöglicht? (Noch besser wäre eine Alterseinstellung- daß sowas im 3. Jahrtausend nicht verfügbar ist, zeigt, daß die Programmierer offenbar vollständig mit Werbemüll ausgelastet sind.)
Wenn ich das Medikament auf "Bedingt erstattungsfähig" setze, kommt immer ein Kassenrezept raus. (Außer bei Privatversicherten, natürlich.)
- wahnfried
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
...zusätzlich zum "bedingt erstattungsfähig" auch das Kreuz bei "nicht rezeptpflichtig" machen.Growlf hat geschrieben:Fällt hier mit drunter: Pillenrezept.
Hin und wieder verschreibe ich als Hausarzt auch Kontrazeptiva. Die sind ab vollendetem 20. Lebensjahr ja auf Privatrezept zu erstellen. Gibt es irgendeine sinnvolle Einstellung, die eine Kassen- Privat- Rezeptabfrage ermöglicht? (Noch besser wäre eine Alterseinstellung- daß sowas im 3. Jahrtausend nicht verfügbar ist, zeigt, daß die Programmierer offenbar vollständig mit Werbemüll ausgelastet sind.)
Wenn ich das Medikament auf "Bedingt erstattungsfähig" setze, kommt immer ein Kassenrezept raus. (Außer bei Privatversicherten, natürlich.)
Da das nach jedem Ifap-Update wahrscheinlich wieder weg ist, würde ich alle Kontrazeptiva exportieren ("Hauptmenü - Eigene Listen - Import/Export - Export", dann "Medikamente" erst von links in die Auswahl rechts 'rüberschaffen, wenn man das Kreuz bei "ganze Listen exportieren" entfernt hat, dann alle Kontrazeptiva markieren, usw.), sinnvollen Dateinamen wählen, und diese nach jedem Ifap-Update wieder importieren (womit zwar die Preise derer nicht mehr 100% aktuell wären, aber das ist wohl das kleinere Problem).
Grüsse, Wahnfried
-
Growlf
Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
Au backe.
Trotzdem vielen Dank. Da ist es wohl leichter, die Helferin zurechtzuprügeln.
Trotzdem vielen Dank. Da ist es wohl leichter, die Helferin zurechtzuprügeln.
- wahnfried
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Re: Bedingt erstattungsfähige Medikamente
...nix da: auch bei Privaten das völlig korrekte Kassenrezept für PrivatkasseGrowlf hat geschrieben:...kommt immer ein Kassenrezept raus. (Außer bei Privatversicherten, natürlich.)
Helau (verfrüht)
Wahnfried
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