ePA V2
Verfasst: Samstag 1. Juli 2023, 17:16
Da der Nachweis der ePA V2 Funktionalität Voraussetzung für Erstattung der Kostenauslagen ist erlaube ich mir dazu einen neuen Thread zu eröffnen.
Auf einigen Rechnern konnte ich durch Anpassungen im Infomodell der Kocobox und den TM Wartungslauf
=>Sonstiges>Wartung=>CGM ePA=>CBox Anbindung erreichen, dass beim Aufruf der KV Abrechnung tatsächlich das Feld ePA Version 2 vorbelegt war (Allerdings bisher nicht nicht konstant)
Dazu habe ich im Infomodell 'Mandant_ePA_Default', 'Clientsystem_ePA_Default', 'Workplace_ePA_Default" mit entsprechendem CSAP Objekt anlegen müssen. Dem Mandanten_ePA_Default habe ich darüberhinaus die entsprechende SMCB zugeordnet, da ich in einer Anleitung zur ePA gelesen hatte dass das ePA Aktensystem in Praxisgemeinschaften für Anfragen die jeweilige SMCB nutzt, vermutlich dann auch in Einzelpraxen.
Desweiteren zweifele ich daran, das die HCBOX auf jedem beliebigen Netzwerkrechner installiert werden kann.
Wie soll ein beliebiger Netzwerkarbeitsplatz auf die als Dienst laufenden CBOX eines anderen Netzwerkrechners zugreifen können, ohne dass dazu auf Windowsebene Zugriffsrechte eingerichtet wurden ? Zumindest verstehe ich das als Heimwerker nicht. Daher läuft der HCS.CBOX.DE Dienst bei mir auf dem Server, da dort alle Freigaben liegen.
Warum unter =>Sonstiges>Wartung=>CGM ePA=>CBox Anbindung sowohl auf dem Server wie auf den Arbeitspätzen einzelne Arbeitsstationen ausgegraut sind bleibt mir unklar, neben vielen weiteren Fragen zur ePA und CBox.
Ich hoffe hier auf weitere Anregungen, weniger um die ePA zu nutzen sondern aktuell eigentlich nur hinsichtlich der Kostenerstattung.
Gleich auch eine Frage: Muss in der Kocobox unter Verwaltung -> Clientsysteme unter Authentizierung Clientsystem Zugangsdaten für Clientsysteme eingetragen werden ?
Auf einigen Rechnern konnte ich durch Anpassungen im Infomodell der Kocobox und den TM Wartungslauf
=>Sonstiges>Wartung=>CGM ePA=>CBox Anbindung erreichen, dass beim Aufruf der KV Abrechnung tatsächlich das Feld ePA Version 2 vorbelegt war (Allerdings bisher nicht nicht konstant)
Dazu habe ich im Infomodell 'Mandant_ePA_Default', 'Clientsystem_ePA_Default', 'Workplace_ePA_Default" mit entsprechendem CSAP Objekt anlegen müssen. Dem Mandanten_ePA_Default habe ich darüberhinaus die entsprechende SMCB zugeordnet, da ich in einer Anleitung zur ePA gelesen hatte dass das ePA Aktensystem in Praxisgemeinschaften für Anfragen die jeweilige SMCB nutzt, vermutlich dann auch in Einzelpraxen.
Desweiteren zweifele ich daran, das die HCBOX auf jedem beliebigen Netzwerkrechner installiert werden kann.
Wie soll ein beliebiger Netzwerkarbeitsplatz auf die als Dienst laufenden CBOX eines anderen Netzwerkrechners zugreifen können, ohne dass dazu auf Windowsebene Zugriffsrechte eingerichtet wurden ? Zumindest verstehe ich das als Heimwerker nicht. Daher läuft der HCS.CBOX.DE Dienst bei mir auf dem Server, da dort alle Freigaben liegen.
Warum unter =>Sonstiges>Wartung=>CGM ePA=>CBox Anbindung sowohl auf dem Server wie auf den Arbeitspätzen einzelne Arbeitsstationen ausgegraut sind bleibt mir unklar, neben vielen weiteren Fragen zur ePA und CBox.
Ich hoffe hier auf weitere Anregungen, weniger um die ePA zu nutzen sondern aktuell eigentlich nur hinsichtlich der Kostenerstattung.
Gleich auch eine Frage: Muss in der Kocobox unter Verwaltung -> Clientsysteme unter Authentizierung Clientsystem Zugangsdaten für Clientsysteme eingetragen werden ?