Seite 1 von 2
eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Samstag 18. Dezember 2021, 13:44
von avoelker
a. Grundvoraussetzung
- KIM-Schnittstelle installiert
- Blankoformulardruck entfällt - eAU wird auf Normalpaper am lokalen Drucker ausgedruckt
b. lokalen Drucker für eAU anpassen
- 1. Aufruf C:\TurboMed\ExtPrg\PDF\PDFXVwer\PDFXCview.exe an dem PC, an dem gedruckt werden soll
- 2. Öffnen eines beliebigen PDF
- 3. STRG+P für Druck auswählen
- 4. Bei "Skalierungsart" auf "Auf Drucker-Randeinstellungen reduzieren" wählen
- 5. einmal den Druck durchführen, damit merkt sich der PDF-Umwandler diese Einstellung für künftige Ausdrucke
c. fiktiven Patient Max TK-Mustermann für Probelauf anlegen
IK der TK:101575519
KV-Nr.: T555558879
Vorname: Max
Nachname: TK-Mustermann
Geburtsdatum: 01.01.1995
Straße: Bramfelder Str. 140
PLZ: 22305
Ort: Hamburg
Versichertenstatus: 1
c. Formular AU in Patientenkartei aufrufen
- mittels strg E Einstellungen aufrufen
- unter Zusatz Aktivierung KBV eAU ankreuzen
- die bisherigen Druckereinstellungen können so belassen werden (eh irrelevant)
- Einstellungen übernehmen
- Formular AU schließen
d. Formular AU erneut aufrufen (ab jetzt an allen Arbeitsplätzen eAU aktiv)
- Formular eAU wie bisher mit Datum und Diagnose versehen
- mittels strg D wir die eAU automatisch am lokalen Drucker auf DIN A4 Normalpaper ausgedruckt
- simultan Signatur mittels HBA am lokalen Kartenterminal - QES-PIN eingeben (demnächst über Komfortsignatur nur einmal am Tag)
e. eMuster Postfach über Hauptmenü aufrufen - dort erscheint die soeben erstellte eAU
- falls diese noch nicht and die Krankenkasse gesendet worden ist - im unteren Bereich versenden anklicken
- erhalten Sie nach Versand der eAU eine Fehler-Nachricht mit Fehler-Code "100" und Fehler-Text " Der Patient ist nicht bei der adressierten Krankenkasse versichert.", sind alle Prüfungen
erfolgreich durchlaufen worden - da fiktiver TK-Patient
- unter Optionen im unteren Menü - Durchschlag für die Krankenkasse immer drucken ankreuzen
f. ich werde für die Einspielphase ab 1.1.2022 jedem Patienten den Durchschlag für die Krankenkasse in Papierform mitgeben, damit ich keine zusätzlichen Postversandkosten habe, falls der elektronische Versandweg mittels KIM nicht funktioniert
g. leider lässt sich aktuell noch nicht die Komfortsignatur aktivieren, was den täglichen Arbeitsaufwand erheblich entlasten wird, da dann nur einmal pro Tag der HBA-PIN eingegeben werden muss
so sollte die Praxis ab 01.01.2022 eAU-ready sein
(damit wir dann den Kopf für die Implementierung des eRezeptes frei haben werden
MfG
A. Völker
eAU Desaster
Verfasst: Samstag 18. Dezember 2021, 22:49
von W. Steuber
".. f. ich werde für die Einspielphase ab 1.1.2022 jedem Patienten den Durchschlag für die Krankenkasse in Papierform mitgeben .."
Ausschließlich das ist
wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig gem. §12 SGB V.
Und auch deshalb auf Blankoformulardruckpapier.
Mehr nicht.
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 08:14
von Nobbie
Danke für die ausführliche Anleitung. Laut TM Hotline ist das alles auf Sommer 2022 verschoben worden. Viele Kassen können die eAU gar nicht empfangen, dann soll eine Fehlermeldung im TM kommen, dass die eAU nicht zugestellt werden konnte. Und die Komfortsignatur geht auch noch nicht, soll hoffentlich bis Sommer 2022 fertig sein. Ohne die Komfortsignatur ist das sowieso nicht praktikabel.
Bis dahin drucken wir weiter Blanko, Ende aus.
Gruß Nobbie
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 08:33
von doc2810_inaktiv
Hallo Nobbi, sehen wir auch so!!
Wäre besser wenn TM und auch die anderen Beteiligten das schriftlich kommunizieren würden.
