Hallo.
Folgendes las ich eben auf der Turbomed-Seite:
"Zum 01.10.2008 wird die Direktabrechnung für Laborgemeinschaften eingeführt. Die Abrechnung findet damit direkt zwischen Ihrer Laborgemeinschaft und der KV statt. So übergeben nicht mehr die Praxen die jeweiligen Abrechnungsziffern an die KV.
Sie bekommen beim Laborimport lediglich die Ergebnise und "Abrechnungsinformationen" (in der Karteikarte, Typ-Spalte,erkennbar am grauen Taschenrechner, den kennen Sie schon von den Facharzt-Importen). Diese Werte gehen nicht in die Abrechnung ein, sondern erscheinen nur in der Karteikarte - diese sind erforderlich für die Berechnung des Laborbudgets.
Im Zusammenhang mit der Direktabrechnung wird es eine neuen "Anforderungsschein für die Laborgemeinschaft (Muster 10A)"geben. Dieses Formular beinhaltet einen Barcode. So muss zukünftig jede Praxis, die mit einer Laborgemeinschaft zusammen arbeitet, einen Laserdrucker zum Ausdruck dieser Formulare verwenden (eine technisch notwendige Vorschrift der KBV).
Das neue Formular und alle zur Laborreform gehörigen Funktionen werden wir Ihnen mit dem Update 4/2008 liefern.
Sollten Sie derzeit noch keinen Laserdrucker in Ihrer Praxis haben, so wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihren zuständigen TurboMed-Partner.
Was denkt sich diese KBV eigentlich? Stecken die mit der Hardware-Industrie unter einer Decke? Wer bisher noch gut mit alten Druckern ausgekommen ist, muss nun wegen eines einzigen Formulars einen Laserdrucker kaufen? Jeden Tag neue Schildbürgerstreiche, ich fasse es nicht...
Laserdrucker werden Pflicht ??!!
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Otmar Cramer
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Hallo Kasimir,
eigentlich unglaublich. Wir haben zwar so ein Ding (HP Laser Jet 3050) als
Multifunktionsgerät i.d. Praxis. Hängt über USB an einer älteren Arbeits-
station - der Nadler (Epson LQ 590) über alte Centronics Schnittstelle.
Man kann ja einstellen bzw. auswählen mit welchem Gerät gedruckt werden
soll.
Vielleicht kann man das online übermitteln ?! - werde mit unserem Labor
mal Rücksprache halten.
Frdl. Grüße
Cramer
eigentlich unglaublich. Wir haben zwar so ein Ding (HP Laser Jet 3050) als
Multifunktionsgerät i.d. Praxis. Hängt über USB an einer älteren Arbeits-
station - der Nadler (Epson LQ 590) über alte Centronics Schnittstelle.
Man kann ja einstellen bzw. auswählen mit welchem Gerät gedruckt werden
soll.
Vielleicht kann man das online übermitteln ?! - werde mit unserem Labor
mal Rücksprache halten.
Frdl. Grüße
Cramer
- wahnfried
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Vorsicht, Dammbruch...
Das sehe ich als einen Angriff auf technik-minimierte Ausstattung von Arztpraxen an, weil zum ersten Mal die Möglichkeit zur handschriftlichen Ausfüllbarkeit wegfällt.
Genau wie gegen die eCard müßte es auch hier eine "Volksbewegung" geben, sonst ist auf dieser Ebene ganz unbemerkt ein Dammbruch geschehen.
Es sollte eine ENTBÜROKRATISIERUNG geben und nicht einen VERTECHNISIERUNGS-ZWANG
Schreibt alle an die KBV und an die örtliche KV, was Sie davon halten!!
Viele Grüsse, Wahnfried
Genau wie gegen die eCard müßte es auch hier eine "Volksbewegung" geben, sonst ist auf dieser Ebene ganz unbemerkt ein Dammbruch geschehen.
Es sollte eine ENTBÜROKRATISIERUNG geben und nicht einen VERTECHNISIERUNGS-ZWANG
Schreibt alle an die KBV und an die örtliche KV, was Sie davon halten!!
Viele Grüsse, Wahnfried
- wahnfried
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was wäre als nächster Schritt zu erwarten?
