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Praxisabgabe
Verfasst: Dienstag 19. Mai 2020, 15:24
von JR
Kann jemand Erfahrungen über die Abgabe/Übernahme einer papierlos mit TM geführten Praxis mitteilen? Bin gerade dabei, dieses zu planen. Vielen Dank.
Re: Praxisabgabe
Verfasst: Mittwoch 20. Mai 2020, 14:26
von Nobbie
Hallo,
was für eine Fachrichtung sind Sie?
Gruß Nobbie
Re: Praxisabgabe
Verfasst: Mittwoch 20. Mai 2020, 14:40
von JR
Neurologie
Re: Praxisabgabe
Verfasst: Mittwoch 20. Mai 2020, 18:40
von Nobbie
Wir haben das so gemacht: zuerst ein Wertgutachten (kostet so ca. 3000,- Euro), ist es aber wert, da man auf dieser Basis verhandeln kann. Dann würde ich den halben Sitz an einen Kollegen abgeben (kein Jobsharing RLV ist dann gedeckelt), der neue Kollege kann im RLV beliebig wachsen für ich glaube 20 Quartale. Wenn er später die Praxis nicht übernimmt, muß er den Sitz an Sie zurückgeben, kann man vertraglich regeln. Für den Fall, dass er Ihren jetzt halben Sitz übernimmt, kann man dann vorab einen Preis aushandeln oder das ggf. am Zeitpunkt der Abgabe machen. Auf keinen Fall den halben Sitz verkaufen, die Steuerermäßigung greift nur einmal.
Sollte ein "Großkonzern", z.B. KKH o.ä. interesse haben (weil z.B. eine Klinik mit einer neurologischen Abteilung vor Ort ist, die die ambulante Nachbehandlung los werden wollen, weil die denen nichts bringt), dann die Praxis an die verkaufen und als angestellter Arzt in dem dann entstandenen MVZ ggf. noch weiter arbeiten. Die Praxis ist weg und man ist im öffentlichen Dienst angestellt und hat das Geld auf dem Konto.
Gruß Nobbie
Re: Praxisabgabe
Verfasst: Mittwoch 20. Mai 2020, 18:45
von Nobbie
Nachtrag: wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich der Preis extrem danach richtet, wie groß das Interesse des Käufers ist ebenso das Gehalt als angestellter Arzt im MVZ. Als Orientierung für den Kaufpreis kann man den Jahresumsatz nehmen, vorrausgesetzt die Kosten halten sich im Rahmen.
Re: Praxisabgabe
Verfasst: Mittwoch 20. Mai 2020, 19:02
von JR
Hallo, es geht mir nur um die Übergabe der EDV und die Datensicherheit der Kartei. Wie würde das gemanagt mit der Lizenz etc, hat das funktioniert?
Re: Praxisabgabe
Verfasst: Samstag 23. Mai 2020, 22:37
von nmndoc
JR hat geschrieben:Hallo, es geht mir nur um die Übergabe der EDV und die Datensicherheit der Kartei. Wie würde das gemanagt mit der Lizenz etc, hat das funktioniert?
Hatten den Fall schon einige Male, kann zur kaufmännischen Seite aber nur bedingt was sagen - so wie ich CGM kenne ist da eine neue Lizenz fällig.
Ich meine die HBSNR wird dann in die neue umgewandelt (dh TM fragt "wollen Sie wirklich ..."). War aber im Prinzip kein Problem. Dasi vorher sicherheitshalber. Und dann kontrollieren, ob man noch auf alles kommt, ggf neuen Arzt zuornden kann, Behandlungsfall aufmachen, alle sieht etc.
Technisch kommt es darauf an, um was es Ihnen geht. zb könnte man auf die Idee kommen, dass die Patienten ihre Einwilligung geben müssen. Vermutlich ist/wäre das aber analog zur Übergabe einer "Papier"-Praxis. ggf. gibt hier sicher KV/Rechtsanwalt/etc auskunft.
Sicher eine gute Idee, sich eine funktionierende Kopie der Praxis-/TM vor der Übergabe (quasi nach letzter Abrechnung) zur Seite zu legen wegen Revision etc.
Re: Praxisabgabe
Verfasst: Sonntag 14. Juni 2020, 07:40
von Nobbie
Hallo,
eine neue Lizenz wurde nicht notwendig, also keine Kosten. Aber die Übertragung der TI hätte ca 2000,- gekostet. Ist aber nicht nötig, solange der "TI-Arzt" als angestellter Arzt weiter arbeitet.
Gruß Nobbie
Re: Praxisabgabe
Verfasst: Sonntag 14. Juni 2020, 15:34
von Johnny
Nachgefragt @Nobbie:
Nobbie schrieb:
...
Dann würde ich den halben Sitz an einen Kollegen abgeben (kein Jobsharing RLV ist dann gedeckelt), ....
Was heißt juristisch, KV-verwaltungstechisch, abgeben?
Danke für die ehrliche Antwort
Gruß aus Kiel
Johnny
Re: Praxisabgabe
Verfasst: Sonntag 14. Juni 2020, 19:04
von Randolf
Hallo
das sind sehr nachvollziehbare und interessante Schilderungen bzgl. der Gestaltung einer Praxisweitergabe. Auch mich wuerde die Verfahrensweise, wie man einen halben KV Sitz an den evtl. Nachfolger ohne Verkauf abgiebt, und sich noch ein Rueckabwicklungsrecht bewahrt , sehr interessieren. Von dieser sehr schluessigen Variante mit den evtl. Vorteilen hatte ich ehrlicherweise noch nichts gelesen oder gehoert. So eine Vorgehensweise ist doch sicher nur in Gebieten ohne Zulassungsbeschränkung vorstellbar. Ansonsten geht doch ohne öffentliche Ausschreibung auch eines halben KV Sitzes und den dazugehörigen Segen vom KV-Zulassungsausschuss eigentlich nichts?
Danke vorab Grueße Randolf