Warum eigentlich auf Blanko und nicht auf die alten Muster 1, rosa Rezept und Muster 6, die AU?
Höhere Rechtssicherheit?
Um Hinweise dankbar.
Viele Grüße
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 08:56
von Heilberger
danke für die super Anleitung. Ich will hier aber eine strategische Überlegung anbringen: bitte kein vorauseilender Gehorsam. Ich werde bei den alten Formularen bleiben und GAR nichts von eAU und eRezept umsetzen. Ggf. kippt das Ganze doch noch komplett. Wir niedergel Ärzte sind keine Versuchskaninchen. Sollen doch mal die Kliniken ran. Besser mal 2-3 Quartale Strafe zahlen und die anderen machen lassen bis es ggf. perfekt läuft. Frohe Weihnachten
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 09:36
von Nobbie
Warum eigentlich auf Blanko und nicht auf die alten Muster 1, rosa Rezept und Muster 6, die AU?
Blankoformulardruck
Gruß Nobbie
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 09:38
von Nobbie
Im Falle einer Störung kann man ja so weitermachen wie bisher. Unsere Störung: die KVK Leser mit den Arztkarten sind ohne Strom, also aus.

Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 09:49
von doc2810_inaktiv
Nobbie hat geschrieben:Im Falle einer Störung kann man ja so weitermachen wie bisher. Unsere Störung: die KVK Leser mit den Arztkarten sind ohne Strom, also aus.

Ok, wir aber haben rein gar nichts installiert und bestellt. Also dieses Manöver nimmt uns keiner ab.
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 16:50
von Nobbie
Ok, wir aber haben rein gar nichts installiert und bestellt. Also dieses Manöver nimmt uns keiner ab.
Selbst schuld
Gruß Nobbie
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 20:41
von avoelker
... fühle mich gerade wie in einer Corona-Skeptiker Diskussion.
Fakt ist - Stichtag laut KBV 1.1.2022 für eAU und auch für eRezept,
da hilft auch keine Schlaumeierei.
Wir sollten jetzt einfach liefern!
Impfen können wir ja schließlich auch.
Gruß
A. Völker
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Sonntag 19. Dezember 2021, 23:10
von nmndoc
eAU-Start zum 1. Oktober – AU-Bescheinigungen und Rezepte noch bis 30. Juni 2022 in Papierform möglich
https://www.kbv.de/html/1150_55266.php
Also wenn ich es nicht falsch vertehe, bis 30.06.22 verlängert
avoelker hat geschrieben:
Wir sollten jetzt einfach liefern!
Wer ist denn "wir" und wurden Sie gefragt?
Wie sinnvoll eine eAU ist, bei der man einen Ausdruck erstellt, den man dem Patienten mitgibt damit er ihn per Post ... müsste man vielleicht mal hinterfragen. Erinnert mich etwas an die ganze TI, die jahrelang als "Killerapplikation" die Aktualisierung der Patientendaten auf der Karte hatte - also das, was eigentlich eben so gut die Kasse bisher gemacht hat.
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Montag 20. Dezember 2021, 08:40
von avoelker
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Montag 20. Dezember 2021, 13:32
von DocMoritz
Danke für die sehr gute Anleitung!!
werde versuchen diese in den nächsten Tagen zu implementieren. Evtl. Fragen werden hier gepostet
In dem Link von avoelker steht unter anderem dieses:
Am 31. Dezember 2021 läuft die Übergangsregelung zur Weiternutzung des Musters 1 bei Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Das Bundesgesundheitsministerium hat gegen den massiven Widerstand des gesamten KV-Systems die von der KBV angestrebte Verlängerung der Frist zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bis zum 30. Juni 2022 nicht genehmigt.
Somit sind alle Praxen grundsätzlich verpflichtet, ab dem 1. Januar 2022 die eAU zu verwenden. Der wiederholte Hinweis, den auch die KVWL immer wieder mit Nachdruck vorgebracht hat, dass die entsprechende Infrastruktur zum Jahreswechsel nicht flächendeckend zur Verfügung stehen und funktionieren wird, hat das Ministerium bei seiner Entscheidung leider nicht berücksichtig
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Montag 20. Dezember 2021, 14:55
von nmndoc
DocMoritz hat geschrieben:
In dem Link von avoelker steht unter anderem dieses:
Am 31. Dezember 2021 läuft die Übergangsregelung zur Weiternutzung des Musters 1 bei Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Das Bundesgesundheitsministerium hat gegen den massiven Widerstand des gesamten KV-Systems die von der KBV angestrebte Verlängerung der Frist zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bis zum 30. Juni 2022 nicht genehmigt.
