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Ab 1.1.15 neue Notdienst-Ziffern !!

Verfasst: Donnerstag 1. Januar 2015, 22:06
von wahnfried
Rechtzeitig zum Jahreswechsel fand ich im Ärztenotdienst ein Schreiben der "Dienstleistungsgesellschaft für Ärzte-Psychotherapeuten Niedersachsen mbH" (das sollte die KVN sein oder ein Ableger davon...) vom 30.12.2014, dass es ab 1.1.2015 neue Notdienst-Ziffern gäbe, die von den Praxis-Software-Anbietern wegen der späten Beschlussfassung noch nicht in den aktuellen Updates integriert sein können.

Neu wären ab 1.1.2015 (und müssten vom Anwender in der Eigenen Liste EBM2010 neu erzeugt werden) :
  • 01418 für jeden Hausbesuch im Ärztenotdienst (z.B. als Kopie der 01411)
    01212 für jede Erst-Konsultation im organisierten Bereitschaftsdienst in der Zeit von 19Uhr bis 7 Uhr des Folgetages (z.B. als
    Kopie der 01210, welche dann nur noch von 7-19 Uhr gilt)
Uhrzeitangaben erforderlich bei allen Konsultations- und Besuchsziffern im Notdienst:
  • 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 01418
Entfallen würden ab 1.1.2015 :
  • 01211, 01213, 01215, 01217, 01219 (dafür die Uhrzeit-pflichtigen Ziffern höher bewertet)
Ob diese Veränderungen nur in Niedersachsen gelten oder bundesweit, steht nicht dabei.
Da es aber eine Veränderung sei, die aufgrund eines BSG-Urteiles erfolgte, sollte dies bundeseinheitlich gelten.

PIKANT dabei: Dies gilt RÜCKWIRKEND ab 1.1.2008, also auch für das gerade zur Abrechnung anstehende Quartal !!, sofern ein Honorarbescheid aus dieser Zeit noch nicht rechtskräftig ist.

Info bei: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... ossen.html

Demgemäß entfällt dann auch noch ab 1.4.2015 die Halbierung der Ordinationspauschale bei Vertretungsfällen in der Praxis durch Wegfall der 03010/04010.

Grrsse, Wahnfried

p.s.: TurboMed kann dafür nix..., W.

Re: Ab 1.1.15 neue Notdienst-Ziffern !!

Verfasst: Donnerstag 1. Januar 2015, 23:05
von michael
wahnfried hat geschrieben: Ob diese Veränderungen nur in Niedersachsen gelten oder bundesweit, steht nicht dabei.
Da es aber eine Veränderung sei, die aufgrund eines BSG-Urteiles erfolgte, sollte dies bundeseinheitlich gelten.

PIKANT dabei: Dies gilt RÜCKWIRKEND ab 1.1.2008, also auch für das gerade zur Abrechnung anstehende Quartal !!, sofern ein Honorarbescheid aus dieser Zeit noch nicht rechtskräftig ist.
Tja, das gilt bundesweit! Die Krankenhäuser haben erfolgreich gegen die Wenigerbezahlung im Notdienst geklagt. Deshalb fällt bei uns dann auch die Ziffer für die Fahrbereitschaft weg. Im endeffekt gibts für unsere Notfallbehandlungen weniger!!

Es geht halt nichts über Planungssicherheit.

Viele Grüße

Michael

Re: Ab 1.1.15 neue Notdienst-Ziffern !! Bewertung

Verfasst: Freitag 2. Januar 2015, 00:23
von wahnfried
...es wird beim Notdienst-Hausbesuch durch die Aufwertung der 01418 (79,91 Euro) "sogar" mehr!
Dabei erstmals eine Unterscheidung, ob am Mo-Fr. tagsüber oder Nachts/ganzer Sa/ganzer So/ganze 24+31.12. :
Notdienst-HB incl. der 01210/01212 also in Zukunft knapp 93 Euro tagsüber in der Woche oder knapp 100 Euro nachts/WE/24+31.12. (bisher max. 725 Punkte - immer für Erstkontakt oder Tiefe-Nacht-Zweitkontakt)

