unerfreuliche Folgen verspäteter update/Patch Installation
Verfasst: Samstag 6. August 2022, 18:12
Ich mach mal einen neuen Thread auf, auch wenn vieles in den verwandten Threads zum Thema zu finden ist.
Ich habe mich schwer getan mit Installation update III/22 und dann auch geschluckt, als ich die wenig erhellenden Anwenderberichte nach Patchinstallation gelesen habe.
KIM und eAU laufen bei uns nicht einmal annähernd, sodass wir sie fleißig und konsequent ignorieren - #rebellische Gesetzesbrecher
Dann wurde mir vor einer Woche mulmig wg. DMP und AKR.
Dank der Mithilfe aus dem Forum ist es zwar problemlos gelungen DMP wieder zu exportieren und auch Muster 61 (Verordnung von Rehabilitation) konnte aktualisiert werden.
Dann aber heute der Knaller:
Probeabrechnung: Von 1700 Behandlungsfällen werden nur 940 in die Abrechnungsdatei übertragen, weil bei den übrigen keine Behandlungsdiagnosen hinterlegt sind.
Hat mich natürlich geschockt. War ein Stück weit aber auch erwartbar.
Was ich übel fand und heute mit euch teilen möchte, ist das es ein ganz besonderes Procedere erfordert, wenn ihr wie wir intensiv über die HAEVG HzV Fälle abrechnet.
Bei diesen Patienten müssen wir in Niedersachsen immer zwei Behandlungsfälle anlegen. Einen HZV Fall (brauner Punkt) und einen KV Fall (grüner Punkt).
Im KV Fall werden im Regelfall nur Pseudoziffern übermittelt, die der KV signalisieren das hier ein Patient außerhalb der KV behandelt wurde. Das ist zum Beispiel wesentlich um das Laborbudget für diesen Patienten zu erhalten (Fallzahlzählung), wenn Facharztlabor veranlasst wurde und damit die KVN die Impfstoffe-/leistungen mit der HAEVG ausgleichen kann.
Außerdem gibt es einige Leistungen die weiter nicht über die HAEVG, sondern über die KV abgerechnet werden müssen, wie zum Beispiel Methadonsubstitution.
Dauerdiagnosen waren bisher immer Behandlungsfall übergreifend. Ihr könnt das gut kontrollieren in der letzten Spalte der Karteikarte Behandlungsfall. Hier war bisher nie etwas hinterlegt. Das Feld war leer.
Behandlungsfall (Dauer)Diagnosen scheinen aber nun behandlungsfallspezifisch zu sein!
Das ist sofern wesentlich, weil man bei der Abarbeitung der Fehlerliste (Einsprungliste nach der Abrechnung) in TurboMed darauf achten muss im "richtigen" Behandlungsfall zu arbeiten.
Die AKR Routine muss unbedingt im grünen KV Fall erfolgen, sonst habt ihr euch die Mühe umsonst gemacht.
Erst wenn der grüne Fall bearbeitet wurde, erscheinen diese Fälle auch in der Abrechnung.
noch nicht geprüft habe ich, was eigentlich mit den bei diesen Patienten notwendigen dritten Behandlungsfällen, welche über BAS abgerechnet werden passiert.
Diese werden dann notwendig, wenn zum Beispiel Corona Impfungen erfolgt sind.
Dieselbe Konstruktion gibt es übrigens bei Privatpatienten. Ob hier dann auch die AKR angewendet werden müssen-über die Sinnhaftigkeit mag ich nicht mehr nachdenken-entzieht sich meiner Kenntnis
Ich habe mich schwer getan mit Installation update III/22 und dann auch geschluckt, als ich die wenig erhellenden Anwenderberichte nach Patchinstallation gelesen habe.
KIM und eAU laufen bei uns nicht einmal annähernd, sodass wir sie fleißig und konsequent ignorieren - #rebellische Gesetzesbrecher
Dann wurde mir vor einer Woche mulmig wg. DMP und AKR.
Dank der Mithilfe aus dem Forum ist es zwar problemlos gelungen DMP wieder zu exportieren und auch Muster 61 (Verordnung von Rehabilitation) konnte aktualisiert werden.
Dann aber heute der Knaller:
Probeabrechnung: Von 1700 Behandlungsfällen werden nur 940 in die Abrechnungsdatei übertragen, weil bei den übrigen keine Behandlungsdiagnosen hinterlegt sind.
Hat mich natürlich geschockt. War ein Stück weit aber auch erwartbar.
Was ich übel fand und heute mit euch teilen möchte, ist das es ein ganz besonderes Procedere erfordert, wenn ihr wie wir intensiv über die HAEVG HzV Fälle abrechnet.
Bei diesen Patienten müssen wir in Niedersachsen immer zwei Behandlungsfälle anlegen. Einen HZV Fall (brauner Punkt) und einen KV Fall (grüner Punkt).
Im KV Fall werden im Regelfall nur Pseudoziffern übermittelt, die der KV signalisieren das hier ein Patient außerhalb der KV behandelt wurde. Das ist zum Beispiel wesentlich um das Laborbudget für diesen Patienten zu erhalten (Fallzahlzählung), wenn Facharztlabor veranlasst wurde und damit die KVN die Impfstoffe-/leistungen mit der HAEVG ausgleichen kann.
Außerdem gibt es einige Leistungen die weiter nicht über die HAEVG, sondern über die KV abgerechnet werden müssen, wie zum Beispiel Methadonsubstitution.
Dauerdiagnosen waren bisher immer Behandlungsfall übergreifend. Ihr könnt das gut kontrollieren in der letzten Spalte der Karteikarte Behandlungsfall. Hier war bisher nie etwas hinterlegt. Das Feld war leer.
Behandlungsfall (Dauer)Diagnosen scheinen aber nun behandlungsfallspezifisch zu sein!
Das ist sofern wesentlich, weil man bei der Abarbeitung der Fehlerliste (Einsprungliste nach der Abrechnung) in TurboMed darauf achten muss im "richtigen" Behandlungsfall zu arbeiten.
Die AKR Routine muss unbedingt im grünen KV Fall erfolgen, sonst habt ihr euch die Mühe umsonst gemacht.
Erst wenn der grüne Fall bearbeitet wurde, erscheinen diese Fälle auch in der Abrechnung.
noch nicht geprüft habe ich, was eigentlich mit den bei diesen Patienten notwendigen dritten Behandlungsfällen, welche über BAS abgerechnet werden passiert.
Diese werden dann notwendig, wenn zum Beispiel Corona Impfungen erfolgt sind.
Dieselbe Konstruktion gibt es übrigens bei Privatpatienten. Ob hier dann auch die AKR angewendet werden müssen-über die Sinnhaftigkeit mag ich nicht mehr nachdenken-entzieht sich meiner Kenntnis