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Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Dienstag 3. Mai 2016, 11:05
von lcer
Hallo liebes Forum,

derzeit möchte ich in meiner Augenarztpraxis meine Dokumentation zunehmend auf "papierlos" umstellen. Ein Problem tut sich bei der Dokumentation der Patientenmedikamente auf. Bislang habe wir auf den Papierakten die aktuellen Medikamente vermerkt, die von anderen Ärzten verordnet wurden. Unsere eigenen Medikamente sind natürlich in der Turbome/Verordnung/Medikamentenplan enthalten.

Mein erster Gedanke war, die Medikamente mittels Desktop-Notizzetteln zu dokumentieren.
Dann kam das ehealth-gesetz: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0589-15.pdf §31a Medikationsplan -eine sehr erbauliche Lektüre. Da ist allesganz genau beschrieben - die Umsetztung bleibt mal wieder unklar. Für mich lässt sich folgendes Fazit ziehen:
- Ab Mai 2017 ?? soll das ganze elektronisch erfolgen
- bis dahin möglicherweise in Papierform?
- Wenn ich als Augenarzt bei einer akuten Konjunktivits ein Präparat verordne, und der Patient schon 2 Medikamente vom Hausarzt erhält muss ich den Plan erstellen?? Wenn ja, wie soll ich mich gegen das Stille-Post-Problem (Hausarzt-Patient-ich) absichern??

Naja, das ist jedenfalls alles noch unklar und unsere Selbstverwaltung wird sich schon einigen.

für mich stellt sich nun die Frage, wie ich die Medikamente jetzt dokumentieren soll. Also:

Variante 1: Per Anamnese erfragte Medikamente per Notitzzettel auf dem Desktop:
-Vorteil: schnell, schreibfehlertolerant
-Nachteil: Kein Datenabgleich mit ifap (oder ist das ein Vorteil...?), keine Nachverfolgbarkeit der Änderungen

Variante 2: Eintrag als Medikamente im Medikamentenplan
-Vorteil: eindeutige Identifizierung der Medikametes, kann direkt im Medikamentenplan verwendet werden.
-Nachteil: zeitaufwendiges Heraussuchen, Meine Medikamentenliste wird mit fachfremden Medikamenten "zugemüllt" - leider gibt es keine Turbomed-Funktion um eigene von fremden Medikamenten zu trennen.

Gibt es andere Varianten? auch in Hinblick auf das anrollende ehealth Debakel?

Gibt es vielleicht sogar eine Idee von Turbomed wie langfristig mit dem Medikationsplan umgegangen werden soll?

Grüße

lcer

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Dienstag 3. Mai 2016, 12:21
von wiwi1304
Hallo lcer,
es gibt dazu eindeutige Vorgaben, wie dier Medikationsplan auszusehen hat. Sh. hier: http://www.akdae.de/AMTS/Medikationsplan . Kleine Änderungen sind noch möglich. Ab 01.10.2016 hat der Versicherte Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans auf Papier. Ab 01.01.2019 wird der Medikationsplan zusätzlich auf der eGK gespeichert, sofern der Patient das wünscht. Voraussetzung für die Ausstellung des Medikationsplans: Mindestens 3 verordnete Medikamente. Der Medikationsplan muss auch Arzneimittel enthalten, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sofern diese dem Arzt vom Patienten mitgeteilt werden. Ärzte müssen den Patienten über seinen Anspruch auf einen Medikationsplan (ab 3 verordnete Medikamente) informieren. Näheres zu den Voraussetzungen des Anspruchs werden zwischen KBV und GKV-SV bis 30.06.2016 im Bundesmantelvertrag vereinbart. Eine Regelung zur Vergütung des Medikamentenplans erfolgt im EBM bis 30.06.2016. Ab 01.05.2017 muss die von den Ärzten verwendete Arzneimitteldatenbank die gleiche Aktualität aufweisen, wie die in den Apotheken. Vermutlich wird es deshalb 14-tätige Updates dann geben. Übergangsweise vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 können die bereits heute dem Patienten ausgehändigten Medikamentenpläne weiter verwendet werden, wenn das Praxisverwaltungssystem die KBV-Vorgaben noch nicht umgesetzt hat. Spätestens ab 01.04.2017 muss der Medikamentenplan dann die zwischen KBV, BÄK und Deutschen Apothekerverband (DAV) vereinbarten Vorgaben erfüllen. Softwarehäuser müssen den Medikamentenplan spätestens ab 01.04.2017 von der KBV zertifizieren lassen.