Somit sind alle Praxen grundsätzlich verpflichtet, ab dem 1. Januar 2022 die eAU zu verwenden. Der wiederholte Hinweis, den auch die KVWL immer wieder mit Nachdruck vorgebracht hat, dass die entsprechende Infrastruktur zum Jahreswechsel nicht flächendeckend zur Verfügung stehen und funktionieren wird, hat das Ministerium bei seiner Entscheidung leider nicht berücksichtig
Ich "liebe" es, wenn im Internet solche Nachrichten veröffentlicht werden, ohne das ein Datum der Veröffentlichung ersichtlich ist.
Kann es wirklich sein, dass es nicht einheitlich geregelt ist?
Allerding steht hier
https://www.kbv.de/html/e-au.php
und
https://www.kvbawue.de/praxis/unternehm ... igung-eau/
das Gegenteil - sprich - wenn "die Praxis noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügt" bis 30.06.22. Für mich fällt drunter auch a) Lieferengpass b) Fehlendes Wissen c) sonstige tech. Probleme im Sinne von "Technik läuft aus irgendwelchen Gründen nicht"
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Montag 20. Dezember 2021, 17:43
von DocMoritz
eigentlich ist unsere KVWL sehr gewissenhaft, das Zitat ist vom 17.12.21 hier der Link des Telegramms:
https://www.kvwl.de/mediathek/telegramm ... _12_17.pdf
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Montag 20. Dezember 2021, 18:44
von doc2810_inaktiv
Hier eine heutige wegweisende Meldung:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachricht ... ehrung-ab/
Sehr schade, dass viele Kollegen-innen keine Eier haben...
Dann hätte es die TI schon im Ansatz abgewürgt.
Stattdessen versuchen da manche unter dem Radar zu bleiben und denken wohl noch, dass sie schlau sind.
Sehr kollegial das Ganze.
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Mittwoch 22. Dezember 2021, 17:15
von Nobbie
Hallo, habe gerade mit TM telefoniert, nachdem ich die Mail von der KV gelesen habe, dass die eAU ab 1.1. verwendet werden muß. Bis vor einigen Wochen waren von 100 Kassen nur 7 in der Lage die eAU zu empfangen, stand heute war nicht bekannt. Morgen kommt voraussichtlich ein Update, mit dem man dann wohl alle eAU´s des Tages mit einer Pin-Eingabe versenden kann. Empfehlung von TM: auf eAU umstellen und dem Pat. 2 DinA4 Zettel drucken, die er dann dem Arbeitgeber und der Kasse zukommen lassen muß.
Gruß Nobbie
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Samstag 25. Dezember 2021, 08:22
von SFeu
Moin, liebe Kollegen
bitte um Hilfe bei der eAU.
Turbomed (22.1.1) stürzt beim Versenden kommentarlos ab.
Dabei hatte es zur Ersteinrichtung mit 21.4.1 funktioniert!
Ruhige Feiertage!
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Mittwoch 29. Dezember 2021, 21:34
von frabu
Ich hatte Anfang 10/21 mal versucht die eAU zu nutzen, die Erstellung ging, nur der Versand an die Kassen nicht. Dann haben wir wieder auf die alte AU (Muster 1) zurückgestellt.
Nun habe ich einen neuen Versuch nach dem aktuellen Update 22.1 unternommen.
Bei den AU-Formulareinstellungen, Aktivierung KBV eAU angekreuzt.
Nun müsste ich doch eigentlich schon die neue eAU-Ansicht haben, es steht links zwar eAU, die Ansicht und auch der Ausdruck entsprichen aber dem alten Muster 1.
Das war 10/21 schonmal anders, da hat es wenigstens die neue eAU ausgedruckt.
Warum erscheint bei mir nicht die eAU im neuen Gewand?
Re: eAU-Kurzanleitung - damit es zum 01.01.2022 läuft
Verfasst: Mittwoch 29. Dezember 2021, 21:58
von Lazarus
Demnächst soll die Einführung der elektronischen Kommunikation beschleunigt werden,
ich sehe bisher kaum Brauchbares, das diese antiquarischen Fax- und Postverfahren ablösen kann.
Der Forderung der Ärzteverbande, endlich mal funktionierende Applikationen auf den Markt zu bringen. kann ich mich nur anschließen.
Was bei der eAU etc. abläuft, ist völlig daneben, ein
mortinatalitates Millardengrab.