Für die stat. Behandlungen wird es deutlich bis sehr deutlich weniger, da müßte man mal die Bewertung der "Neuen" 01210" und der "echt neuen" "01212" gegen den Wegfall der Mobil-Bereitschaft gegenrechnen.
Nach dem neuen System: 13,05 Euro für eine stat. Notdienst-Behandlung am Tage ist wirklich ein Witz.
Nachts erscheint das zwar milde (20,03 Euro), bei bisher 157 + für Niedergelassene 99 Punkte - ohne Differenzierung nach der Zeit - für den Erstkontakt im Quartal oder tiefe-Nacht-Zweitkonsultation. Aber ob die Verschlechterung im stat. niedergelassenen Bereich - tagsüber stärker als nachts/WE - durch die deutlich bessere Besuchs-Bewertung kompensiert wird, hängt vom Verhältnis mobil/stationär im Notdienst ab.
Für die Niedergelassenen kommt die Tages-Bewertung aber nur Mittwoch und Freitag nachmittag bis 19 Uhr zum Ansatz - es sei denn, man gibt die Uhrzeit für die "bessere" Zeit nicht an!


Ich werde bei der KVN nachfragen, ob die Notdienst-Ziffern für 4/14 von dort aus konvertiert werden - allerdings fehlt dafür dann ja zumeist die Uhrzeitangabe... Eigentlich müsste es da ein "Besserstellungs-System" geben, je nachdem, ob die alte oder die neue Bewertung besser wäre.

Und m.E. ist eine Uhrzeit-Angabe bei 01210/01212 wirklich nicht erforderlich, da diese ja tageszeit-spezifisch gesetzt werden, bei der 01418 schon gar nicht. Das wäre doch nur Beschäftigungstherapie für die MFA :twisted: .

Und ob die Krankenhäuser (und ggfs auch Praxen) für noch nicht rechtskräftige Abrechnungen die Uhrzeiten nachliefern müssen, wäre interessant (viel Arbeit für wenig Plus...). Wer keine Uhrzeit liefert, bekommt dann nur die Tages-Bewertung für Mo-Fr.
Das ist m.E. ein geschickter Haken, den die Durchdenker dieses Systems den klagenden Krankenhäusern gestellt haben... (zumal die Nacht-Bewertung zwar gute 4 Euro besser wäre als bisher - die Krankenhäuser hatten aber sicher auf die vollen 256 Punkte tageszeit-unabhängig gehofft.

Grüsse, Wahnfried

Re: Ab 1.1.15 neue Notdienst-Ziffern !! Bewertung

Verfasst: Freitag 2. Januar 2015, 08:01
von Christa
wahnfried hat geschrieben: Und m.E. ist eine Uhrzeit-Angabe bei 01210/01212 wirklich nicht erforderlich, da diese ja tageszeit-spezifisch gesetzt werden, bei der 01418 schon gar nicht. Das wäre doch nur Beschäftigungstherapie für die MFA
Leider ist hier mal wieder kein gesunder Menschenverstand gefragt. Zumindest in Hessen ist die Angabe der Uhrzeit zu allen Notdienstziffern zwingend erforderlich.

Re: Ab 1.1.15 neue Notdienst-Ziffern !!

Verfasst: Freitag 2. Januar 2015, 11:51
von danspie
Hallo
erst mal allen ein gesundes 2015!
wir hier in Bayern haben bei der KVB angerufen: diese Ziffern werden derzeit noch verhandelt und sind noch nicht gültig -> im Quartal IV/2014 sollen noch die alten Ziffern abgerechnet werden.
A. Spiegl

Re: Ab 1.1.15 neue Notdienst-Ziffern !!

Verfasst: Freitag 2. Januar 2015, 12:50
von wahnfried
danspie hat geschrieben: ... bei der KVB angerufen: diese Ziffern werden derzeit noch verhandelt und sind noch nicht gültig
...das erstaunt mich aber doch sehr, ist da eine Sachbearbeiterin bei der KVB evtl. nicht richtig informiert?

Hier in Niedersachsen kann man nach Aussage der zuständigen Mitarbeiterin der Bezirksstelle BS für das Quartal 3+4/2014 Widerspruch gegen den Honorarbescheid einlegen und die Anwendung der neuen Regelung verlangen.

Grüsse, Wahnfried