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CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 15:45
von OH
Unsere KoCoBox verliert zum 4.3. 2022 ihr Zertifikat, so dass ich diesen Termin als Kündigungstermin aus gewichtigem Grund genommen habe. CGM besteht auf 12 Monate Kündigungsfrist in unserem Fall bis 30.11.2022. Wie sind Ihre Erfahrungen ?
(CGM TM SW ließ sich problemlos zum nächsten Monatsende kündigen.)
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 15:51
von Lazarus
Das hängt von der Kosten-Nutzenanalyse einer Klage ab.
Ich vermute, der Anwalt ist teurer, und CGM weiß das.Außerdem steht irgendwo im Vertrag etwas von Kündigungsfristen etdc.
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 15:53
von RAMöller
ist doch super, dass man aus dem Vertrag lebendig raus kommt.
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 16:40
von Kasimir
Vielleicht sollten Sie versuchen, im März und April ohne TI auszukommen.
In den Besonderen Geschäftsbedingungen, Punkt 17.2.i. steht, dass für beide Parteien ein Grund zu fristloser Kündigung die Tatsache ist, dass "ein oder mehrere TI-Komponenten von CGM für mehr als einen Monat außer Betrieb genommen worden sind"...
Wenn der Konnektor also über mehr als einen Monat keine Zulassung mehr hat, dann ist das solch ein Grund, oder? Er ist "außer Betrieb".
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 17:10
von redwulf
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
so sehe ich das, man müsste es auf eine Klage ankommen lassen
Gruß
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 17:14
von baerdoc
redwulf hat geschrieben:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
so sehe ich das, man müsste es auf eine Klage ankommen lassen
Gruß
Kennen Sie denn jemanden, der schon eine Klage erfolgreich gewonnen hat?
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 17:26
von bofh
redwulf hat geschrieben:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten
Dass das Konnektorzertifikat auslaufen wird, war kein Geheimnis. Der genaue Zeitpunkt schon eher.
Welcher Vertrag soll denn genau aufgelöst werden. Der mit der TI-Anbindung? Diese sollte doch auch mit einem Fremdkonnektor weitergenutzt werden können. Falls nicht, da Interoperabilität nicht gegeben ist, dann hätte man tatsächlich einen Kündigungsgrund.
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 18:21
von baerdoc
bofh hat geschrieben:redwulf hat geschrieben:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten
Dass das Konnektorzertifikat auslaufen wird, war kein Geheimnis. Der genaue Zeitpunkt schon eher.
Welcher Vertrag soll denn genau aufgelöst werden. Der mit der TI-Anbindung? Diese sollte doch auch mit einem Fremdkonnektor weitergenutzt werden können. Falls nicht, da Interoperabilität nicht gegeben ist, dann hätte man tatsächlich einen Kündigungsgrund.
Sie werden aber wohl keinen Anbieter finden, der Ihnen für ein paar Monate einen Fremdkonnektor hinstellt und auf die Servicegebühr verzichtet.
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 18:52
von redwulf
Meine KocoBox wurde im August 2018 installiert, läuft aber bereits 7 Monate früher, nämlich im Januar 2023 aus. Kündigung erfolgte im Juni ,da Wechsel zu Red. CGM will Servicegebühren bis Ende Juli 2023. Ohne ein Servicefähiges Gerät kommt meines Erachtens obiger Paragraf zum Zuge.
Grüße (einen Kläger kenne ich nicht)
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 20:54
von bofh
Dann sollte die Kündigung vor Gericht Bestand haben können.
Re: CGM TI Kündigung
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2022, 23:18
von HaraldSimon
Ohne jetzt Anwalt zu sein: Das Klagerisiko liegt bei CGM.
Jede Lastschrift zurückbuchen lassen, nur die Teile per Überweisung bezahlen, die unstrittig sind.
Dann muss CGM aktiv werden, wenn es an das andere Geld will.