Hallo,
so klein diese Veränderung auch erscheint, stellt sie m.E. ganz subcutan die Voraussetzung dafür her, irgendwann die Barcode-Erstellung (im Sinne von BFB) auf JEDES Formular zur Pflicht zu machen... (die apparative Austattung jeder Praxis mit Laborgemeinschaftsanbindung - und das dürften 99% sein - ist dann ja bereits realisiert).
Konsequenz wäre, daß dann die Kontrolle unseres Tuns REIN MASCHINELL erfolgen könnte, bis jetzt muß sich immer noch ein MENSCH hinsetzen und nachschauen, was die Maschinen vorbereitet haben. DESWEGEN: Wehret den Anfängen!!
(Empfehle die Lektüre der Apokalypse des Johannes)
Herrschaft der Maschinen über den Menschen?
Viele Grüsse, Wahnfried
so klein diese Veränderung auch erscheint, stellt sie m.E. ganz subcutan die Voraussetzung dafür her, irgendwann die Barcode-Erstellung (im Sinne von BFB) auf JEDES Formular zur Pflicht zu machen... (die apparative Austattung jeder Praxis mit Laborgemeinschaftsanbindung - und das dürften 99% sein - ist dann ja bereits realisiert).
Konsequenz wäre, daß dann die Kontrolle unseres Tuns REIN MASCHINELL erfolgen könnte, bis jetzt muß sich immer noch ein MENSCH hinsetzen und nachschauen, was die Maschinen vorbereitet haben. DESWEGEN: Wehret den Anfängen!!
(Empfehle die Lektüre der Apokalypse des Johannes)
Herrschaft der Maschinen über den Menschen?
Viele Grüsse, Wahnfried
- wahnfried
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- Wohnort: Braunschweig
was Farblaserdrucker bereits so treiben...
...das zeigt folgender Auszug aus dem PC-Secrets-Newsletter vom 1.8.2008 des Fachverlages Computerwissen im Verlag für die Deutsche Wirtschaft:
...diese Bedrohung aber ist für Benutzer eines Farb-Laserdruckers absolut real. Insidern seit längerem bekannt und inzwischen durch die US- Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) veröffentlicht, ist die spezielle Eigenschaft vieler Farb-Laserdrucker, auf den Ausdrucken zusätzliche, geheime Codes zu drucken.
Diese mit dem bloßen Auge kaum sichtbaren Laserdruckermarkierungen, bislang in Form von winzigen, gelben Punkten ausgeführt, codieren in den Ausdruck nicht nur Datum und Uhrzeit des Drucks, sondern auch die Seriennummer des Gerätes hinein. Als Argument für diese besondere Funktion, die in keiner Gerätedokumentation zu finden ist, wird die Unterbindung des Drucks von Falschgeld angeführt. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn dann müssten ja auch hochwertige Farb-Tintenstrahldrucker oder Drucker mit Festtinten über dieses spezielle Feature verfügen. Tun sie aber nicht, weil diese Druckertypen auch gar nicht dazu geeignet sind, höhere Druckauflagen zu produzieren.
Es entspricht eher der Wahrheit, dass der amerikanische Secret Service mit dem Wunsch nach dieser Funktion an die Hersteller von Farb-Laserdruckern herangetreten ist. Denn mit den codierten Informationen kann der Weg eines Dokuments vom Hersteller über den Händler bis zum Kunden rückverfolgt werden. Nun mag man in Zeiten des internationalen Terrorismus für viele Maßnahmen Verständnis aufbringen. Das Rückverfolgen von Dokumenten zu Organisationen und Privatpersonen kann jedoch unkontrolliert missbraucht werden, zumal für uns Kunden nicht transparent ist, wer da welche Informationen über uns sammelt.
Zwar hat bislang nur Xerox die Verschlüsselung auf den Dokumenten bestätigt. Wie Sie der folgenden Liste der EFF entnehmen können, sind die meisten Farb-Laserdrucker heute aber nicht mehr verschlüsselungsfrei. Mit diesem Link erreichen Sie die "List of Printers Which Do or Do Not Display Tracking Dots": http://www.eff.org/pages/list-printers- ... cking-dots .
Anmerkung von Wahnfried: etwas vergleichbares läßt sich sicher auch in zwangsweise eingeführten Barcodes von Schwarzweiß-Laserdruckern unterbringen...
trotzdem viele Grüsse, barcodefrei
...diese Bedrohung aber ist für Benutzer eines Farb-Laserdruckers absolut real. Insidern seit längerem bekannt und inzwischen durch die US- Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) veröffentlicht, ist die spezielle Eigenschaft vieler Farb-Laserdrucker, auf den Ausdrucken zusätzliche, geheime Codes zu drucken.
