Patientenkartei Konformität mit § 630f BGB
Verfasst: Mittwoch 29. Dezember 2021, 15:49
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich mir vom Hersteller eines Praxisverwaltungssystems die Konformität mit § 630f BGBbestätigen lassen sollte,
was heißt, nachträgliche Änderungen in der Dokumentation müssen kenntlich gemacht werden, ansonsten ist ein Beweiswert dieser Dokumentation nicht vollumfänglich vorhanden, zu deutsch, man kann es sich dann auch sparen Klenigkeiten aus forensischen Gründen zu dokumentieren.
Meines Wissens nach ist das in der TM Karteikarte eher unzureichend umgesetzt. Man kann zwar mit der Maus über die Zeit eines EIntrages gehen und sieht, ob dieser verändert wurde, aber nicht wie oder was.
Hat jemand irgendwelche Infos oder Erfahrungen mit diesem Thema?
Guten Rutsch
Maier
was heißt, nachträgliche Änderungen in der Dokumentation müssen kenntlich gemacht werden, ansonsten ist ein Beweiswert dieser Dokumentation nicht vollumfänglich vorhanden, zu deutsch, man kann es sich dann auch sparen Klenigkeiten aus forensischen Gründen zu dokumentieren.
Meines Wissens nach ist das in der TM Karteikarte eher unzureichend umgesetzt. Man kann zwar mit der Maus über die Zeit eines EIntrages gehen und sieht, ob dieser verändert wurde, aber nicht wie oder was.
Hat jemand irgendwelche Infos oder Erfahrungen mit diesem Thema?
Guten Rutsch
Maier