Gruss
WiWi

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Dienstag 3. Mai 2016, 13:36
von Kasimir
Vereinfacht ausgedrückt:
Mehr Bürokratie, wenig Zusatznutzen.

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Dienstag 3. Mai 2016, 15:36
von schmidt-dietrich
und das Problem der
- Pfelgedienste, Altenheime nciht zu vergessen, die jetzt schon seit Jahrensbeginn mit quartalsweise neuen Mediplanausdruck nerven..
und TM mit allen blöden interimsmedis auf Mediplan und keine Trennung Ausdruck AKut + Dauer-medikamente auf Extraplan

V.a. dann auch immer Unterschrift haben wollen... Nerv.

kann ich meine gescannte Unterschrift evtl. in den Ausdruck des TM-Planes einbinden - ich verwende Digitaldruck, so daß ich es nciht einsehe PApier so zu verschwenden!

Ideen?

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Dienstag 3. Mai 2016, 16:01
von wiwi1304
Hallo zusammen,
unter dem Link: http://www.kbv.de/html/2756.php hat die KBV heute die Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans-BMP, die zwischen KBV, BÄK und Deutschen Apothekerverband vereinbart wurde, veröffentlicht. Die Anlage 3: Spezifikation von Inhalt und Struktur einschl. Spezifikation des techn. Verfahrens zur Erstellung und Aktualisierung fehlt aber noch.
Bis zum 30. Juni müssen darüberhinaus die KBV und der GKV-Spitzenverband jetzt noch Regelungen des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung vereinbaren.

Gruß
WiWi

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Dienstag 3. Mai 2016, 18:15
von XRAY
Mal kurz zum Verständnis: "Voraussetzung für die Ausstellung des Medikationsplans: Mindestens 3 verordnete Medikamente."

Heißt das...
- 3 verordnete Medikamente durch mich in meinem Fachgebiet oder...
- bei auch nur 1 Zusatzmedikament, wenn der Patient bereits 2 andere Präparate auswärts erhält (z.B. Pille + das ubiquitäre L-Thyroxin) :?:

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Freitag 6. Mai 2016, 09:02
von danspie
V.a. dann auch immer Unterschrift haben wollen... Nerv.
Also ich verweigere konsequent eine Unterschrift: wenn sie einen Medi-Ausdruck von meiner Praxis erhalten, gilt dieser ohne Unterschrift. Der medizinische Dienst sieht das übrigens genau so (gabr ziemliche Diskussionen in den Seniorenheimen, die aber beendet sind, die Pflegedienste diskutieren ab un zu noch, insbesondere, wenn sie den mediplan handschriftlich auf ihre Pläne übertragen (aber ich bin nicht für die Überprüfug der korrekten Übertragung zuständig). Allerdings habe ich auch einen bei mir Verordnungsplan genannten Schnellbrief entworfen, der links den Mediplan und re die Diagnosen ausdruckt, so dass sie die Medikamente im Querformat haben. Da Endung ".dot" nicht erlaubt, gerne per pn. Unter "med" trage ich alle Medi-Änderungen ein, so dass dort auch aktuelle, kurz zu nehmende Meid (z.B. Antibiotika) drin stehen (..bis PE).

