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Abrechnung 3-21 KV Hessen

Verfasst: Mittwoch 6. Oktober 2021, 20:53
von dru
Liebe Koleginnen, liebe Kollegen!
Testabrechnung für 3-21 ohne Quartals-Update für KV Hessen ohne Probleme. Alle Prüfungen waren ohne Fehler, die Testabrechnung konnte verarbeitet werden.

Antwort einer E-MAil Anfrage an die KV: "Sie können Ihre Abrechnung mit dem alten Prüfmodul erstellen, allerdings kann es passieren das neue Prüfkriterien nicht abgefragt werden und wir Ihre Abrechnung nicht weiterverarbeiten können.
Wie Sie schon festgestellt haben, können Sie das schon im Vorfeld mit dem Übermitteln einer Testabrechnung kontrollieren.Grundsätzlich sollte man immer erst die aktuellen Updates aufspielen, bevor man seine Abrechnung erstellt.
Sollte es zu Problemen kommen werden Sie von uns schriftlich informiert."

Wie üblich: dies ist eine Information nach besten Wissen ohne jede Garantie.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
dru

Re: Abrechnung 3-21 KV Hessen

Verfasst: Mittwoch 6. Oktober 2021, 21:39
von Randolf
Hallo
Danke fuer die Info. Man erfährt immer wieder neue Dinge.Auch bei uns in Sachsen war die KV-Test-Vorabpruefung einer Abrechnung von 3/21 welche auf einem noch nicht geupdateten Standallone Arbeitsplatz erstellt wurde ohne Beanstandungen online bei der KV durchgelaufen. Soweit es mit ersichtlich ist wird dabei bei uns auch immer das (dann bei der KV ja sicher vorhandene aktuelle KBV Pruefmodul) als 1.Schritt der online Pruefung durchlaufen. Das wird aber sicher von KV zu KV sehr verschieden sein. Bei uns wird die Testabrechnungsmöglichkeit dafuer leider immer erst 1.Woche vor Quartalswechsel freigeschaltet. Werde sicherheitshalber jedoch die Abrechnung umgehend rechtzeitig vor Fristende einreichen .

Nervig und auffällig ist dabei jedoch das seit ca 1Jahr bestehende Regelwerksänderungen bestimmter Abrechnungsziffern von TM Programm im normalen Betrieb bei bestehender Nichtabrechnungsfähigkeit in der täglichen Arbeit nicht reklamiert und angezeigt werden. Das darf man dann alles zum Quartalsende nach den Hinweisen der Testabrechnung alles aufarbeiten und korrigieren.

Wofuer hat man eigentlich dann das PVS wenn man nicht auf Fehler hingewiesen wird. Dafuer brauche ich die EDV , nicht fuer die TI !
Ganz schlimm ist es mit Ziffern welche nur 2 x im Krankheitfall angesetzt werden können. Das Turbomed-Programm ist bei uns leider nicht in der Lage den Fehler wenn die Ziffer zum 3. oder 4. mal dann nicht korrekt angesetzt wurde darauf hinzuweisen und den Krankheitsfall zu definieren ?? Oder ich mach da etwas falsch ?? Die Hotline hatte da bisher auch keine Hilfe ?? Vielleicht gibt es eine Idee ?? Danke Randolf