Mahnliste für Rechtsanwalt ausgeben
Verfasst: Donnerstag 14. April 2011, 19:44
Laut meinem Anwalt kann bereits nach der 1., nicht gezahlten Mahnung ein anwaltliches Mahnverfahren eröffnet werden.
Zu diesem Zwecke suche ich eine Möglichkeit, Patientendaten (Name, Vormane, Adresse, Geburtsdatum), Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Mahndatum und letzte Forderung (incl. Mahngebühren für die 1. Mahnung) auszudrucken, wenn möglich als .pdf.
Leider läßt Turbomed solches komplett vermissen: die Mahnung läßt sich nach Wiederaufruf in der Karteikarte überhaupt nicht als Ausdruck ausgeben, sondern es erscheint irgendeine seltsame Konfiguration; auch die erweiterte Suche gibt zum Punkt "Rechnung" überhaupt nichts her.
Die Mahnliste glänzt durch Abwesenheit sämtlicher Patientendaten (Adresse, Geburtsdatum), ohne die eine anwaltliche Mahnung schlecht möglich ist.
Einzige Möglichkeit scheint mir, einen .pdf- Drucker als Standard einzurichten, denn der Druck aus der Rechnungsliste rattert ja sofort los, ohne überhaupt nach dem Drucker zu fragen. Dafür nervt die Frage nach dem Druck der nächsten Rechnung.
Wer sich diesen Käse ausgedacht hat, sollte mal in einer Praxis sitzen und die Privatrechnungen ausdrucken dürfen.
Hier auch gleich angemerkt:
Man kann bei "Anzahl der Kopien" einstellen, was man will, es kommen mindestens 2 Ausrucke raus, obwohl bei Mahnungen 1 Exemplar reicht. Bei 1 Kopie kommt die Mahnung sogar 4fach aus dem Drucker. Herzlichen Dank.
Zu diesem Zwecke suche ich eine Möglichkeit, Patientendaten (Name, Vormane, Adresse, Geburtsdatum), Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Mahndatum und letzte Forderung (incl. Mahngebühren für die 1. Mahnung) auszudrucken, wenn möglich als .pdf.
Leider läßt Turbomed solches komplett vermissen: die Mahnung läßt sich nach Wiederaufruf in der Karteikarte überhaupt nicht als Ausdruck ausgeben, sondern es erscheint irgendeine seltsame Konfiguration; auch die erweiterte Suche gibt zum Punkt "Rechnung" überhaupt nichts her.
Die Mahnliste glänzt durch Abwesenheit sämtlicher Patientendaten (Adresse, Geburtsdatum), ohne die eine anwaltliche Mahnung schlecht möglich ist.
Einzige Möglichkeit scheint mir, einen .pdf- Drucker als Standard einzurichten, denn der Druck aus der Rechnungsliste rattert ja sofort los, ohne überhaupt nach dem Drucker zu fragen. Dafür nervt die Frage nach dem Druck der nächsten Rechnung.
Wer sich diesen Käse ausgedacht hat, sollte mal in einer Praxis sitzen und die Privatrechnungen ausdrucken dürfen.
Hier auch gleich angemerkt:
Man kann bei "Anzahl der Kopien" einstellen, was man will, es kommen mindestens 2 Ausrucke raus, obwohl bei Mahnungen 1 Exemplar reicht. Bei 1 Kopie kommt die Mahnung sogar 4fach aus dem Drucker. Herzlichen Dank.