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Blankoformularbedruckung: Duplexverfahren ab 1. Juli

Verfasst: Donnerstag 17. Mai 2018, 17:38
von Lazarus
Ich bin beeindruckt: Jetzt kommt der Duplexdruck für einige, ausgewählte Blankoformulare ab 1.7.18.
Bin mal gespannt, ob das auch umgesetzt werden kann...

Zitat:
http://www.kbv.de/html/1150_35101.php

"Blankoformularbedruckung: Duplexverfahren ab 1. Juli
Bisher war nicht eindeutig geregelt, ob Formulare mit Vorder- und Rückseite auch bei der Blankoformularbedruckung beidseitig bedruckt werden dürfen („Duplexverfahren“). Nun haben sich die Partner des Bundesmantelvertrags auf eine Klarstellung verständigt. Für sieben Formulare darf ab 1. Juli die Duplexbedruckung genutzt werden (siehe Kasten).

Formulare für Duplexverfahren

Diese Formulare dürfen bei Anwendung der Blankoformularbedruckung ab 1. Juli 2018 im Duplexverfahren erstellt werden (beidseitige Bedruckung):

Muster 12: Verordnung häuslicher Krankenpflege
Muster 13: Heilmittelverordnung (Physikalische / Podologische Therapie)
Muster 14: Heilmittelverordnung (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)
Muster 15: Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe
Muster 18: Heilmittelverordnung (Ergotherapie / Ernährungstherapie)
Muster 56: Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport / Funktionstraining
Muster 63: Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

..."

Re: Blankoformularbedruckung: Duplexverfahren ab 1. Juli

Verfasst: Donnerstag 17. Mai 2018, 20:03
von Frankolas
Na hoffentlich funktioniert das dann.
Wird Zeit, dass die elende Papierverschwendung eingegrenzt wird. :!: :roll:

Re: Blankoformularbedruckung: Duplexverfahren ab 1. Juli

Verfasst: Freitag 18. Mai 2018, 05:47
von RAMöller
Ja, das ist der erste, große Halb-Schritt zur papierlosen Praxis

Re: Blankoformularbedruckung: Duplexverfahren ab 1. Juli

Verfasst: Freitag 18. Mai 2018, 06:14
von mschiller
Und BtM Rezepte drucken wir weiter im Durchschlagverfahren mit dem Nadler. Solange wir das noch machen, können die mir mit der ganzen TI gestohlen bleiben. Da ist Null Lösung in Sicht. Rezept auf eGK auch keine Alternative, wenn ich als Arzt die Rezepte selber in der Apotheke einlösen muss.