piccolo1108 hat geschrieben:Wie kann ich aber sicher sein, dass bei der ganzen Vorgehensweise auch wirklich eine valide KV-Abrechnung rauskommt. Nicht, dass dann nur die Hälfte der abgerechntenen Leistungen bei der KV ankommen.
Bei quartalsinternen Updates dürfte dies für die Verarbeitung bei der KV immer egal sein, da man ja auch "NUR mittels DVD ugedatet" die Anforderungen erfüllt. Wenn sich etwas ganz Wichtiges innerhalb des Quartales durch Patch oder Zusatzupdate verändern muss, hat TurboMed dies eigentlich immer via mail oder Fax mitgeteilt.
Bei Vermeiden eines quartalsübergreifenden Updates ist man für das Einpflegen der Veränderungen selbst verantwortlich - insbesondere Veränderungen der Abr.-Ziffern (Beispiel: Anfang 2015 die neuen Notdienstziffern 01418 und 01212 sowie die Begründungspflicht durch die Uhrzeit - dies zusätzlich auch zu 01210, 01214, 01216, 01218 bei gänzlichem Wegfallen von 01215, 01217, 01219 / zum 1.4.15 das Wegfallen der 03010-03015 zugunsten von 03000-03005), man sollte eben IMMER genau wissen, was sich verändert.
Die Probeabrechnungen mache ich sowieso gerne auf einem separaten Einzelplatz-PC (aktuelle Version), der mittels DaSi-Rücksicherung (und ggfs. anschließender Reorganisation) den aktuellen Arbeits-Datenstand bekommt - dann blockiert mir die Fehlersuche keinen in der Praxis verwendeten Rechner - allerdings erfolgt die Korrektur natürlich im Produktivsystem... Dadurch habe ich selbst dann beim Probeabrechnungslauf ganz aktuelle Fehlerlisten, falls ich noch nicht zum Update gekommen bin

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Ansonsten müsste man mal die durch unterschiedliche TurboMed-Versionen erzeugte kommentierte unverschlüsselte Abrechnungsdatei (die TurboMed immer erzeugt) bei Abrechnung des gleichen Quartals und identischer (natürlich nach dam Update reorganisierter) PraxisDB vergleichen: Zeilenzahl, Größe, beispielhafte Patienten.
Nach Prüfmodullauf werden die für das zum Prüfmodul gehörige Quartal relevanten Fehler zuverlässig bemängelt, sofern dies auf
Amtlichkeit der Diagnosen beruht (das kann ggfs von der Vor-Version von TurboMed bei dem eigentlichen Abrechnungslauf noch nicht als Fehler ausgegeben werden, sofern die Zulässigkeit eines bestimmten ICD genau in diesem Quartalswechsel geändert wurde. Das korrekte Prüfmodul kriegt es doch mit...) - günstig ist es dazu die Begrenzung der Prüfmodul-Fehleranzeige via Grundeinstellungen auszuschalten. Weniger zuverlässig scheint offensichtlich die Detektion alter
KVK-Versicherungsnummern durch das Prüfmodul zu sein (z.B. bei telefonischen Beratungen VOR Update - letzte eingelesene Karte war noch eine KVK) - da habe ich mehr durch die TurboMed-Fehlerliste gefunden als durch den Prüfmodullauf...
Ziffern-Inkompatibilitäten müssen bereits vorher durch TurboMed beim Verlassen der F2/F3 selbst bemerkt worden sein - eigentlich logisch, da ja auch Nachzügler-Fälle mit alten Ziffern erlaubt sind (warum dann aber das Herausfiltern bei den weggefallenen/nicht mehr amtlichen Diagnosen zuverlässig klappt, erschließt sich mir nicht).
Grüsse, Wahnfried