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Freitag 13. Mai 2016, 06:57
von wahnfried
wiwi1304 hat geschrieben:Ab 01.10.2016 hat der Versicherte Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans auf Papier. Ab 01.01.2019 wird der Medikationsplan zusätzlich auf der eGK gespeichert, sofern der Patient das wünscht. Voraussetzung für die Ausstellung des Medikationsplans: Mindestens 3 verordnete Medikamente. Der Medikationsplan muss auch Arzneimittel enthalten, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sofern diese dem Arzt vom Patienten mitgeteilt werden. Ärzte müssen den Patienten über seinen Anspruch auf einen Medikationsplan (ab 3 verordnete Medikamente) informieren....Spätestens ab 01.04.2017 muss der Medikamentenplan dann die zwischen KBV, BÄK und Deutschen Apothekerverband (DAV) vereinbarten Vorgaben erfüllen. Softwarehäuser müssen den Medikamentenplan spätestens ab 01.04.2017 von der KBV zertifizieren lassen.
Dankeschön für Ihre wieder mal recht sachlichen Horrormeldungen.

Eines haben Sie aber mißverständlich ausgeführt: "3 verordnete Medikamente" ist sicherlich nicht eine "Voraussetzung", sonst wäre es ja verboten, einen Mediplan neuer Art auszustellen, sofern nur 2 Medikamente verordnet wurden. Das kann man den Pflegeheimen doch nicht zumuten... (soll tatsächlich auch bei Pflegeheim-Bewohnenrn mal vorkommen 8) )

Ansonsten sehe ich eine Klagewelle auf uns zukommen:
- erstens weil der Patient klagt, von jedem Arzt einen anderen Med-Plan ausgehändigt bekommen zu haben, was ihn verwirrt...
- zweitens weil die Ärzte beklagen, dass für den Patienten mit den vielen Mediplänen, die sich zuhause ansammeln, die freie Auswahl eintritt, wonach er sich richtet...
- drittens weil aufgrund des "sofern vom Patienten dem Arzt mitgeteilt" betr. fremdverordneter Medikamente der Mediplan wieder ein Produkt des Zufalles oder der Angst vor eHealth-Gesetz-induzierten "Bürokratismus-statt-Patientenbetreuung-Aktionismen" wird und/oder ohne Sinn und Verstand EDV-technisch automatisiert sortiert den Patienten verwirrt...
- viertens, weil die Kassenärzte überaus glücklich darüber sein werden, nach jedem Patienten-Besuch bei Heilpraktiker, Osteopath und Co (sofern Pat. mitteilungs-offensiv) deswegen wieder seinen Mediplan aktualisieren zu dürfen - denn die Verordnung von Medikamenten (beim Osteopathen zugegebenermaßen nicht so oft und weniger umfänglich als beim HP) oder das Absetzen von bisher verordneten Medikamenten (dies eher durch ärztliche Kollegen und Krankenhäuser sowohl stationär als auch ambulant) wird uns dann die für Untersuchung und Behandlung zur Verfügung stehende Zeit schmälern.

Auf diese Art und Weise kann man eine gewachsene Arzt-Patienten-Beziehung so korrumpieren, dass die Konzernisierung der Medizin weniger schlimm erscheint. Ein Prosit auf KBV/BÄK und DAV (insbesondere in den Reihen der von ex-Gesundheitspolitikern infiltrierten Vorstandsetagen der Gesundheits-Konzerne...).

Ein klitzekleines Problem sehe ich da noch:
Was mache ich dann nur im Notdienst, wenn ein frischentlassener Patient seine Medis braucht? Da kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dieses Bürokratie-Monster korrekt zu bedienen... Aber vielleicht bin ich dann ja lieber gar nicht mehr Kassenarzt (muss aber den Notdienst trotzdem machen...)???

Dann kann der Patient mal wieder klagen.

Grrrrsse, Wahnfried

p.s.: Zertifiziert werden muss das Monster natürlich auch noch - die KBV und ihr Selbsterhaltungstrieb... W.

