REGRESS durch IFAP bzw. Verordnung (Zulassung/ Indikation)
Verfasst: Freitag 2. August 2013, 19:10
Guten Tag, brauche mal dringend Auskunft, bin etwas verunsichert.
Bei einer Rezeptverordnung hat mir die KV mal eingetrichtert, möglichst nie "non aut idem" zu verordnen
und stets den Preisvergleich zu machen, dann den günstigsten Anbieter/ Reimport zu wählen, der Apotheker
würde es dann schon richten.
Nun zum Problem: Bei der Auswahl eines Interferons (z.B. Betaferon aber auch Avonex) wähle ich:
Betaferon 250µg/ml 3 Mon 3X14 ST I Medicopharm AVP 3734,42 EUR
auf dem Rezept erscheint aber:
1x Betaferon 250µg/ml 3 Mon Import 3X14 TRS 3x14
... und das ist die ALLGEMEINE Bezeichnung für ALLE Reimportpräparate, welche sich in der AVP um
etliche Hundert EUR unterscheiden...
Das gilt anscheinend für alle Reimport-Artikel (zumindest diejenigen die ich ausprobiert habe).
Bedeutet das nun, dass aufgrund der fehlenden Angabe des Anbieters/ der PZN auf dem Rezept grundsätzlich
auch ein Regress möglich wäre? In Turbomed ist zwar der günstigere Preis eingespeichert (aber auch hier weder PZN
noch Anbieter), aber aus dem Rezept geht das nicht eindeutig hervor, eben nur "Import".
Grundsätzliche Frage: Muss der Apotheker nicht ohnehin immer das günstigste bzw. das rabattierte Präparat ausgeben?
Dann wäre das vermutlich eher unproblematisch, auch bei anderen Präparaten, da kein "non aut idem" angekreuzt.
Falls es doch problematisch wäre: Wie bekomme ich die PZN bzw. den Anbieter aufs Kassenrezept? Und v.a. kann
ich den (laut telefonsicher Ifap-Auskunft BEKANNTEN!) Fehler der KV nachträglich glaubhaft als nicht eigenes Verschulden
bei früheren Rezepten nachweisen?
Aber vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken und übersehe irgend etwas?
Noch eine weitere Frage (bin gerade echt verunsichert): Medikament müssen ja grundsätzlich zur Indikation passen,
soweit komme ich damit klar. ABER es gibt z.B. Citalopram welches nur die Zulassung für "Behandlung von Episoden einer
Major Depression" (eher günstigerer AVP) und welche mit Zulassung "Behandlung depressiver Erkrankungen +
Panikstörungen mit oder ohne Agoraphobie". Muss ich dann das teurere verordnen, wenn ich jemanden mit NUR MITTELGRADIGER
Episode behandeln will?
Bzw. wie ist das beim Restless-legs-Syndrom, da ist nur das Restex und NICHT das identische aber günstigere Levodopa zugelassen...
So kann man gar nicht wirtschaftlich verordnen, d.h. das günstigste wirkidentische Präparat verordnen!
Das verwirrt und frustriert mich ziemlich, irgendwie glaube ich das es auf einen (m.E. unverschuldeten)
Regress hinauslaufen könnte... ich hätte vielleicht besser im Krankenhaus bleiben sollen...
Vielen dank fürs Lesen, viel mehr noch für viele hilfreiche Kommentare... bzw. den Hinweis das ich mir ggf. zu viele Sorgen mache?
Bei einer Rezeptverordnung hat mir die KV mal eingetrichtert, möglichst nie "non aut idem" zu verordnen
und stets den Preisvergleich zu machen, dann den günstigsten Anbieter/ Reimport zu wählen, der Apotheker
würde es dann schon richten.
Nun zum Problem: Bei der Auswahl eines Interferons (z.B. Betaferon aber auch Avonex) wähle ich:
Betaferon 250µg/ml 3 Mon 3X14 ST I Medicopharm AVP 3734,42 EUR
auf dem Rezept erscheint aber:
1x Betaferon 250µg/ml 3 Mon Import 3X14 TRS 3x14
... und das ist die ALLGEMEINE Bezeichnung für ALLE Reimportpräparate, welche sich in der AVP um
etliche Hundert EUR unterscheiden...
Das gilt anscheinend für alle Reimport-Artikel (zumindest diejenigen die ich ausprobiert habe).
Bedeutet das nun, dass aufgrund der fehlenden Angabe des Anbieters/ der PZN auf dem Rezept grundsätzlich
auch ein Regress möglich wäre? In Turbomed ist zwar der günstigere Preis eingespeichert (aber auch hier weder PZN
noch Anbieter), aber aus dem Rezept geht das nicht eindeutig hervor, eben nur "Import".
Grundsätzliche Frage: Muss der Apotheker nicht ohnehin immer das günstigste bzw. das rabattierte Präparat ausgeben?
Dann wäre das vermutlich eher unproblematisch, auch bei anderen Präparaten, da kein "non aut idem" angekreuzt.
Falls es doch problematisch wäre: Wie bekomme ich die PZN bzw. den Anbieter aufs Kassenrezept? Und v.a. kann
ich den (laut telefonsicher Ifap-Auskunft BEKANNTEN!) Fehler der KV nachträglich glaubhaft als nicht eigenes Verschulden
bei früheren Rezepten nachweisen?
Aber vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken und übersehe irgend etwas?
Noch eine weitere Frage (bin gerade echt verunsichert): Medikament müssen ja grundsätzlich zur Indikation passen,
soweit komme ich damit klar. ABER es gibt z.B. Citalopram welches nur die Zulassung für "Behandlung von Episoden einer
Major Depression" (eher günstigerer AVP) und welche mit Zulassung "Behandlung depressiver Erkrankungen +
Panikstörungen mit oder ohne Agoraphobie". Muss ich dann das teurere verordnen, wenn ich jemanden mit NUR MITTELGRADIGER
Episode behandeln will?
Bzw. wie ist das beim Restless-legs-Syndrom, da ist nur das Restex und NICHT das identische aber günstigere Levodopa zugelassen...
So kann man gar nicht wirtschaftlich verordnen, d.h. das günstigste wirkidentische Präparat verordnen!
Das verwirrt und frustriert mich ziemlich, irgendwie glaube ich das es auf einen (m.E. unverschuldeten)
Regress hinauslaufen könnte... ich hätte vielleicht besser im Krankenhaus bleiben sollen...
Vielen dank fürs Lesen, viel mehr noch für viele hilfreiche Kommentare... bzw. den Hinweis das ich mir ggf. zu viele Sorgen mache?