Diese mit dem bloßen Auge kaum sichtbaren Laserdruckermarkierungen, bislang in Form von winzigen, gelben Punkten ausgeführt, codieren in den Ausdruck nicht nur Datum und Uhrzeit des Drucks, sondern auch die Seriennummer des Gerätes hinein. Als Argument für diese besondere Funktion, die in keiner Gerätedokumentation zu finden ist, wird die Unterbindung des Drucks von Falschgeld angeführt. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn dann müssten ja auch hochwertige Farb-Tintenstrahldrucker oder Drucker mit Festtinten über dieses spezielle Feature verfügen. Tun sie aber nicht, weil diese Druckertypen auch gar nicht dazu geeignet sind, höhere Druckauflagen zu produzieren.
Es entspricht eher der Wahrheit, dass der amerikanische Secret Service mit dem Wunsch nach dieser Funktion an die Hersteller von Farb-Laserdruckern herangetreten ist. Denn mit den codierten Informationen kann der Weg eines Dokuments vom Hersteller über den Händler bis zum Kunden rückverfolgt werden. Nun mag man in Zeiten des internationalen Terrorismus für viele Maßnahmen Verständnis aufbringen. Das Rückverfolgen von Dokumenten zu Organisationen und Privatpersonen kann jedoch unkontrolliert missbraucht werden, zumal für uns Kunden nicht transparent ist, wer da welche Informationen über uns sammelt.
Zwar hat bislang nur Xerox die Verschlüsselung auf den Dokumenten bestätigt. Wie Sie der folgenden Liste der EFF entnehmen können, sind die meisten Farb-Laserdrucker heute aber nicht mehr verschlüsselungsfrei. Mit diesem Link erreichen Sie die "List of Printers Which Do or Do Not Display Tracking Dots": http://www.eff.org/pages/list-printers- ... cking-dots .
Anmerkung von Wahnfried: etwas vergleichbares läßt sich sicher auch in zwangsweise eingeführten Barcodes von Schwarzweiß-Laserdruckern unterbringen...
trotzdem viele Grüsse, barcodefrei
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Kasimir
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Hallo,
lt. Ärztezeitung wird es nun doch nicht unbedingt zur Pflicht, für die Laborüberweisungen einen Barcode zu drucken, also einen Laserdrucker anzuschaffen.
Es scheint, dass es von der jeweiligen Laborgemeinschaft abhängig ist, ob es mit oder ohne Barcode geht ab 1.10.2008.
Zitat: "Anders als es in den KBV-Verlautbarungen zunächst hieß, ist die Verwendung des Barcodes PDF 417 für die Patienten- und Arztdaten nicht obligatorisch, sondern nur optional. Dieser Barcode ist feiner als der bisher übliche und weniger fehleranfällig beim Ablesen. Ausgedruckt werden kann er jedoch nur mit einem Laserdrucker. Dass PDF 417 nun doch nicht Pflicht ist, geht möglicherweise auf Proteste von Ärzten bei der KBV zurück, die sich keinen Laserdrucker anschaffen wollten."
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... VUr91EY-20
lt. Ärztezeitung wird es nun doch nicht unbedingt zur Pflicht, für die Laborüberweisungen einen Barcode zu drucken, also einen Laserdrucker anzuschaffen.
Es scheint, dass es von der jeweiligen Laborgemeinschaft abhängig ist, ob es mit oder ohne Barcode geht ab 1.10.2008.
Zitat: "Anders als es in den KBV-Verlautbarungen zunächst hieß, ist die Verwendung des Barcodes PDF 417 für die Patienten- und Arztdaten nicht obligatorisch, sondern nur optional. Dieser Barcode ist feiner als der bisher übliche und weniger fehleranfällig beim Ablesen. Ausgedruckt werden kann er jedoch nur mit einem Laserdrucker. Dass PDF 417 nun doch nicht Pflicht ist, geht möglicherweise auf Proteste von Ärzten bei der KBV zurück, die sich keinen Laserdrucker anschaffen wollten."
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... VUr91EY-20
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
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