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Freitag 13. Mai 2016, 11:25
von docernesto
Zu den bisher geschilderten Problemen kommt noch, dass nach dem Wirkstoff auch der Name des Medikaments stehen muss:
Verschreibste aber BisoHexal, kriegt der Pat. aufgrund der unseligen Rabattverträge Bisoprolol 1A oder ähnlich... Wissen wir oft gar nicht!!
Wie soll das gehen? Soll der Apotheker dann den Mediplan schreiben?

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Freitag 13. Mai 2016, 13:53
von wiwi1304
Hallo docernesto,

wenn der Apotheker ein anderes Medikament, z.B. aufgrund eines Rabattvertrages abgibt, dann muss er zukünftig den Medikamentenplan ändern. Das verordnete Medikament löschen und das abgegebene eintragen. Wenn Sie dann Glück haben, legt der Patient Ihnen den geänderten Medikamentenplan beim nächsten Arzt/Patientenkontakt vor. Bekommt der Patient von Ihnen z.B. ein weiteres Medikament verordnet, dann müssen Sie den Ihnen vorgelegten Medikamentenplan erneut ändern/ergänzen. Um den Aufwand in Grenzen zu halten, ist der 2-D-Barcode auf dem Rezept erforderlich, der alle Informationen enthält. Andernfalls müssen Sie alles händisch eingeben. Leider ist der Barcode momentan „optional“.
Alle Beteiligten werden noch viel Gesprächsbedarf haben.

Gruß wiwi und schöne Pfingsttage

Re: Medikationsplan 2016 & ehealth-Gesetz

Verfasst: Freitag 13. Mai 2016, 14:46
von DrHJvdB
Wenn ich hier auch nochmal meinen Senf dazu geben darf (hatte ich teilweise schon in anderem Thread gepostet):

Also was ich bislang von dem angeblich seit Jahren in verschiedensten Gremien/Sitzungen/Institutionen/Verbänden/Körperschaften verhackstückten 'Neuen Medikamentenplan' gesehen habe, lässt mich nur den Kopf schütteln.

In der ersten Spalte der Generic: da steht dann z.B. 0,522 mg Cilazapril
Toll nicht wahr? Da weiß doch die betagte Patientin sofort bescheid! Kennt doch jeder!

In der zweiten Spalte dann der Handelsname Dynorm 5,0, Filmtabletten
Noch besser: da dieser Name nicht mehr ins Feld passt, macht man einfach die Schrift kleiner und druckt das in 2 Zeilen aus. Was ja die Lesbarkeit für ätere Patienten ja enorm erhöht!

In der nächsten Spalte dann noch mal die Wirkstärke separat, obwohl die ja bereits im Präparatenamen steht.

Dann die Form-Spalte. Ist ja der alten Oma ja auch klar, was ne FTB oder SLT ist.

Dann noch Spalten für Hinweise und Grund. Beim Grund soll man dann zur Aufklärung der Oma sicherlich sowas ausdrucken wie essentielle Hypertonie oder Hashimoto-Thyreoiditis. Das sind ja auch gerade für ältere Menschen doch recht vertraute Begriffe...und für die Patienten ist ja der Plan hauptsächlich gedacht.

Also alles in allem: ein gelungenes Projekt!

Manno manno mann...drei vernünftige Kollegen hätten in einer Stunde etwas richtig Praktikables hinbekommen und nicht so einen Quark!!!

Was mich also am meisten ärgert: eigentlich ist doch ein Medikamentenplan für unsere (vorwiegend ältere) Patienten gedacht, die teilweise 5,6,7 oder mehr Medikamente einnehmen müssen. Also FÜR UNSERE PATIENTEN.
Ich meine, dass der somit viel einfacher, klarer, eindeutiger sein muss. Das Schwergewicht sollte auf ein klares, einfach zu verstehendes Aussehen gelegt werden! Und das geht z.B. schon mit Sachen wie der Schriftgröße los...