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glatte beträge bei goä-ziffern fest hinterlegen

Verfasst: Mittwoch 29. Juni 2011, 14:44
von snappi
hallo ihr user,

seit ich niedergelassen bin, bastele ich an diesem prob, auch die hotline wollte keine spannende idee haben:

bei igel-abrechnungen darf man ja glatte goä-beträge abrechnen, man muss nur entsprechend die steigerungsfaktoren anpassen. es ist allerdings mühsam, dies bei jeder rechnung neu zu praktizieren.
wunsch:
- ich möchte die steigerungsfaktoren per f4 so eingeben, dass am ende auch wirklich ein glatter wert rauskommt (alleine das ist schon schwierig, da turbomed faktoren nur bis 2 (oder3?) stellen nach dem komma akzeptiert und dann rundet
- ich möchte goä-ziffern hinterlegen, oder auch ziffernketten, die bereits "fertig gesteigerte" glatte beträge enthält -

vorschläge?

danke.

grüße, snappi

Re: glatte beträge bei goä-ziffern fest hinterlegen

Verfasst: Mittwoch 29. Juni 2011, 16:52
von Lazarus
Ich habe dafür eigene Ziffern mit einem * angelegt. Z.B. *Attest10€ oder für Versicherungsgutachten *80€

Re: glatte beträge bei goä-ziffern fest hinterlegen

Verfasst: Mittwoch 29. Juni 2011, 20:29
von RV-HLK
Eigentlich einfach zu lösen - oder habe ich Ihr Problem nicht richtig verstanden? Sie wollen z.B. eine Zi. 70 für 5,00 € fest hinterlegen. Methode 1(Neuanlage einer eigenen Ziffer): in Eigene Liste GOÄ die Ziffer 70 duplizieren (Strg-shift-N), z.B. als *70 benennen, unter "abweichender Faktor" 2,146 eingeben - fertig. Methode 2 (Ziffernkette): neue Ziffernkette, im entsprechenden Feld "70(15:2.146)" eintragen - fertig.

Beide Methoden gehen auch mit der Komplexsteuerung.

Das oben von "Lazarus" genannte Verfahren (Ziffer neu definieren und mit Festpreis belegen) kann man machen - ist halt GOÄ-widrig - im Streitfall wäre der Patient nicht zur Zahlung verpflichtet.

Das Rundungsproblem (nur 3 Nachkommastellen des Faktors) ist m.W. nicht lösbar.

M.fr.Gr RV-HLK

Re: glatte beträge bei goä-ziffern fest hinterlegen

Verfasst: Donnerstag 30. Juni 2011, 09:27
von snappi
vielen dank.
das klingt tatsächlich sehr einfach und ich frage mich, warum ich (und vor allem die hotline!) darauf nicht gekommen bin :|

wie auch immer - ich werde mich mal ans basteln machen.
snappi

Re: glatte Beträge bei GOÄ-Ziffern ohne rechtliche Falle

Verfasst: Donnerstag 30. Juni 2011, 22:39
von wahnfried
RV-HLK hat geschrieben:...Das oben von "Lazarus" genannte Verfahren (Ziffer neu definieren und mit Festpreis belegen) kann man machen - ist halt GOÄ-widrig - im Streitfall wäre der Patient nicht zur Zahlung verpflichtet.
...das ist eine Frage, wie man die Ziffer benennt. Es muß nur die GOÄ-Ziffer dabeistehen und die Berechnung des Endbetrages stimmen.

Bei mir enthält eine solche "selbstbenannte" Ziffer (entsprechend meinen Ziffernkürzeln für den EBM) jeweils in Klammern die GOÄ-Ziffern-Angabe in der Bezeichnung der Ziffer - und somit taucht die GOÄ-Ziffern-Angabe in der Rechnung auf:

"hb (GOÄ: 50)" für duplizierte Hausbesuchsziffer,
"lrr (GOÄ: 654)" für duplizierte 24-Stunden-RR-Ziffer,
"chol (GOÄ: 3562H1)" für duplizierte Gesamt-Cholesterin-Ziffer
so daß ich in der Ziffern-Eingabe sowohl beim Kassen- als auch beim Privatpatienten die gleichen Kürzel in der Abrechnung benutzen kann (aber nicht muß..., sind jedoch sowohl im EBM als auch in der GOÄ96 entsprechend angelegt worden).

Genauso könnte man als Attest-Ziffer die Bezeichnung "ATTEST-5 (GOÄ 70/Faktor 2,146)" o.ä. mit Faktor 1 (der wird dann m.E. nicht angezeigt) und Festbetrag 5 Euro gestalten.

Aber die Lösung von RV-HLK mit über "abweichender Faktor" definiertem Steigerungsfaktor finde ich besser (dann steht ggfs. statt "*70" dort als Ziffern-Bezeichnung der mnemotechnisch bessere Sermon "ATTEST-5 (GOÄ 70)"...)

Wahnfried