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Maßnahmen für "Später-Updater" zu Beginn Quartal 3/2012

Verfasst: Sonntag 8. Juli 2012, 13:22
von wahnfried
(kopiert aus "TurboMed-Programmfehler - Dosierungshinweis bei neuer Verordnung")
wahnfried hat geschrieben:
mschiller hat geschrieben:Liebe Frau Ramm,

welches Juli-Update?????? Ich werd leicht hysterisch gerade.
Hallo mschiller,

daß Ende Juli ein Ergänzungs-Update für die Neue Verordnung an alle Praxen geschickt wird, wissen wir von Frau Ramm doch schon einige Zeit und Viele hier haben deswegen entschieden, in der Praxis bis dahin nichts upzudaten.
Für die "später-Updater":

Was ist zu beachten, um "AVWG-konform" zu verordnen?

1) es dürfen keine Zusätze wie "wohl zuzahlungsfrei" o.ä. eingedruckt werden. Das kann man vom angezeigten Kassenrezept per "Strg+E" in den Zusatzeinstellungen deaktivieren - scheint nur an einem Arbeitsplatz nötig zu sein (sofern die Formulare vom Server bezogen werden? Besser: überprüfen...). Danach können aber bei der Übernahme von Altverordnungen die früher eingedruckten derartigen Hinweise weiter auftauchen, da müssen die MFA darauf getrimmt werden, sowas zu löschen!

2) PZN dürfen nur bei gesetztem "nec aut idem"-Kreuz eingedruckt werden. Also muß mindestens die Voreinstellung unter von der Kassenrezeptansicht aufgerufenen Formulareinstellungen/Zusatz deaktiviert werden (sofern überhaupt benutzt), daß die PZN generell eingedruckt werden solle. Ansonsten wäre darauf zu achten, bei welchen Medikamenten beim Aufruf aus der Eigenen Liste der Medikamenten die PZN noch eingetragen wird, um neu zu entscheiden, ob dies per "nec-aut-idem"-Kreuz legalisiert werden soll (muß dann aber bis zum ersten Verordnen per Neuer Verordnung bei jedem betroffenen Patienten jeweils händisch gesetzt werden!!) oder ob in den Eigenschaften des Medikamenten-Eintrages das Kreuz bei "Name nicht eindeutig" entfernt werden soll.

3) die Berücksichtigung der Rabattverträge kann über den parallel laufenden MMI-Pharmindex (Gelbe Liste) erfolgen, wird dort die Krankenkasse des Patienten ausgewählt, sind die Rabattvertragsmedikamente mit einem "R" markiert. Vorteil: viele Medikamente sind abgebildet, generell Teilbarkeitsinformation - seit Jahren schon, man kann in JEDEM Arbeitsschritt von TurboMed nachsehen, ohne diesen zu verlassen (Aufruf der AMDB innerhalb von TurboMed funktioniert aber nicht überall...)

4) ansonsten möglichst die Präparate wiederverordnen, die die Patienten beim letzten Mal in der Apotheke anstelle des echt Rezeptierten ausgehändigt bekommen hatten - damit dürfte in aller Regel das Rabattvertragsproblem berücksichtigt sein. Also fragen die MFA die Patienten, ob ein Austausch durch die Apotheke erfolgte (sehr oft bringen die Patienten ja auch einen Packungsteil davon mit..., dann erübrigt sich meist die Frage).

Habe ich etwas Wichtiges vergessen?

Grüsse, Wahnfried

Re: Maßnahmen für "Später-Updater" zu Beginn Quartal 3/2012

Verfasst: Sonntag 8. Juli 2012, 16:06
von Kasimir
AVWG-Konform-Verordnen:
Meines Erachtens gilt doch aber nach wie vor, dass, wenn ich ein Nicht-Rabattvertrags-Medikament rezeptiere, dass der Apotheker das austauschen muss, wenn ich kein Kreuz gemacht habe, oder?

Die AVWG-Konform-Verordnen-Software soll mir doch wohl nur Hinweise geben, ich bin aber nicht verpflichtet, sie zu beachten. Freilich ist es besser, immer die (in den Augen der Kasse) "richtigen" Medikamente zu verordnen, schon allein, damit man eine möglichst exakte Karteikarte hat und man mitreden kann, wenn der Patient über ein bestimmtes verordnetes Medikament redet. Andererseits dürfte mir von Kassenseite doch wohl nichts passieren, wenn ich auch mit neuer Software die Auswahl öfter der Apotheke überlasse.
Und: Ich hasse es eigentlich, meine "eigene Liste Medikamente" unendlich groß aufzublasen, nur weil die Kassen es wollen...

Re: Maßnahmen für "Später-Updater" zu Beginn Quartal 3/2012

Verfasst: Sonntag 8. Juli 2012, 17:18
von wahnfried
Kasimir hat geschrieben:AVWG-Konform-Verordnen:
Meines Erachtens gilt doch aber nach wie vor, dass, wenn ich ein Nicht-Rabattvertrags-Medikament rezeptiere, dass der Apotheker das austauschen muss, wenn ich kein Kreuz gemacht habe, oder?

Die AVWG-Konform-Verordnen-Software soll mir doch wohl nur Hinweise geben, ich bin aber nicht verpflichtet, sie zu beachten. Freilich ist es besser, immer die (in den Augen der Kasse) "richtigen" Medikamente zu verordnen, schon allein, damit man eine möglichst exakte Karteikarte hat und man mitreden kann, wenn der Patient über ein bestimmtes verordnetes Medikament redet. Andererseits dürfte mir von Kassenseite doch wohl nichts passieren, wenn ich auch mit neuer Software die Auswahl öfter der Apotheke überlasse.
Und: Ich hasse es eigentlich, meine "eigene Liste Medikamente" unendlich groß aufzublasen, nur weil die Kassen es wollen...
Hallo Kasimir,

Sie haben in allen drei Punkten 100% recht ;-)

Wahnfried

Re: Maßnahmen für "Später-Updater" zu Beginn Quartal 3/2012

Verfasst: Sonntag 8. Juli 2012, 17:56
von msey
....womit wir konsequenterweise doch wohl bei der Wirkstoffverordnung wären!

Re: Maßnahmen für "Später-Updater" zu Beginn Quartal 3/2012

Verfasst: Sonntag 8. Juli 2012, 18:56
von Johnny
Meine Verständnis zur neuen Verordnung (AVWG).

Der "Schwarze Peter" soll zurück zum Arzt (über die neue Software). Er, der Arzt, ist wenn er sich nicht daran hält der DUMME und wird in Regress genommen (vorher der Apotheker oder die Kasse).

Gruß aus Kiel

Johnny