KBV IT Sicherheitsrichtlinie und der Konnektor
Verfasst: Montag 1. Februar 2021, 10:38
Hallo zusammen,
habe gerade die (nicht ganz) neuen IT Sicherheitsrichtlinie der KBV durchgearbeitet. Die meisten Anforderungen treffen frühestens ab 1.4.2021 zu. Die einzige Regel, die für unsere Praxis bereits jetzt (seit 1.1.2021) zutrifft ist folgende:
ANLAGE 5: ANFORDERUNGEN FÜR DEZENTRALE KOMPONENTEN DER TELEMATIK INFRASTRUKTUR Punkt 5
Dies ist bei uns nicht so konfiguriert! Der Zugriff von Turbomed auf den Konnektor erfolgt derzeit ohne Authentifizierung. Hat jemand das bereits eingestellt? Wenn ja - wie?
Grüße
lcer
habe gerade die (nicht ganz) neuen IT Sicherheitsrichtlinie der KBV durchgearbeitet. Die meisten Anforderungen treffen frühestens ab 1.4.2021 zu. Die einzige Regel, die für unsere Praxis bereits jetzt (seit 1.1.2021) zutrifft ist folgende:
ANLAGE 5: ANFORDERUNGEN FÜR DEZENTRALE KOMPONENTEN DER TELEMATIK INFRASTRUKTUR Punkt 5
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Es müssen Authentisierungsmerkmale für die Clients (Zertifikate oder Username und Passwort) erstellt und in die Clients eingebracht bzw. die Clients entsprechend konfiguriert werden.
Aktivieren Sie die TLS-Verbindung vom PVS-System zum Konnektor, und die Authentisierungsmöglichkeit am Konnektor.
Für die Authentisierung mittels X.509 Clientauthentisierung, muss ein Zertifikat im Konnektor generiert, und das PVS System inklusive PIN und Zugriff auf den privaten Schlüssel konfiguriert, oder ein Konnektor-fremdes X.509 Zertifikat muss im PVS-System inklusive PIN und Zugriff auf den privaten Schlüssel und im Konnektor konfiguriert werden.
Grüße
lcer