Vivy...
die Vorposter haben Recht.
Datenschutzideen dazu:
Sind SIE denn einverstanden, dass diese Plattform Ihre personenbezogenen Daten auswertet? Schließlich stehen Sie als Freiberufler regelmäßig selbst auf den Unterlagen.
Solange keine rechtliche Verpflichtung oder ein ERHEBLICHER Vorteil für beide Enden samt belastbarer Übermittlungsbefugnis besteht -> Wozu?
Datenschutzgedanken allgemein:
- Patient "sieht" es als "Service vom Arzt über die Plattform". Plattform wäre dann vielleicht ein Auftragsverarbeiter. Setzt aber Auftrag/Vertrag und AV-Vereinbarung voraus. Zwischen Arzt und Diensteanbieter.
Scheidet aus, da bei Vivy mutmaßlich in eigener Regie gehandelt wird, also ->
- eigener Verantwortlicher, Schweigepflichtenbindung, ergänzt um die Hinweise zur elektronischen Übertragung und Haftungsübergang.
Der Patient hat Anspruch auf Erhalt seiner Daten, auch in elektronischer Form. Es ist nicht vorgeschrieben, dafür einen Drittanbieter bemühen zu müssen.
Einen Schritt weiter gedacht: Bei aller Selbstverpflichtung und Zweckbindung ist es zumindest theoretisch denkbar, dass die übermittelten Daten analysiert werden. Anonymisiert als Statistik oder offen als... Bewertungsgrundlage.
Bekommen Sie bezahlt, jede Anfrage zunächst mit einer Risikenbelehrung zu beantworten? Schließlich werden Patienten bei Pannen fragen, warum SIE damals nicht aufgeklärt haben. Warum haben Sie nicht aufgeklärt über Risiken und darüber, dass Vivy KEINE gesetzliche Leistung darstellt und somit von allerlei Regulierung möglicherweise frei bleibt... das SGB zum Beispiel, die Berufsordnung... was auch immer.
Ich bin selbst als Datenschutzbeauftragter tätig. Und ich bin gewiss nicht paranoid. Aber eine Folgenabschätzung ist hier zumindest moralische Pflicht - und dabei schneidet das Verfahren aus meiner Sicht nicht sonderlich gut ab.
Meinen Klienten empfehle ich, die Daten als PDF und ggfs. gescannt auf einer CD-R bereitzustellen, wenn es elektronisch sein soll.
Damit umgeht man zugleich das Risiko mitgebrachter USB-Sticks
Zur App nochmal:
Lässt sich die App auf gerootetem Handy installieren? Ich hab´s nicht geprüft, aber wenn ja, ist es aus Techie-Sicht toll; aus Nutzersicht ist es wiederum unverantwortlich. Gut, das trifft nicht Sie, aber es ist ein potenzielles Risiko für die Übermittlung.
§10 der Nutzungsbedingungen: "[...]Weiterhin haftet Vivy nicht für Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Vivy-App durch gerootete mobile Endgeräte der Nutzer."
Hallo?! Selbst meine Bankings-Apps würden den Dienst vollständig verweigern. Und das sind "nur" Finanzdaten...
Eine Grundsatzdiskussion über Rooten ist nicht mein Ziel. Das ist ein komplexes Thema. Unsere Zielgruppe ist aber weniger die Nerd-Fraktion...
Dann letztes Jahr die größere Datenleck-Entdeckung...
Und ansonsten...
https://www.borncity.com/blog/2018/09/2 ... -app-vivy/
Najo, das ist aber nur eine Meinung dazu. Keine Beratung
